Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 27, doc. 101
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
Plus… |▼▶3 emplacements
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E-01#1991/17#5580* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)-01/1991/17 680 | |
Titre du dossier | Beziehungen der Schweiz zu andern Staaten. Allgemeines (1970–1981) | |
Référence archives | B.15.21.Can • Composant complémentaire: Kanada |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2460* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 634 | |
Titre du dossier | Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit der Schweiz (1976–1978) | |
Référence archives | C.41.111.0 • Composant complémentaire: Kanada |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2003A#1990/3#1050* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2003(A)1990/3 454 | |
Titre du dossier | Collaboration bilatérale avec le Canada, Vol. 2 et Vol. 3 (1977–1978) | |
Référence archives | o.324.224.2 |
dodis.ch/50991Notiz der schweizerischen Botschaft in Ottawa1
Bilaterale Probleme zwischen der Schweiz und Kanada
1) Auf hoher politischer Ebene hat seit Jahren überhaupt kein Gedankenaustausch zwischen der Schweiz und Kanada stattgefunden. Kanada hat als Teilnehemer an den Wirtschaftsgipfeln der 7 und infolge seines hohen Ansehens in der Dritten Welt in den letzten Jahren beachtlich an internationalem Einfluss gewonnen. Es wäre wünschbar, wenn der neue Departementschef2 anlässlich einer allfälligen Reise nach den USA auch Ottawa besuchen würde.
Kompetenz: Politische Direktion
2) In die Vertiefung der politischen Kontakte gehört auch der vorgesehene Besuch des Generalsekretärs des EPD3, welcher für den nächsten Herbst in Ottawa vorgesehen ist.
Kompetenz: Politische Direktion
3) Der Besuch vom Herbst 1975 des seinerzeitigen Industrie- und Handelsministers und heutigen Aussenministers Jamieson in Bern4 ist nie erwidert worden.
Kompetenz: Handelsabteilung
4) Nukleare Zusammenarbeit. Die Schweiz steht neben Japan und der EWG seit 1. Januar 1977 unter einem Uran-Lieferembargo von Seiten Kanadas, weil sie die Kontrollbestimmungen, die ihr Kanada aufzwingen will, nicht zur Gänze akzeptieren kann5. Die Verhandlungen über die Abänderung des 1958 abgeschlossenen bilateralen nuklearen Zusammenarbeitsvertrages6 scheiterten bis jetzt vor allem daran, dass Kanada im Bereich des Technologietransfers Forderungen erhebt, die die schweizerische Industrie benachteiligen würden und über die Abmachungen des Londoner Klubs hinausgehen7. Problematisch sind ferner die von Kanada gewünschte Dauer des Kooperationsabkommens, die Mitbestimmung bei der Urananreicherung sowie die überlappenden Kontrollen mehrerer Staaten (double labelling). Die Verhandlungen über ein Interim-Abkommen werden mit Ottawa wieder aufgenommen8, sobald ein solches zwischen Kanada und der Euratom zustande gekommen ist.
Kompetenz: Rechtsberater EPD9, Amt für Energiewirtschaft, Handelsabteilung
Abgesehen von den oben genannten Schwierigkeiten nonproliferationspolitischer Natur zeichnet sich ein Problem hinsichtlich der Uranpreise ab. Zwei schweizerische Kernkraftwerke, Gösgen-Däniken und Leibstadt (vertreten durch Elektrowatt) haben seinerzeit, d. h. vor dem Embargo, Lieferverträge mit kanadischen Urangesellschaften abgeschlossen10, deren Preise beträchtlich unter dem heutigen Weltmarktpreis liegen. Es ist zu befürchten, dass die kanadischen Behörden versuchen werden, nach der Aufhebung des Embargos für gewisse Lieferungen höhere Preise zu erzwingen.
Kompetenz: Handelsabteilung, Amt für Energiewirtschaft
5) Rechtshilfeprobleme. Die kanadisch-schweizerischen Beziehungen werden durch zwei Fälle auf dem Gebiet bilateraler Rechtshilfe in Strafsachen etwas irritiert.
In der Affäre Churchill Forest Industries Ltd.11 verlangte Kanada am 15. Oktober 197512, gestützt auf den Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 26. November 188013, die Übernahme der Strafverfolgung gegen drei Schweizerbürger. Ihnen werden strafbare Handlungen in den Jahren 1965-1969 im Zusammenhang mit dem Bau und der Finanzierung eines Forstkomplexes in der Provinz Manitoba vorgeworfen. Der Staatsanwalt des Kantons Thurgau14 machte in seiner Verfügung vom 3. Juni 197715 die Eröffnung einer Strafuntersuchung von der Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 100'000.- durch Kanada abhängig. In einer ungewöhnlich scharfen Note vom 6. Oktober 197716 bestreitet Kanda die Rechtsmässigkeit des verlangten Kostenvorschusses. Es scheint nun, dass der thurgauische Staatsanwalt beabsichtigt, dem Verfahren wegen Verjährung oder mangelnden Nachweises des zum Tatbestand des Betruges erforderlichen Vermögensschadens keine weitere Folge zu geben.
