Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
2. Die schweizerische Asylrechtspraxis
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 405
volume linkBern 1986
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2#1000/44#78* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2(-)1000/44 4 | |
Dossiertitel | Konflikt mit Deutschland betr. Verhaftung des deutschen Polizeiinspektors August Wohlgemuth in Rheinfelden AG wegen Unruhestiftung und Spionage, sowie Ausweisung aus der Schweiz (Wohlgemuth-Handel) (1889–1892) | |
Aktenzeichen Archiv | B.255 |
dodis.ch/42384
Über die Aufnahme, welche Ihre Note vom 31. Mai2 und der dieselbe begleitende Bericht des Herrn von Bülow im Auswärtigen Amte in Berlin gefunden, bezw. darüber, wie man dort momentan hierüber urtheilt, ist mir gestern Abend von unbetheiligter, aber in der Regel zuverlässig informierter Seite streng vertraulich folgendes mitgetheilt und angedeutet worden:
Durch diese neue Note habe sich die Situation – bemerkte mein Gewährsmann – noch verschlechtert, und zwar:
1. Weil der Bundesrath au fond auf seiner Auffassung des Falls Wohlgemuth beharre, ohne der deutschen Beurtheilung derselben auch nur im Geringsten Rechnung zu tragen. Darüber, dass der Kaiserlichen Regierung durch die Inhafthaltung und die Ausweisung Wohlgemuths, nachdem sich derselbe als deutscher Beamter legitimiert, eine Beleidigung widerfahren sei, für welche die Schweiz in irgend einer Form Genugthuung zu leisten habe, sei, mit Ausnahme der bekannten Gegner des Reichs, die ganze öffentliche Meinung in Deutschland völlig im Klaren. Die gleiche Ansicht werde auch von den verschiedensten ausländischen Regierungen getheilt. Die diesbezüglichen Auslassungen des Bundesrathes lassen aber ganz und gar nicht annehmen, dass derselbe geneigt wäre, den Fall Wohlgemuth dadurch endlich aus der Welt zu schaffen, dass er nach einem Mittel suchen würde, um die Deutschland erwiesenermassen angethane Beleidigung in freundnachbarlichem Entgegenkommen wieder gut zu machen. Das beweise u. A. der Passus in der Note vom 31. Mai, wo es heisse: «En prononçant l’expulsion de M. Wohlgemuth» bis «prévu par l’art. 7 du traité d’établissement.» Was könne da die «vérification et la fixation des faits controversés, soit par une entente amiable, soit par tout autre moyen» im Sinne einer Verständigung nach obiger Richtung noch zu Tage fördern?
2. Weil der Bundesrath fortgesetzt eine positive Zusage betreffend Gewährenlassen des Einziehens von Informationen auf schweizerischem Gebiete durch deutsche Polizei-Beamte ablehne und der Kaiserlichen Regierung somit Garantien dafür, dass in Zukunft deutsche Polizei-Beamte, welche Informationen einziehen, nicht mehr riskieren, verhaftet und ausgewiesen zu werden, nicht bieten wolle. Wenn Herr Bundesrath Droz dem Kaiserlichen Gesandten, Herrn von Bülow, bei den vertraulichen mündlichen Verhandlungen, diese und jene Andeutungen gemacht habe, welche nach schweizerischer Auffassung das Gegentheil von Obigem beweisen sollen, so müsse dem gegenüber deutscherseits geltend gemacht werden, dass diese allgemein gehaltenen Andeutungen materiell und formell weit davon entfernt seien, die Kaiserliche Regierung befriedigen zu können. Der Umstand, dass bestimmtere bindende Erklärungen in den beiden Noten des Herrn Bundesrath Droz gänzlich fehlen, lassen der Kaiserlichen Regierung keinen Zweifel darüber, dass eben der Bundesrath, mit Rücksicht auf seine Abhängigkeit von den Kantons-Regierungen, nicht glaube solche Garantien bieten zu können. Auch der Passus in der ersten Note des Herrn Bundesrath Droz, vom 18. Mai l.J.3, lautend: «Il se borne à constater que la simple recherche d’informations» etc.... bis «et ses bons rapports avec l’Etranger» gehören in das Gebiet dieser vagen, allgemeinen Andeutungen, in welchen die Kaiserliche Regierung keine Garantien im Sinne der diesseitigen Ansprüche zu finden vermöge.
Die Ausführungen in der zweiten Note des Herrn Bundesrath Droz betreffend Neutralität und Souveränität der Schweiz, gipfelnd in dem Satz: «Ce n’est pas en vertue de sa neutralité qu’elle a pris et prendra» etc.... bis «chez lui et avec les autres états» haben im Auswärtigen Amt ebenfalls einen ungünstigen Eindruck hinterlassen, indem man hier den Standpunkt vertrete, dass, wenn die Grossmächte der Schweiz den grossen Vortheil der Anerkennung ihrer Neutralität gewähren, für die Schweiz hieraus entschieden die Verpflichtung resultiere, Unterlassungen oder Handlungen zu vermeiden, welche die Regierungen der Garantie-Mächte verletzen.
