Sprache: Deutsch
4.5.1976 (Dienstag)
Schreiben (L)
Anlässlich der Verhandlungen zum Abkomen über die Strassenbrücke Stein-Säckingen hat sich die Direktion für Völkerrecht entschlossen, künftig auf die Übung über die Anwendung der Berlin-Klausel in Abkommen von lokaler Bedeutung zu verzichten. Der Vertrag wird dem Bundesrat mit Berlin-Klausel zur Genehmigung vorgelegt.
Aktenzeichen: B.14.21.A.0.U'ChB.11.11.1
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