Im Falle Atomic Energy of Canada Limited (AECL)17 sind die kanadischen Behörden bemüht herauszufinden, wer die Empfänger von hohen Schmiergeldern waren, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von CANDU-Reaktoren auf die Banca della Svizzera Italiana, Lugano und die Trade Development Bank, Genf überwiesen wurden. Die RCMP konnte von der Banca della Svizzera Italiana gewisse Informationen erhalten. Die Bank verweigerte jedoch die Herausgabe von Dokumenten, zu Recht, wie ein Urteil des Obergerichtes des Kantons Tessin vom 13. Juli 197718 festhält. Die Trade Development Bank verweigerte jede Auskunft.
Da zwischen Kanada und der Schweiz kein Rechtshilfeabkommen besteht, ist es den schweizerischen Behörden versagt, durch Anwendung strafprozessualer Mittel die Banken zur Herausgabe der gewünschten Beweismittel zu zwingen.
Auch im heute nicht mehr sehr aktuellen Fall der Polysar International Fribourg SA, Tochterfirma einer kanadischen Crown Corporation, geht es um Überweisung von «Mengenrabatten» und «Provisionen» auf Nummernkonti bei Schweizer Banken. Die Schweiz wurde in dieser Angelegenheit nie um Gewährung von Rechtshilfe ersucht. Wie die AECL-Affäre hat auch diese Sache zu vehementer Kritik am schweizerischen Bankgeheimnis im House of Commons und in der Presse geführt.
Diese Fälle zeigen, dass der Abschluss eines Rechtshilfeabkommen vordringlich ist19. Kanada ist an die erste Stelle derjenigen Länder gerückt, mit welchen die Schweiz, nach Annahme des neuen Rechtshilfegesetzes, diesbezügliche Verhandlungen aufnehmen wird.
Kompetenz: Völkerrechtsdirektion, Politische Direktion, Finanz- und Wirtschaftsdienst, Polizeiabteilung EJPD
6) Wachsender Protektionismus. In den letzten zwei Jahren hat Kanada zu einer wachsenden Anzahl von importhemmenden Massnahmen Zuflucht genommen, die auch die schweizerischen Exporteure treffen. Im Oktober 1976 wurden die Importe von Jersey-Gewirken kontingentiert, im November 1976 die Kleiderimporte und zu Beginn dieses Dezembers sind auch die Einfuhren von Schuhen quantitativ beschränkt worden. Die Antidumping-Untersuchungen gegen ausländische Lieferanten haben sich vervielfacht20. Betroffen ist die Viscosuisse (Exporteurin von Polyester-Texturgarnen), welche am 2. März 1977 in Ottawa einen Dumpingprozess verlor. Gegen das Urteil ist beim Federal Court Berufung eingelegt worden, und dessen Entscheid steht noch aus. Für die Viscosuisse steht ein Markt von 20 Mio. Schweizerfranken auf dem Spiel, der z. T. bereits aufgegeben werden musste, weil die vom Antidumping-Gericht verfügten «normal values» keine wirtschaftlich zu rechtfertigenden Lieferungen mehr zulassen.
Kompetenz: Handelsabteilung
7) Auf Initiative des BIGA hat die Botschaft im Juli 1977 beim kanadischen Aussenministerium den Abschluss eines Stagiaire-Abkommens angeregt21. Ein derartiges Abkommen hätte zum Zweck, jährlich einer festgelegten Anzahl von jungen Leuten mit abgeschlossener Berufsausbildung einen 1–1½-jährigen Auslandaufenthalt zu ermöglichen. Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen würden dabei ohne Berücksichtigung der gegenwärtigen Arbeitslage erteilt. Die Kanadier scheinen der Idee positiv gegenüber zu stehen, doch ist der interministerielle Instanzenweg recht komplex, so dass der Abschluss eines Vertrages noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Kompetenz: BIGA
8) Seit 1959 besteht eine vertrauliche informelle Vereinbarung über die Sitzverlegung schweizerischer Firmen im Kriegsfall22. Infolge der neuen kanadischen Investitionsgesetzgebung, des nun in Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommens und der geänderten Immigrationsgesetzgebung entspricht der Text nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und sollte deshalb à jour gebracht werden.
