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Das Rundschreiben vom 29.5.1963 ging an folgende Auslandvertretungen: Abidjan, Addis-Abeba, Akkra, Ankara, Athen, Bagdad, Bangkok, Beirut, Belgrad, Bogota, Colombo, Dakar, Damaskus, Dar-es-Salaam, Djakarta, Douala, Kairo, Karachi, Khartum, Léopoldville, Lissabon, Madrid, Manila, Mexico, Nairobi, New Delhi, Panama, Port-au-Prince, Rabat, Saigon, San José, Sofia, Teheran, Tel-Aviv und Tunis, cf. EPD, Delegierter für Technische Zusammenarbeit, Aktennotiz: Enquête über bilaterale Resultate, Erfolgsermittlung, 21.8.1963, E 2003-03(-)1976/44/15 (t.910.(7).s.d.1).
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 22, Dok. 152
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2200.14-02#1985/136#303* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2200.14-02(-)1985/136 24 | |
Dossiertitel | Assistance technique bilatérale. Généralités (1961–1964) | |
Aktenzeichen Archiv | T.11.0 |
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2003-03#1976/44#826* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2003-03(-)1976/44 185 | |
Dossiertitel | Libanon (1960–1963) | |
Aktenzeichen Archiv | t.941.1 • Zusatzkomponente: Libanon |
dodis.ch/30562
Der Delegierte für Technische Zusammenarbeit, A. R. Lindt, an den schweizerischen Botschafter in Beirut, G. Keel1
Betrifft: Erfolgsermittlung der schweizerischen bilateralen technischen Zusammenarbeit
Die Frage der Evaluation – der Erfolgsermittlung – erlangt in unserer Arbeit eine immer grössere Bedeutung. Es ist klar, dass nicht nur wir wissen möchten, sondern auch die schweizerische Öffentlichkeit, Parlament und Presse, einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was mit den zu Gunsten von Entwicklungsländern eingesetzten schweizerischen Mitteln und Kräften erreicht worden ist. Für unsern Dienst ist es besonders bedeutsam, aus dem bisher Geleisteten Lehren für künftige Aufgaben zu ziehen. Ausserdem müssen wir bereits heute an die Erneuerung des Bundeskredits denken und die umfangreichen Vorarbeiten dazu im Laufe des Jahres zum Abschluss bringen, wozu eine gründliche Überprüfung des mit den 60 Millionen des ersten Kredits Erreichten unumgänglich ist2.
Für diese Erfolgsermittlung sind wir in erster Linie auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Untersuchungen internationaler Organisationen und anderer Geberstaaten haben ergeben, dass mitunter 25 bis 50 $ der Personen, denen eine Aus- oder Weiterbildung erteilt worden ist, das Gelernte nicht oder nur in geringem Masse anwenden bzw. anwenden können. Der Anteil der Expertengutachten oder Materiallieferungen, die ohne oder nur von geringem Nutzen waren, dürfte oft ähnliche Ausmasse erreichen. Natürlich interessiert es uns, ob der schweizerischen technischen Hilfe im Durchschnitt das gleiche Schicksal beschieden war.
Zu Gunsten Ihres Gastlandes sind bis Ende 1962 die in der beiliegenden Liste3 aufgeführten Aktionen schweizerischer technischer Zusammenarbeit realisiert worden4. Festzustellen inwiefern diese Tätigkeit dort eine Wirkung ausgeübt hat, dürfte nicht zuletzt auch für Sie von Interesse sein. Wir werden uns deshalb bemühen, Sie über alle unsere Aktionen auf dem laufenden zu halten und Ihnen, wie bis anhin, die Adressen der zurückkehrenden Stipendiaten sowie die Bereitstellung schweizerischer Experten und die Lieferung von Material regelmässig zu melden. Auf der andern Seite wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie feststellen könnten, welche Erfolge – oder Misserfolge – den in der erwähnten Beilage angeführten Aktionen zuteil geworden sind. Über laufende Aktionen und spätere Unternehmungen würden Sie uns von Fall zu Fall Bericht erstatten.
