Classement thématique série 1848–1945:
IV. RÉFUGIÉS, IMMIGRATION, POLICE DES ÉTRANGERS
IV.1 LA SUISSE ET L'IMMIGRATION JUIVE
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 12, doc. 363
volume linkBern 1994
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13419* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 13.08.-19.08.1938 (1938–1938) |
dodis.ch/46623 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 août 19381 1370. Flüchtlinge aus Deutsch-Österreich
Procès-verbal de la séance du 19 août 19381
In Ergänzung seines an Herrn Bundespräsident Baumann z. H. des Bundesrates übergebenen Berichtes vom 10. August2 teilt Herr Dr. Rothmund, Chef der Polizeiabteilung, mit, dass die illegale Zureise von Flüchtlingen seither noch zugenommen habe. Auch seien erneut von den deutschen Grenzbehörden unberechtigterweise Grenzpassierscheine für den kleinen Grenzverkehr an Flüchtlinge ausgestellt worden. Ja, es sei sogar vorgekommen, dass der Vorsteher des Zollamtes Erzingen an der Schaffhausergrenze als Repressalie am vergangenen Sonntag Schweizer mit regulären schweizerischen Tagesscheinen zurückgewiesen habe, weil am Samstag Flüchtlinge mit gefälschten Grenzpassierscheinen, die zum Teil von der gleichen deutschen Zollbehörde ausgegeben worden waren, von den Schweiz. Behörden zurückgeschickt wurden. In Diepoldsau seien täglich nach Einbruch der Nacht zahlreiche Flüchtlinge überstellt worden. Interventionen beim deutschen Gesandten in Bern und beim Auswärtigen Amt in Berlin hatten zunächst eine Weisung zur Folge, gemäss welcher es den deutschen Grenzorganen verboten wurde, den Flüchtlingen bei der Ausreise in die Schweiz eine mit den bestehenden Verträgen nicht zu vereinbarende Mitwirkung zu leihen. Diese Weisung wurde als ungenügend bezeichnet. Neue Interventionen ergaben eine neue Instruktion, die die Mitwirkung jeder Art untersagt. Auch wurde mitgeteilt, dass die deutsche Regierung die Abwanderung österreichischer Juden in die Schweiz nicht wünsche; eine Förderung des Zustromes solcher Juden in die Schweiz komme daher deutscherseits nicht in Frage. Der deutsche Gesandte fügt in dem Schreiben, in dem er diese Mitteilung dem Chef der Polizeiabteilung bestätigt, wörtlich folgendes bei: «Ich erlaube mir noch zu bemerken, dass gemäss dem Recht der Schweiz, dem unerwünschten illegalen Übertritt jüdischer Emigranten in die Schweiz dadurch entgegenzuwirken, dass sie nicht einwandfreie Reisende im einzelnen Fall an der Grenze zurückweist, die deutsche Regierung selbstverständlich bereit ist, österreichische Juden, die nachweislich durch eine Mitwirkung deutscher Organe illegal in die Schweiz gelangt sein sollten, an einer noch zu bestimmenden Grenzübergangsstelle zurückzuübernehmen.» Der Gesandte wurde bereits mündlich vom Chef der Polizeiabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Erklärung im Gegensätze stehe zu der im schweizerisch-deutschen Niederlassungsvertrag enthaltenen Verpflichtung, alle eigenen Staatsangehörigen wieder zu übernehmen, selbst wenn sie die Staatsangehörigkeit verloren haben sollten, insoweit sie nicht eine andere erworben haben.
Laut Berichten von der Grenze hat die illegale Einreise von Flüchtlingen aus Österreich, wie leider erwartet werden musste, trotz der von Berlin ergangenen Weisung nicht aufgehört. In Diepoldsau seien in der vergangenen Nacht über hundert neue Flüchtlinge eingetroffen. Die Einvernahme einiger zuverlässig erscheinender Elemente - Ärzte aus Wien - habe folgendes ergeben: Aus Nachrichten von bereits in der Schweiz eingetroffenen Flüchtlingen und aus Gerüchten sei in Wien bekannt, dass man bei Diepoldsau in die Schweiz einreisen könne, ohne im Besitze des Visums oder gar eines Passes zu sein. Die Flüchtlinge reisten bis nach Hohenems, wo sie in den Gasthof zur Habsburg gewiesen wurden zur Entgegennahme von Instruktionen. Von dort würden sie gruppenweise von Männern, die anscheinend der S.S. angehörten, zum alten Zollhaus geführt, wo bereitwilligst und rasch die deutsche Ausreisekontrolle erfolge. Die gleichen Begleiter führten die Flüchtlinge dann an die Grenze und zeigten ihnen den Ort, wo der Übertritt ungehindert erfolgen könne. Das von den St. Galler Polizeibehörden in Diepoldsau eingerichtete Lager für diese Flüchtlinge sei ständig von der Schweiz. Ortsbevölkerung umgeben, die sich mit den Flüchtlingen unterhalte und unter dem Eindruck des von ihnen Gehörten grosses Mitgefühl für sie zeige. Eine Zurückstellung über die Grenze durch das vollkommen ungenügende Grenzwacht- und Polizeipersonal sei ausgeschlossen. Einer der einvernommenen Flüchtlinge habe gestern nacht erklärt, es seien heute abend wieder zweihundert aus Wien zu erwarten.