Das Facit der bisherigen Verhandlungen sei, dass der Bundesrath bis jetzt auch nicht eine einzige der von dem Reichskanzler verlangten Concessionen gemacht habe, und dass auch nicht angenommen werden könne, derselbe würde bei fortgesetzten Verhandlungen mehr Entgegenkommen zeigen, als es bisher der Fall gewesen. Mithin bleibe der Kaiserlichen Regierung eben nichts anderes übrig, als nunmehr in der mir seiner Zeit vom Reichskanzler angedeuteten Weise sich Genugtuung zu verschaffen, bezw. den Weg der Abhülfe auf eigenem Gebiete zu suchen und im Übrigen eine vereinte Action der zunächst interessierten Grossmächte zu veranlassen.
Auf meine Frage, wie wohl in obigem Falle Seitens der Kaiserlichen Regierung zunächst vorgegangen werden dürfte, antwortete mir mein Gewährsmann streng vertraulich ungefähr Folgendes:
Der Reichskanzler wird eben wahrscheinlich für die deutsche Grenze gegenüber dem Ct. Aargau in allernächster Zeit eine strengere Controlle des Verkehrs von Menschen und Waren in der Weise anordnen, dass ohne Pass Niemand herüber gelassen wird, dass die Effecten und Waren, welche die Reisenden bezw. die über die Grenze kommenden mit sich führen, strenger visitiert werden etc. und dass man gegenüber solchen, welche sich den betr. Vorschriften nicht unterziehen, eventuell zu Verhaftungen schreitet. Erwägt man, wie klar der Reichskanzler alle Verhältnisse beurtheilt, so kann jedoch darüber ein Zweifel nicht bestehen, dass er diesen Controllund Sperrmaassregeln einen practischen Werth jedenfalls nicht beizulegen vermag, und dass der Zweck, welchen er mit denselben verfolgen will, vielmehr nur als eine Art Revanche-Demonstration für den Fall Wohlgemuth, welchen er zum grössten Theil den Aargauerbehörden zu Lasten schreibt, aufzufassen ist. Dass im Sinne der Bemerkungen, welche mir neulich Graf Bismarck machte, Sperrungsmaassregeln für die ganze Grenze bis gegen Bregenz beabsichtigt seien, glaubt mein Gewährsmann nicht annehmen zu müssen. Derselbe legt überhaupt dieser Seite der Sache eine grössere Bedeutung nicht bei, sofern es, wie er z. Z. sicher annehmen zu können glaubt, bei den, nach seinem Dafürhalten, sowohl materiell, als auch betr. die Ausdehnung des in Frage kommenden Grenzgebietes wenig bedenklichen Absichten des Reichskanzlers sein Bewenden haben wird.
Ernst, ganz ernst dürften dagegen die dermaligen Absichten des Reichskanzlers betr. Verhandlungen mit Ostreich und Russland behufs Veranlassung einer gemeinsamen Action, bezw. Pression gegen die Schweiz zu nehmen sein. Zweifellos seien diese Verhandlungen auch schon eingeleitet, und dürften dieselben in Wien und Petersburg entgegenkommend aufgenommen werden. In diesen gemeinsamen Vorstellungen soll die Neutralitätsfrage behandelt und von der Schweiz kategorisch verlangt werden, dass sie die Fremden in wirksamerer Weise, als es bis jetzt geschehen, überwache und gegen die subversiven Elemente mit aller Strenge vorgehe etc. Ob dieses Collectiv-Vorgehen der Deutschen, Östreichischen und Russischen Regierung (von Italien wurde bei dieser Unterredung nicht gesprochen) so ganz unmittelbar bevorstehe, vermöge er, mein Gewährsmann, nicht zu beurtheilen. Die Möglichkeit, dass nach dieser Richtung nunmehr in Sachen eher ein etwas langsameres Tempo eingeschlagen werde, sei indess in keiner Weise ausgeschlossen. Zu dieser Annahme berechtige z.B. auch der Umstand, dass der Reichskanzler Berlin dieser Tage für den Sommer wieder definitiv verlasse (er geht nach Varzin) und dass auch Graf Bismark am 14. d. M. für 6 Wochen verreise und für Anfangs August nur hieher zurückkehre, um alsbald wieder mit dem Kaiser auf Reisen zu gehen (England).
