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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 24, doc. 108
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2807#1974/12#485* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2807(-)1974/12 53 | |
Titolo dossier | Tschechoslowakei (1966–1969) | |
Riferimento archivio | 09 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4280A#1998/296#1146* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4280(A)1998/296 477 | |
Titolo dossier | Berichte an das EJPD (1968–1969) | |
Riferimento archivio | 777.24/002.2 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4300C-01#1998/299#1105* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4300(C)-01/1998/299 275 | |
Titolo dossier | Flüchtlinge (1968–1975) | |
Riferimento archivio | 71 • Componente aggiuntiva: 134 CSSR |
dodis.ch/33048 Der Chef der Fürsorgesektion des Justiz- und Polizeidepartements, H. Mumenthaler, an den Chef des politischen Diensts Ost des Politischen Departements, H. Miesch1 Dokumentation für Herrn Bundespräsident W. Spühler zur Frage der Aufnahme und Eingliederung der tschechoslowakischen Staatsangehörigen
I. Als am 21. 8. 1968 der Einmarsch von Truppen des Warschaupaktes2 in der Tschechoslowakei bekannt wurde, hatte man sich bewusst zu sein, dass sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Hundert, unter Umständen sogar über 1’000 Tschechoslowaken als Touristen in der Schweiz aufhielten, die hier durch die Ereignisse in ihrer Heimat überrascht worden sind. Diese Tat sache und der Umstand, dass die hier weilenden Tschechoslowaken nur über beschränkte Devisen verfügten, veranlasste die Polizeiabteilung noch am gleichen Tag eine erste Weisung3 an die Kantone zu richten. In dieser wurden die Frage der Betreuung sowie der Aufenthaltsregelung der Tschechoslowaken festgelegt. Durch Kreisschreiben vom 23. 8. 1968 der Polizeiabteilung an die kantonalen Fürsorgedirektionen4 sowie der Polizeiabteilung und der Eid genössischen Fremdenpolizei an die Fremdenpolizeibehörden5 der Kantone wurden die ersten Weisungen ergänzt. Namentlich wurde unterstrichen, dass die Tschechoslowaken, unabhängig davon, ob sie als Flüchtlinge anerkannt werden möchten, nicht zum Ausländerbestand gemäss Bundesbeschluss vom 28. 2. 19686 über die Begrenzung und Herabsetzung ausländischer Arbeitskräfte zu rechnen seien.
Polizeiabteilung und Fremdenpolizei legten sodann am 28. 8. 19687 fest, unter welchen Voraussetzungen Übersiedlungsgesuchen tschechoslowakischer Staatsangehöriger, die im Drittausland weilten, zu entsprechen sei. Aus drücklich wurde hervorgehoben, dass sämtliche Tschechoslowaken, die in der Schweiz Verwandte oder persönliche Bekannte haben, die Möglichkeiten hätten, ohne weiteres in unser Land einzureisen. Es wurde auch Wert darauf gelegt, dass diese Begehren umgehend und ohne Formalitäten erledigt würden. Für die übrigen Personenkategorien wurde, soweit es sich nicht um an der Grenze gestellte Asylbegehren handelte, festgehalten, dass Einreisebegehren auf dem üblichen Wege zu erfolgen hätten.