Kompetenz: Völkerrechtsdirektion
9) Die kanadischen Vorschriften zur Kontrolle der Heilmittel verursachen der schweizerischen pharmazeutischen Industrie sehr kostspielige Aufwendungen, namentlich was die Erstellung und Nachführung gewisser Dokumentationen betrifft. Die Gespräche von 197623 zum Abschluss eines zwischenstaatlichen Abkommens, in welchem als Fernziel die gegenseitige Anerkennung der Heilmittelkontrollen hätte verankert werden sollen, sind in der Folge ins Stocken geraten. Es stellt sich nun die Frage, ob die Angelegenheit weiterverfolgt werden soll oder ob es klüger ist, einen Marschhalt einzuschalten und die Türe für eventuelle spätere Verhandlungen offenzuhalten24.
Kompetenz: Handelsabteilung
10) Exportförderung25. Die Botschaft ermuntert systematisch die schweizerische Industrie, sich vermehrt um den wachsenden Markt in Westkanada, vor allem in der energiereichen Provinz Alberta zu kümmern. Im Sommer 1977 findet eine Prospektionsreise des Leiters der Abteilung Exportförderung der OSEC26 nach Kanada statt, die voraussichtlich von einer Gruppenreise schweizerischer Geschäftsleute gefolgt sein wird.
Kompetenz: OSEC
11) Les relations culturelles sont insuffisamment développées, tout spécialement avec les régions situées au centre et à l'ouest. Pro Helvetia a été rendue attentive à cette situation et invitée à étendre au Canada les manifestations qu'elle organise aux États-Unis27.
Compétence: Div. politique III
Weitere, von der Botschaft mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgte Themen
- - Patentgesetzgebung. Die kanadische Gesetzgebung ist für die schweizerische Pharmaindustrie nicht befriedigend28.
- - Bankengesetzgebung. Das bestehende kanadische Bankengesetz wird 1979 revidiert werden und wird die Stellung der Schweizerbanken in Kanada beeinflussen.
- - Sozialversicherung. Kanada hat erstmals mit einem fremden Staat, nämlich Italien, ein Abkommen über die Sozialversicherung abgeschlossen. Es ist zu prüfen, ob für die Schweiz ein ähnliches Abkommen wünschbar wäre.
- - Transferpreise. Von Zeit zu Zeit geben die konzerninternen Transferpreise zwischen schweizerischen Mutterhäusern und kanadischen Tochterfirmen Anlass zu Reibereien mit der kanadischen Steuerverwaltung.
[...]29
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2001E-01#1991/17#5580* (B.15.21.Can). Verfasst von R. Weiersmüller und Ch. Hauswirth. Die Notiz wurde von F. Pictet am 16. Dezember 1977 an die Politische Abteilung I des Politischen Departements übermittelt. Vgl. dodis.ch/50991.↩
- 2
- P. Aubert. Vgl. dazu das Schreiben von R. Weiersmüller an die Politische Abteilung I des Politischen Departements vom 18. August 1978, dodis.ch/50968. Bezüglich des für P. Aubert vorgesehenen Besuchsprogramms vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 111, dodis.ch/52279.↩
- 3
- A. Weitnauer. Der Besuch fiel wegen eines Unfalls von A. Weitnauers aus. Vgl. das Telegramm von P. Aubert an alle diplomatischen Vertretungen vom 13. September 1978, dodis.ch/54020. Für den Besuch von J. Monnier im September 1978 vgl. das Schreiben von F. Pictet an E. Diez vom 22. September 1978, dodis.ch/50961.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von Ch. Müller an P. Graber vom 8. Dezember 1975, dodis.ch/39271.↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von F. Pictet an A. Weitnauer und R. Bindschedler vom 19. März 1976, dodis.ch/51046; das Schreiben von R. Bindschedler an F. Pictet vom 1. April 1976, dodis.ch/51049 sowie die Notiz von H. von Arx vom 22. März 1977, dodis.ch/51451.↩
- 6
- Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der schweizerischen und der kanadischen Regierung auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung von Atomenergie vom 6. März 1958, AS, 1958, S. 694–700. Zu den Verhandlungen vgl. die Notiz vom 20. Mai und 4. Juni 1976, dodis.ch/51050; das BR-Prot. Nr. 1816 vom 20. Oktober 1976, dodis.ch/51055; das Schreiben von B. von Tscharner an C. Zangger vom 17. Dezember 1976, dodis.ch/51057; das Schreiben von P. Graber an P. Trudeau vom 13. Juni 1977, dodis.ch/51068 sowie das Schreiben von P. Trudeau an P. Graber vom 9. September 1977, dodis.ch/51069.↩