Bei der hiessigen Organisation d. h. mit Rücksicht darauf, dass der persönliche Wille des Reichskanzlers ausschlaggebend sei und dass diese oder jene Änderung der Situation denselben von heute auf morgen zu ändern Entschliessungen führen könnte, müsse aber auch eine Action mit beschleunigtem Tempo mit in Rechnung gezogen werden.
Darüber, ob es in der Absicht des Auswärtigen Amtes liege, Herrn von Bülow weitere Instructionen zu ertheilen, bezw. die Verhandlungen mit dem Bundesrath fortzusetzen, oder ob man vielmehr beabsichtige, oben besprochene Maassnahmen ohne Weiteres zur Ausführung zu bringen, erklärte mir mein Gewährsmann nicht genügend unterrichtet zu sein, um mir nach der einen oder ändern Richtung auch nur andeutungsweise seine Ansicht mittheilen zu können.
Dass die Verhandlungen für eine gemeinsame Action im angegebenen Sinne bereits eingeleitet sind, scheint mir u. A. auch aus den Mittheilungen hervorzugehen, welche nämlich Graf Kälnoky Herrn Carlin gemacht hat4. Ich füge bei, dass der Östreichische Botschafter in Berlin, Graf Szécheny, welcher vorgestern bei uns dinierte, sich bei mir sehr affairé darüber erkundigte, ob die letzte Antwort des Bundesrathes schon hier eingetroffen und wie dieselbe laute, mit dem weitern Bemerken, auch seine Regierung verfolge diese Angelegenheit mit ganz besonderer Aufmerksamkeit; wir seien eben doch gegen den deutschen Beamten Wohlgemuth zu schroff vorgegangen, wir seien immer noch zu lax in der Überwachung der subversiven fremden Elemente etc. etc.
So präsentiert sich mir heute die Situation. Ich würde es meinerseits sehr begrüssen, wenn es wirklich in der Absicht des Fürsten Bismarck liegen sollte, in der Hauptsache, d. h. in der Einleitung und Ausführung der angedrohten gemeinsamen Action der verschiedenen genannten Grossmächte eher eine zuwartende Haltung einzunehmen d.h. ein langsameres Tempo einzuschlagen. Kommt Zeit, kommt Rath, und dann bleibt einem ja immer auch noch die Hoffnung, dass sich mit dem Zuwarten die gegenseitige Verstimmung eher etwas abschwächen werde. Natürlich wird da viel, sehr viel, von der Haltung der derzeit vereinigten Bundesversammlung abhängen. Auf den Bundesrath d.h. auf sein korrectes Verhalten in Wort und That und auf seine Mässigung und Discretion setze ich das vollste Vertrauen. Wird nun aber in den beiden Räthen den Verlegenheiten Rechnung [ge]tragen, welche unzeitgemässe Voten und Resolutionen dem Bundesrathe bereiten könnten? In absentia bin ich nach dieser letztem Richtung weniger beruhigt, namentlich für den Fall, dass die gedachten Grenzmaassregeln von der deutschen Regierung mittlerweile zur Ausführung gebracht werden sollten, und würde ich es dankbarst anerkennen, wenn Sie mir gelegentlich mittheilen wollten, wie Sie diesbezüglich denken und prognosticieren. Behalten die Räthe und behält auch unser Volk kaltes Blut, so dürften schliesslich auch diese Complicationen an uns vorübergehen, ohne dass wir ernstlich Schaden nehmen. Über einen Punkt dürfen wir uns indessen keine Illusionen machen. Mögen die derzeitigen Differenzen so oder anders beigelegt werden, mit der gegenwärtigen Organisation betr. Fremdenpolizei kommen wir auf die Dauer entschieden nicht mehr aus. Ohne eine durchgreifende Verbesserung der jetzigen Zustände riskieren wir jeden Augenblick neue Conflicte mit dem Auslande und je öfter solche Conflicte Vorkommen, je bedrohlicher werden die Grossmächte im Norden und im Osten gegen uns auftreten, bis dann schliesslich die Anerkennung unserer Neutralität in der That in die Brüche geht. Und Alles dies nur wegen einer verhältnissmässig kleinen Anzahl von Fremden, welche grösstentheils der politischen Denkweise und den Interessen unserer Bevölkerung au fond theilnahmslos gegenüberstehen und kein Bedenken tragen, uns durch ihr Thun und Treiben gegen Aussen hin jeden Augenblick den empfindlichsten internationalen Verlegenheiten auszusetzen.
Für Ihre confidentiellen Mittheilungen vom 2. d. M.5 über Ihre und Herrn Präsident Hammers Unterredungen mit Herrn von Bülow und für die Kenntnissgabe des Berichtes des Herrn Carlin vom 30. Mai 1. J.6, sowie der Noten Bülow (24. Mai)7 und der Ihrigen (31. Mai)8 spreche ich Ihnen nachträglich noch meinen besten Dank aus.
Tags