Die sowjetische Gesandtschaft in Bern unternimmt Demarchen in der Frage der immer noch in der Schweiz weilenden russischen Internierten. Die Angelegenheit soll auf mögliche Auswirkungen auf die Schweizer in Russland untersucht werden. Es steht ausser Frage, die Namensliste der sowjetischen Gesandtschaft auszuhändigen.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 17, doc. 121
volume linkZürich/Locarno/Genève 1999
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1571#1322* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1571 104 | |
Dossier title | Verhandlungen mit der russischen Militärmission über die Heimschaffung von 300 antikommunistischen Internierten, sowie der baltischen Flüchtlinge in der Schweiz (1945–1952) | |
File reference archive | B.51.13.51.1.6.5 • Additional component: Russland |
dodis.ch/4000 Interne Notiz des Politischen Departements1 NOTIZ ZUR FRAGE DER RUSSISCHEN INTERNIERTEN IN DER SCHWEIZ
Nachdem der sowjetische Gesandte in der Schweiz, Minister Koulagenkov, bei Herrn Minister Zehnder2 und der Chef der Konsularabteilung der hiesigen Sowjet-Gesandtschaft, Herr Gvinadze, bei Herrn Dr. Bernath vorgesprochen haben3, wurden die russischen Begehren am 15. 3. 1949 mit den Vertretern der Flüchtlingssektion der Polizeiabteilung besprochen.
An dieser Besprechung nahmen teil die Herren Dr. Bernath, Dr. Bindschedler, Dr. Fässler vom Eidg. Politischen Departement und Dr. Schürch und Dr. Tschäpätt von der Flüchtlingssektion.
Herr Dr. Bernath orientierte darüber, dass die Vertreter der Gesandtschaft der UdSSR verlangt hätten, es sei ihnen Gelegenheit zu einem erneuten Besuch der in der Schweiz verbliebenen Internierten zu geben4, da eine Anzahl von ihnen heute bestimmt heimkehrwillig sei. Ferner verlange die russische Regierung die Aushändigung einer Namenliste der sich in der Schweiz noch aufhaltenden Internierten5. Eine weitere Forderung gehe dahin, es sei der Gesandtschaft der UdSSR Gelegenheit zu bieten, die Internierten mit russischen Zeitungen und Zeitschriften zu versorgen. Herr Gvinadze sei von ihm dahingehend unterrichtet worden, dass für einen Entscheid die Flüchtlingssektion der Polizeiabteilung zuständig sei. Er habe versprochen, den ganzen Fragenkomplex mit dieser Stelle zu prüfen. Dagegen habe er bereits mitgeteilt, dass die Aushändigung einer Namensliste aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Frage komme.
Im übrigen habe Minister Koulagenkov anlässlich seines Aufenthaltes in Moskau bei Herrn Minister Zurlinden vorgesprochen6 und auf das grosse Interesse der Sowjet-Regierung in dieser Frage hingewiesen.
Auch das Politische Departement würde es begrüssen, wenn eine befriedigende Lösung gefunden würde, da alles vermieden werden sollte, was die Rapatriierung der noch in der Sowjetunion weilenden Schweizer gefährde7, sowie eine Belastung der an und für sich guten Beziehungen mit diesem Land zur Folge haben könnte.
Herr Dr. Schürch gibt folgenden Aufschluss: In der Schweiz befinden sich heute noch 88 Aserbeidschaner und 41 Orthodox-Russen. Die Polizeiabteilung versucht alles, um diese noch verbliebenen Internierten zur Rückkehr in ihre Heimat oder zur Weiterreise nach der Türkei zu bewegen. Zwei zu längern Gefängnisstrafen verurteilte Internierte wären eventuell bereit, nach der Sowjetunion zurückzukehren. Bei den übrigen sei er überzeugt, dass sich keiner trotz Bearbeitung durch einen Vertreter der Sowjetischen Gesandtschaft zur Weiterreise aus unserm Land entschliesse. Die Polizeiabteilung wäre trotzdem bereit, einen Besuch der Internierten zu ermöglichen, doch würden dem technische Gründe entgegenstehen. Alle Internierten befinden sich heute im Einzeleinsatz in verschiedenen Kantonen. Für die nächste Zeit sei wegen verschiedenen Arbeitsentlassungen eine Umgruppierung wahrscheinlich, so dass die Polizeiabteilung die neuen Adressen erst in ca. 2 Monaten erhalten werde. Zudem sei zu befürchten, dass anlässlich des Besuchs einer geschlossenen Gruppe unliebsame Zwischenfälle entstehen. Die Flüchtlingssektion würde sich dagegen verpflichten, allen Internierten eine Aufforderung der Sowjet-Gesandtschaft zukommen zu lassen, worin die Betreffenden aufgefordert werden, sich mit der Sowjet-Vertretung in Bern schriftlich oder persönlich in Verbindung zu setzen. Jeder Internierte, der dies wünsche, würde daraufhin Gelegenheit erhalten, nach Bern zu reisen. Eine Unterdrucksetzung durch seine Kameraden sei nicht wahrscheinlich, da diese davon nichts erfahren würden.