Wir sind uns bewusst, dass die Erfüllung dieses Informationsauftrages, wie die Erfahrung zeigt, vielfach mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Namentlich werden Regierungs- und Verwaltungsstellen eine Befragung oft als Einmischung empfinden. Immerhin dürften die Schwierigkeiten nicht in allen Sparten die gleichen sein.
a. Materiallieferungen:
Hier ist es zweifellos am leichtesten, sich direkt nach dem Schicksal des Gelieferten zu erkundigen, was unauffällig mit der Frage nach der Bewährung des zur Verfügung gestellten Materials geschehen kann. Bei dieser Gelegenheit kann vielleicht auch in Erfahrung gebracht werden, ob das Material zweckentsprechend verwendet und sachgemäss unterhalten wird und ob es seit her auf Kosten der Regierung oder von anderer Seite ergänzt oder ersetzt worden ist.
b. Experten:
Was die Expertisen betrifft, steht es den Entwicklungsländern natürlich frei, deren Schlussfolgerungen anzunehmen oder nicht. Dennoch müsste ein Weg gefunden werden, um festzustellen, ob und in welchem Umfange einem schweizerischen Expertenbericht Folge gegeben wurde, bzw. warum nicht. Dass dies in der Regel nicht auf offiziellem Wege geschehen kann, wenn angenommen werden muss, dass die einheimische Behörde eine solche Kontrolle als Einmischung empfände, liegt auf der Hand. Eine vertrauliche Befragung informierter Personen sollte sich aber bewerkstelligen lassen.
c. Stipendiaten:
Für Angehörige von Entwicklungsländern, die in der Schweiz bzw. auf unsere Kosten anderswo aus- oder weitergebildet wurden, dürfte sich die direkte persönliche Befragung als der geeignetste und am leichtesten gangbare Weg erweisen, sei es anlässlich eines allgemeinen oder besonderen Empfanges der in erreichbarer Nähe Wohnenden, sei es durch Angehörige der Schweizerkolonie oder durch andere Vertrauensleute Ihres Postens.
Besonders folgende Punkte würden uns interessieren:
1. Welches ist die gegenwärtige Tätigkeit des ehemaligen Stipendiaten?
2. In welchem Ausmasse kann er die in der Schweiz erworbenen Kenntnisse anwenden?
3. Wie beurteilt er im ganzen seine Ausbildung in der Schweiz?
Mehr noch als in den andern Fällen ist hier vielleicht eine schriftliche Erkundigung zu vermeiden, die erfahrungsgemäss weniger aufschlussreich ausfällt als eine persönliche, informelle Aussprache und die zudem für den Interessierten allenfalls nachteilige Folgen zeitigen könnte.
Aus den eingangserwähnten Zeitgründen wären wir Ihnen sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie uns bereits bis Ende Juli nächsthin einen Bericht über Erfolgsermittlung für die, gemäss Beilage, seit dem 1. Januar 1961 in Ihrem Gastlande durchgeführten Aktionen erstatten könnten5.
Ihren Mitteilungen sehen wir mit grossem Interesse entgegen und sprechen Ihnen für die Bemühungen in dieser Angelegenheit zum voraus unsern verbindlichen Dank aus.
- 1
- Rundschreiben: E 2200.14(-)1985/136/24. Paraphe: RH. Dieses Rundschreiben ging auch an folgende Auslandvertretungen: Abidjan, Addis-Abeba, Akkra, Ankara, Athen, Bagdad, Bangkok, Beirut, Belgrad, Bogota, Colombo, Dakar, Damaskus, Dar-es-Salaam, Djakarta, Douala, Kairo, Karachi, Khartum, Léopoldville, Lissabon, Madrid, Manila, Mexico, Nairobi, New Delhi, Panama, Port-au-Prince, Rabat, Saigon, San José, Sofia, Teheran, Tel-Aviv und Tunis.↩
- 2
- Zu diesem ersten Kredit vgl. Nr. 39, Anm. 23, in diesem Band.↩
- 3
- Nicht abgedruckt.↩
- 4
- 1962 waren drei Stipendiaten zu Ausbildungszwecken in der Schweiz.↩
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