Language: German
28.10.1974 (Monday)
Office national indien du tourisme in Genf
Letter (L)
Die kantonalen Steuerbehörden von Genf werden durch den Bund fortlaufend über Mutationen der Belegschaft des indischen Konsulates informiert, die Steuerbefreiung der Mitarbeiter des zum Konsulat gehörende Tourismusbüro ist also keine Einmischung in die kantonale Steuerhoheit.
File references: p.B.25.21.Ind.1p.B.22.830.(3).Ind
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