II. Auf Grund verschiedener Erscheinungen sowie der Intervention namhafter Politiker entschied sich unser Departement am 30. 8. 19688 grundsätzlich jedem Tschechoslowaken, unabhängig davon, ob er um Asyl nachsuche oder nicht, in der Schweiz mindestens vorübergehend Aufnahme zu gewähren. Unsere Auslandsvertretungen sowie die Grenzdienststellen wurden noch am gleichen Tag entsprechend orientiert9. Das vollständige Öffnen der Grenzen sowie die Tatsache, dass sich über 10’000 Tschechoslowaken in Österreich aufhielten, zwangen die Polizeiabteilung, einen Teil des für solche Ereignisse vorgesehenen Dispositivs in Kraft zu setzen. Das Schweizerische Rote Kreuz10 wurde ersucht, in St. Margrethen und Buchs zwei Grenzsammelstellen zu eröffnen. Diese konnten bereits am Sonntag, 1. 9. 1968 in Betrieb genommen werden. Das Bekanntwerden der schweizerischen Aufnahmepraxis hatte einen Ansturm auf unsere Auslandsvertretungen zur Folge. Namentlich unsere Botschaften in Wien und Prag erteilten seit dem 1. 9. zahlreiche Visa. Die Gesamtzahl der seit diesem Datum an tschechoslowakische Staatsangehörige erteilten Visa dürfte zwischen 6’500 und 7’000 liegen11. Seit dem 1. 9. bis zum 16. 9. sind allein zwischen St. Margrethen und Buchs über 4’200 Tschechoslowaken auf dem Schienen- und Strassenwege eingereist12. Von diesen hielten sich rund 3’000 Personen bisher für 24–48 Stunden in den beiden Grenzsammelstellen auf. Zählt man die in der gleichen Zeit bei den übrigen Grenzen Eingereisten sowie die durch die Ereignisse in ihrer Heimat in der Schweiz überraschten Tschechoslowaken dazu, müssen wir davon ausgehen, dass sich gegenwärtig über 5’000 Tschechoslowaken in der Schweiz aufhalten13.
III. Bei der Aufnahme und Eingliederung der Tschechoslowaken in der Schweiz14 musste zwischen zwei Kategorien unterschieden werden. Bei all den Personen, die sich im Zeitpunkt der Ereignisse in der Tschechoslowakei schon in der Schweiz aufhielten, sowie bei denen, die in unserem Land Verwandte oder persönlich Bekannte haben, lässt sich die Betreuung ohne Schwierigkeiten sicherstellen. Die örtlichen Fürsorgebehörden wurden verhalten, die allenfalls notwendige Hilfe zu gewähren. Die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt lässt sich, dank der Befreiung von den für ausländische Arbeitskräfte im allgemeinen geltenden Nebenerscheinungen ohne Schwierigkeiten durchführen. Etwas schwieriger ist die Situation bei den Tschechoslowaken, die über keinerlei Beziehungen zu unserem Land verfügen. Hier hat sich die Einrichtung der beiden Grenzsammelstellen bewährt. Sämtliche Neueinreisenden wurden grundsätzlich in diesen beiden Stellen untergebracht. Von dort aus erfolgte ihre Weiterleitung in das Landesinnere. Die Hilfsbereitschaft der Kantone und Gemeinden ermöglichte es, die bisher eingereisten Personen rasch pro visorisch zu platzieren. Damit wurde ihnen ein langes Lagerleben erspart. Dass auch diese Lösung gewisse Nachteile hatte, wie beispielsweise die, dass die Arbeitgeber in dieser Phase die Frage der beruflichen Erfassung nicht vornehmen konnten, sei vollständigkeitshalber beigefügt. Sollte der Zufluss der Tschechoslowaken15 anhalten, wofür allerdings keine Anhaltspunkte bestehen, würde sich die Polizeiabteilung gezwungen sehen, eigentliche Flüchtlingslager zu errichten. Sie hat hierfür die nötigen Vorbereitungen eingeleitet, wobei sich verdankenswerter Weise die Zivilschutzstellen der Gemeinden Bern, Lausanne, Luzern und St. Gallen zur Verfügung gestellt haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser zweite Teil des Dispositivs nicht eingespielt werden muss.
IV. Die ganze Aktion zeigte, wie dies in allen Hilfsaktionen der Fall ist, neben den vielen erfreulichen auch einige unerfreuliche Seiten.
Vorab sei erwähnt, dass in Österreich die schweizerische Hilfsbereitschaft dazu geführt hat, dass die sich dort aufhaltenden Tschechoslowaken gewissermassen zur Weiterreise in unser Land animiert wurden. Die österreichischen Behörden haben ihnen sogar die Reisekosten bis an die Schweizergrenze bezahlt.