- 7
- Vgl. dazu das Schreiben von R. Weiersmüller an R. Bindschedler vom 27. Juli 1977, dodis.ch/51086. Zum Beitritt der Schweiz zum Londoner Club vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 58, dodis.ch/49328, Punkt 1.3.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 125, dodis.ch/50577.↩
- 9
- R. Bindschedler. ↩
- 10
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1200 vom 7 Juli 1976, dodis.ch/54031.↩
- 11
- Vgl. dazu die Notiz von P. Troendle vom 9. Juni 1978, dodis.ch/51001; die Notiz von J. Monnier vom 27. September 1978, dodis.ch/51004 sowie die Notiz von B. Dumont an P. Aubert vom 22. Dezember 1978, dodis.ch/51006.↩
- 12
- Note der kanadischen Botschaft in Bern an das Justiz- und Polizeidepartement vom 15. Oktober 1975, CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2424* (B.14.21.3.2).↩
- 13
- Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 26. November 1880, BS, 12, S. 114–123.↩
- 14
- Ch. Maurer.↩
- 15
- Vgl. Doss. wie Anm. 12.↩
- 16
- Note der kanadischen Botschaft in Bern an das Justiz- und Polizeidepartement vom 6. Oktober 1977, dodis.ch/53968.↩
- 17
- Vgl. dazu das Schreiben von L. Rochat an die schweizerische Botschaft in Ottawa vom 27. Januar 1977, dodis.ch/50974; das Telegramm Nr. 24 von M. Krafft an die schweizerische Botschaft in Ottawa vom 17. Februar 1977, dodis.ch/51008; das Schreiben von P. Schmid an E. Diez vom 11. März 1977, dodis.ch/51009; das Schreiben von E. Thurnheer an F. Pictet vom 14. Juli 1977, dodis.ch/51010 sowie das Schreiben von P. Klauser an E. Thurnheer vom 13. Januar 1978, dodis.ch/51017.↩
- 18
- Nicht ermittelt.↩
- 19
- Vgl. dazu das Schreiben von F. Pictet an E. Diez vom 2. November 1977, dodis.ch/51011 sowie das Schreiben von J. Monnier an F. Pictet vom 17. November 1977, dodis.ch/50999. Allgemein zur internationalen Rechtshilfe vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 6, dodis.ch/39389.↩
- 20
- Zu den Textilien vgl. das Schreiben von H. Hofer an F. Pictet vom 11. August 1976, dodis.ch/50984; das Schreiben von H.-U. Greiner an F. Pictet vom 17. Mai 1977, dodis.ch/50985 sowie das Schreiben von H. Hofer an A. Janner vom 15. November 1977, dodis.ch/50987. Zu den Schuhen vgl. das Schreiben von H. Hofer an F. Pictet vom 12. Dezember 1977, dodis.ch/50989.↩
- 21
- Vgl. dazu das Schreiben von J.-P. Bonny an F. Pictet vom 29. Juni 1977, dodis.ch/51092.↩
- 22
- Échange de lettres confidentiel (3 pièces) concernant le transfert temporaire au Canada du siège d'entreprises suisses en temps de guerre vom 6.–15. Oktober 1959, dodis.ch/17841. Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 42, dodis.ch/16090, bes. Anm. 14; DDS, Bd. 24, Dok. 103, dodis.ch/32152 sowie die Notiz von H. Reimann an E. Diez vom 26. November 1975, dodis.ch/49897.↩
- 23
- Vgl. dazu die Notiz von S. Arioli vom 12. April 1976, dodis.ch/53112. Zur Vorbereitung vgl. die Notiz von W. Zumbrunn der Besprechung vom 9. März 1976, dodis.ch/50992.↩
- 24
- Vgl. dazu das Schreiben von K. Jacobi an F. Pictet vom 2. Februar 1978, dodis.ch/50995.↩
- 25
- Vgl. dazu die Notiz des schweizerischen Generalkonsulats in Toronto vom Oktober 1976, dodis.ch/53215.↩
- 26
- S. Andersen. Zu seiner Reise vgl. das Schreiben von F. Pictet vom 7. Dezember 1978, dodis.ch/50978. Vgl. ferner das Schreiben von A. Glesti an M. Ludwig vom 20. Dezember 1978, dodis.ch/50981.↩
- 27
- Vgl. dazu das Schreiben von P. Stauffer an L. Boissonas vom 15. Juli 1976, dodis.ch/51109 sowie die Notiz der schweizerischen Botschaft in Ottawa von 1976, dodis.ch/51108.↩
- 28
- Vgl. dazu das Schreiben von C. Caratsch an P. Braendli und P. R. Jolles vom 13.10.1976, dodis.ch/50996.↩
- 29
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/50991.↩
Tags
Canada (Economie) Entraide judiciaire internationale Énergie nucléaire Mobilité internationale