Language: German
4.8.1976 (Wednesday)
Iran. Status einer Handelszentrale und ihrer Mitarbeiter in Genf
Memo (No)
Vom Grundsatz, wonach nur den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Entsendestaates Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden, sollte nicht abgewichen werden. Vertreter der iranischen Handelszentrale in Wien könnten allenfalls dem Generalkonsulat in Genf zugeteilt werden.
File references: B.25.61.Iran.0o.105.2
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