In der Schweiz selbst war vor allem die Feststellung etwas bemühend, dass verschiedene Industriebetriebe die Befreiung der Tschechoslowaken von den Kontingentierungsmassnahmen dazu benützt haben, um ihre Bestände mit solchen Arbeitskräften aufzufüllen16, die sie direkt in Wien holten. Solche Aktionen haben mit Humanität nichts mehr zu tun. Aber auch die übrigen Stellenangebote zeigten leider oft, um was es den betreffenden Personen ging. Auch bei den Angeboten an Wohnungen musste die Feststellung gemacht werden, dass es vor allem die Besitzer von relativ aufwendigen Neuwohnungen waren, die erhofften, durch das zur-Verfügung-stellen von geeignetem Wohnraum ihr Mieterproblem lösen zu können.
Schliesslich bleibe nicht unerwähnt, dass auch bei den Tschechoslowaken selbst da und dort gewisse Missbräuche17 festgestellt werden mussten. So gab es verschiedene, die den uneingeschränkten schweizerischen Helferwillen ausnützten, um die gleiche Hilfeleistung mehrfach in Anspruch zu nehmen. Auch zeigte es sich, dass man recht bald hinsichtlich der Ansprüche unbescheiden wurde. Doch wäre es verfehlt, aus diesen Erscheinungen verallgemeinern zu wollen. Im grossen und ganzen darf die Zusammensetzung der tschechoslowakischen Emigration sowie deren Haltung als sehr gut bezeichnet werden18.
V. Es stellt sich heute die Frage, ob mit der Zeit nicht die Gefahr besteht, dass durch die uneingeschränkte Hereinnahme von Tschechoslowaken eine Verwässerung des Asylbegriffs19 bewirkt wird. Es scheint uns, dass nunmehr doch bald einmal der Zeitpunkt kommen sollte, in dem der einzelne Tschechoslowake sich zu entschliessen hat, was er zu tun gedenkt. Wenn er als Flüchtling hier bleiben möchte, wird er dies tun können. Sollte er aber diesen Schritt nicht machen wollen, wird er sich darüber im klaren sein müssen, dass er weiterhin als Tschechoslowake betrachtet wird, womit er dann den Bestimmungen für den Ausländer im allgemeinen unterstellt würde.
- 1
- Notiz (Kopie): E2807#1974/12#485* (09). Handschriftliche Marginalie von W. Spühler: Max. 2 Seiten. Die Dokumentation ist identisch mit der Notiz zur Frage der Aufnahme und Ein gliederung der tschechoslowakischen Staatsangehörigen von H. Mumenthaler vom 18. September 1968, die an alle Bundesräte und an die Bundeskanzlei ging. Vgl. Doss. E4001D#1976/136#683* (097.09). Die Dokumentation wurde zur Vorbereitung der Antwort W. Spühlers auf die Interpellation von M. Aebischer vom 16. September 1968 verwendet. Vgl. dazu die Antwort von W. Spühler vom 24. September 1968 und die anschliessende Diskussion, Sten. Bull. NR, 1968, S. 484–518.↩
- 2
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 100, dodis.ch/32192.↩
- 3
- Telegramm von H. Mumenthaler an die Polizeikommandos der Kantone z. H. der kantonalen Fremdenpolizeichefs sowie der Fürsorgedirektoren vom 21. August 1968, E4280A#1998/296#1153* (777.24/02.1).↩
- 4
- Kreisschreiben Hilfeleistung an tschechoslowakische Staatsangehörige von O. Schürch an die kantonalen Fürsorgedirektionen vom 23. August 1968, E4280A#1998/296#1141* (777.24/00.1).↩
- 5