In der gestern stattgehabten Konferenz mit den kantonalen Polizeidirektoren kam sehr deutlich zum Ausdruck, dass die Kantone wohl bereit sind, die bereits in die Schweiz eingereisten Flüchtlinge bis zu ihrer Weiterreise zu tolerieren, dass sie aber mit dem Justiz- und Polizeidepartement der Auffassung sind, neue Zureisen müssten verhindert werden.
Am 16. August, vor der Polizeidirektorenkonferenz, hatte der Chef der Polizeiabteilung eine eingehende Besprechung mit den Vertretern der Schweiz. Judenschaft, Herrn Saly Mayer und Herrn Silvain Guggenheim. Er wollte die beiden Herren hauptsächlich auch darauf festlegen, dass sie für die Beistellung der Mittel während des Aufenthalts der Flüchtlinge in der Schweiz und zu ihrer Weiterreise vollständig besorgt sind. Herr Guggenheim, der Leiter der jüdischen Fürsorgestellen, erklärte dabei, sie wollten für die sich jetzt in der Schweiz Aufhaltenden schon sorgen, wenn aber der Zustrom der letzten Tage weiter anhalte, sehe er keine andere Möglichkeit als eine Sperrung der Einreise. Das heisst, dass der Bund oder die Kantone für die Auslagen aufkommen müssten, wenn sie nicht dafür besorgt sind, dass die Vermehrung der Zahl der Flüchtlinge abgestoppt wird.
Zwischen den schweizerischen jüdischen Hilfsstellen und dem französischen Einreise-Commissaire in St-Louis bestand eine Vereinbarung, gemäss welcher die Basler Hilfstelle täglich 4-6 Flüchtlinge legal nach Frankreich weiterschicken konnte. Wie die eidg. Fremdenpolizei vom Polizeidepartement in Basel heute Vormittag erfahren hat, ist die Einreise nach Frankreich wie an der übrigen schweizerisch-französischen Grenze auch in Basel nun gänzlich gesperrt. Die Ausreisen nach Übersee sind seit der Konferenz von Evian nicht leichter, sondern schwerer geworden. Offenbar warten die Einwanderungsländer auf die Organisation der Aus- und Einwanderung, die von London aus im Einvernehmen mit der deutschen Regierung in die Wege geleitet werden soll. Es muss also damit gerechnet werden, dass die Schweiz die illegalen Flüchtlinge längere Zeit, zum mindesten einige Monate, beherbergen muss.
Nachdem Deutschland den verschiedenen Interventionen auf Abbremsung der Ausreise der österreichischen Juden kein Gehör geschenkt hat, uns gegenteils durch den vermehrten Zustrom solcher Leute beweist, dass es sie um jeden Preis loshaben will, und dazu allen bekanntlich zuerst ihre Mittel abnimmt oder sie zum mindesten für die Ausreise nicht freigibt, nachdem es praktisch ausgeschlossen ist, eine noch grössere Zahl in der Schweiz zu beherbergen, und endlich nachdem die Leiter der Schweiz. Judenschaft erklärt haben, die Sache wachse ihnen finanziell über den Kopf, bleibt nichts anderes übrig, als die Grenze zu sperren für jeden nicht vorher erlaubten Übertritt, und die zwischen den Grenzposten Eingereisten über die Grenze zurückzuschicken.
Antragsgemäss wird daher folgender Beschluss gefasst.
Der Bundesrat beauftragt das Justiz- und Polizeidepartement, die nötigen Weisungen zu erlassen, um den weiteren Zustrom von Flüchtlingen aus Deutsch-Österreich zu verhindern. Das Finanz- und Zolldepartement (Oberzolldirektion) und das Militärdepartement werden das Justiz- und Polizeidepartement durch die notwendige Verstärkung des Grenzschutzes unterstützen.
- 1
- E 1004.1 1/376. Etaient absents: J. Baumann, R. Minger.↩
- 2
- Cf. No 357.↩
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