Sprache: Deutsch
3.10.1991 (Donnerstag)
Nr. 316. Nachlese zu GN
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Iran war mit bestimmten Aspekten der schweizerischen Vermittlungstätigkeit in den Verhandlungen um Geiselfreilassungen im Libanon nicht glücklich, weshalb der Wechsel auf den UNO-Kanal erfolgt sei. Die bilateralen Beziehungen sollten besser gepflegt werden, da ansonsten auch das US-Mandat gefährdet sein könnte.
Aktenzeichen: B.22.52.Iran.(Am.)
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