Eine Aushändigung von Namenslisten komme aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Frage. Die Flüchtlingssektion habe sich in ähnlichen Fällen immer geweigert, den Heimatbehörden Namenslisten zu übergeben. Würde demgegenüber der Gesandtschaft der UdSSR eine Ausnahme gemacht, würden andere Staaten, wie z. Beispiel Polen und Jugoslawien, gleichlautende Begehren stellen. Dabei befürchte er weniger, dass Repressalien gegenüber den Familien dieser Internierten angewendet würden, da er überzeugt sei, dass zum mindesten die Aserbeidschaner alle falsche Namen angegeben hätten.
Dr. Bindschedler schliesst sich dieser Auffassung an und verweist darauf, dass die Schweiz nach Völkerrecht nicht verpflichtet werden könne, die Namenslisten auszuhändigen.
Was die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften anbelange, wäre die Flüchtlingssektion bereit, die Weiterleitung zu übernehmen unter der Voraussetzung, dass es sich nur um Druckschriften handle, deren Verkauf in der Schweiz von den zuständigen Behörden gestattet sei.
Betreffend die Bekanntgabe der Anzahl der noch verbliebenen Internierten würde es die Flüchtlingssektion vorziehen, dass gegenüber der Sowjetischen Gesandtschaft nur die Aserbeidschaner erwähnt werden.
Herr Dr. Bernath will Gvinadze entsprechend verständigen und ihm erklären, dass ein Besuch der Internierten im gegenwärtigen Moment aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei. Die Flüchtlingssektion habe sich dagegen bereit erklärt, den Internierten eine Aufforderung zur Vorsprache auf der Gesandtschaft zuzustellen. Auch auf die Bereitwilligkeit der Flüchtlingssektion zur Weiterleitung von Druckschriften werde er verweisen. Im übrigen werde er Gvinadze gegenüber erwähnen, dass die Schweizerische Gesandtschaft in der Sowjetunion nie Gelegenheit erhalten habe, die heimkehrwilligen Landsleute oder die in Lagern internierten Mitbürger zu besuchen. Die sowjetischen Behörden hätten bis heute auch nie die Namen der in der Sowjetunion zurückgehaltenen Landsleute bekanntgegeben und Auskünfte würden nur in den Fällen erteilt, wo die Adressen unserer Landsleute bereits bekannt seien8.
- 1
- E 2001(E)-/1/104. Paraphe: TG. Diese Notiz wurde von R. Faessler erstellt.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von A. Zehnder an E. von Steiger vom 3. Juni 1948. Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Vgl. die Notiz von E. Bernath für M. Petitpierre vom 30. März 1949. Nicht abgedruckt.↩
- 4
- Zur Frage der sowjetischen Internierten in der Schweiz vgl. DDS, Bd. 16, Dok. 51, dodis.ch/53, E 2001(E) -/1/99 –104, E 2800(-)1967/77/6, 9, sowie dodis.ch/1915, 1917, 1919, 1920, 1933, 4206, 4209. Zur Frage der Internierten islamischen Glaubens vgl. das Schreiben von P. Baechtold an W. Hirs vom 15. Februar 1949, E 2200.11(-)1969/201/10 (dodis.ch/4521).↩
- 5
- A. Koulagenkov forderte eine solche Namenliste aller noch in der Schweiz internierten Sowjetbürger ebenfalls von M. Petitpierre, vgl. die Notiz vom 15. März 1949. Nicht abgedruckt (dodis.ch/4209).↩
- 6
- Nicht ermittelt.↩
- 7
- Zur Frage der in der Sowjetunion weilenden Schweizer und Schweizerinnen und deren Repatriierung vgl. das Schreiben von H. Flückiger an A. Zehnder vom 10. Februar 1948, E 2200.157(-)1970/256/11 (dodis.ch/4205), sowie das Schreiben von A. Zehnder an F. de Diesbach vom 28. Juni 1949, E 2001(E)-/1/104 (dodis.ch/4206).↩
- 8
- Zum weiteren Verlauf der Angelegenheit vgl. das Schreiben von M. Petitpierre an K. Bruggmann vom 6. November 1952, E 2001(E)-/1/104: Dans les quelques mois qui suivirent [nach dem 15. März 1949], la possibilité a été donnée à des fonctionnaires de la Légation soviétique de s’entretenir avec chacun des citoyens soviétiques réfugiés dans notre pays pour les inviter à rejoindre l’URSS. Un seul accepta d’être rapatrié et put partir sans délai. Le nombre des internés soviétiques était d’ailleurs déjà réduit à une centaine de personnes, puisque deux cents environ, de confession musulmane, avaient quitté la Suisse au début de juin 1948 pour se rendre en Turquie. Depuis lors, nous n’avons plus reçu des autorités soviétiques de demande, orale ou écrite, à propos de ces internés. Nous considérons cette affaire comme liquidée.↩
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Policy of asylum Swiss citizens from abroad