- Kreisschreiben Tschechoslowakische Flüchtlinge von E. Mäder und O. Schürch an die Fremdenpolizeibehörden der Kantone vom 23. August 1968, dodis.ch/32206.↩
- 6
- Bundesbeschluss über die Begrenzung und Herabsetzung der Zahl der kontrollpflichtigen ausländischen Arbeitskräfte vom 28. Februar 1968, AS, 1968, S. 362–370. Vgl. ferner das BR-Verhandlungsprot. der 10. Sitzung vom 10. Februar 1967, dodis.ch/33265, S. 5 f.; das BR-Verhandlungsprot. der 75. Sitzung vom 21. November 1967, E1003#1994/26#8*, S. 11 f. und das BR-Beschlussprot. II vom 13. November 1969, dodis.ch/33296, S. 1–4.↩
- 7
- Interne Weisung Nr. 3/68 der Eidgenössischen Fremdenpolizei Bewilligungspraxis für Einreisegesuche von tschechoslowakischen Staatsangehörigen aus westlichen Staaten sowie aus Jugoslawien und Rumänien von E. Mäder vom 28. August 1968, E4280A#1998/296#1149* (777.24/004.1).↩
- 8
- Vgl. die Notiz von A. Riesen vom 30. August 1968, E4001D#1976/136#683* (097.09).↩
- 9
- Schreiben von E. Mäder an die schweizerische Botschaften in den westeuropäischen Staaten vom 31. August 1968 sowie das Telegramm von E. Mäder an die Polizeikommandos der Kantone vom 30. August 1968, Doss. wie Anm. 8.↩
- 10
- Zur Tätigkeit des Schweizerischen Roten Kreuzes im Zusammenhang mit der Krise in der Tschechoslowakei vgl. das BR-Prot. Nr. 1359 vom 4. September 1968, dodis.ch/32199.↩
- 11
- Handschriftliche Korrektur aus: schwanken.↩
- 12
- Vgl. Doss. E4280A#1998/296#1170* (777.24/15.2).↩
- 13
- Vgl. dazu den Bericht über die Beurteilung der Situation hinsichtlich der tschechoslo wakischen Touristen und Flüchtlinge von H. Mumenthaler vom 17. September 1968, Doss. wie Anm. 8.↩
- 14
- Vgl. dazu Doss. E4280A#1998/296#1163* (777.24/10).↩
- 15
- Zur Entwicklung der Einreise und Aufnahme von Tschechoslowaken vgl. die Notiz von E. Mäder und O. Schürch vom 19. November 1968, dodis.ch/32200 und den Bericht von H. Mumen thaler vom 20. August 1969, dodis.ch/32208. Vgl. auch die Diskussionen im Bundesrat in den BR-Beschlussprot. II vom 4., 11., 16., 20. und 23. September 1968, E1003#1994/26#12*.↩
- 16
- Vgl. dazu die Notiz von W. Wächli an M. Holzer vom 9. September 1968, dodis.ch/33792.↩
- 17
- Vgl. z. B. das Telegramm Nr. 229 von A. Escher an H. Mumenthaler vom 13. September 1968, dodis.ch/32204.↩
- 18
- Vgl. z. B. zum Asylgesuch von O. Šik die Notiz von H. Miesch an W. Spühler vom 14. Oktober 1968, dodis.ch/32202; für eine Dankschrift tschechoslowakischer Flüchtlinge vgl. das Schreiben von V. Vysko il an W. Spühler vom 29. Oktober 1968, dodis.ch/32207 und zum Asylgesuch von R. Fajfr vgl. die Notiz von H. Mumenthaler vom 30. Dezember 1969, dodis.ch/32203. Zu den Reaktionen der tschechoslowakischen Behörden auf die Schweizer Flüchtlingspolitik vgl. das Schreiben von H. Miesch an S. F. Campiche vom 26. September 1968, dodis.ch/32205 und die Notiz von H. Miesch vom 12. Dezember 1968, dodis.ch/32201.↩
- 19
- Allgemein zur Asylpolitik vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 172, dodis.ch/32362.↩
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Cecoslovacchia (Politica) Stabilimento ed integrazione Atteggiamenti di fronte alle persecuzioni Primavera di Praga (1968)