Langue: allemand
18.8.1969 (lundi)
Lettre (L)
Bundesrat Von Moos hält nach der Lektüre des ersten Teils einige Feststellungen und Überlegungen fest und schlägt vor, dass das Werk wohl publiziert werden soll, aber nicht unter dem Namen und der Verantwortung des Bundesrates, sondern unter jener des Verfassers allein.
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