Der Bundesrat entschliesst sich nach dem Sturz des Königs Faruk zur Einstellung der Waffenausfuhrbewilligungen nach Ägypten. Die laufenden Geschäfte werden gestaffelt ausgeführt. Ein System der Kontingentierung soll eingeführt werden
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 19, doc. 30
volume linkZürich/Locarno/Genève 2003
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1003#1970/343#3* | |
Old classification | CH-BAR E 1003(-)1970/343 1 | |
Dossier title | 1952, Protokolle zur 1.-86. Sitzung, ohne Register, 1952 (Dossier) (1952–1952) | |
File reference archive | 4.31 |
dodis.ch/9320 BUNDESRAT
Verhandlungsprotokoll der 66. Sitzung vom 10. Oktober 19521
KRIEGSMATERIALLIEFERUNG FÜR ÄGYPTEN2
Verhandlungsprotokoll der 66. Sitzung vom 10. Oktober 19521
Herr Petitpierre: Für 1952 ist vom Total von 43 Millionen Franken an Bestellungen für 39 Millionen noch keine Bewilligung erteilt3. Als der Sturz König Faruks erfolgte4, fand man es für angezeigt, wegen der unsicheren politischen Lage die bewilligten Bestellungen auszuführen, aber keine neuen Bewilligungen zu erteilen. Das EMD hat diesen Beschluss der Firma Bührle mitgeteilt. Die KTA schrieb5: Angesichts der politischen Entwicklung seien die Lieferungen einzustellen. Bührle hat das der ägyptischen Gesandtschaft in der Form mitgeteilt, dass er auf Weisung der zuständigen Instanzen nicht mehr liefern dürfe wegen der Lage in Ägypten. Das hat dort grosse Aufregung gegeben, General Naguib hat sich selbst dafür interessiert und es kam zur Demarche des ägyptischen Gesandten6.
Es handelt sich zunächst um zwei Aufträge, um eine Bestellung von 120 Raketen und um eine solche von 20 Elektroleitern. Bei der letzteren handelt es sich nicht um eigentliche Waffen, sondern um Einrichtungen für die Flugsicherung der Flugzeuge.
Wir sollten die Bewilligung dafür erteilen und dafür sorgen, dass man eine gewisse Staffelung der Aufträge erhält und eine gewisse Kontingentierung, damit man nicht auf einmal eine starke Anhäufung von bestelltem Kriegsmaterial erhält.
Die ägyptische Gesandtschaft wäre mit einer solchen Lösung einverstanden.
Herr Escher: In der letzten Sitzung hat Herr Etter von dieser Angelegenheit gesprochen7. Er hat erklärt, das Lieferungsverbot sei erlassen worden auf Druck von Grossbritannien. Dann hiess es auch Ägypten habe die Aufhebung unter Drohungen verlangt. Damit würde sich der heutige Vorschlag nicht gut reimen.
Herr Weber: Nach welchen Grundsätzen geht man eigentlich vor bei der Einstellung solcher Lieferungen.
Herr Petitpierre: Es handelt sich nicht um einen Druck Englands. Herr Scrivener hat lediglich anlässlich seines Besuches nach der Rückkehr aus den Ferien erklärt, man sei über die schweizerischen Waffenlieferungen nach Ägypten etwas beunruhigt. Wir haben die Lieferungen ohne jeden Druck und ohne Übernahme einer Verpflichtung eingestellt. Ich wollte lediglich, dass man Bührle ersuchen solle, die Ausführung der Aufträge zurückzuhalten, bis die Lage in Ägypten wieder geklärt sei. Es handelt sich also gar nicht um ein Verbot. Die Pression Ägyptens ist tatsächlich erfolgt. Erste Demarche erfolgte ohne Pression am 29. September. Nachher hat der Minister einem meiner Mitarbeiter gegenüber erklärt, man werde den Schweizern kein Visa mehr erteilen und man prüfe, ob man das schweiz. Grundeigentum in Ägypten nicht in die Landesverteilung einbeziehen wolle, wenn die Schweiz nicht nachgebe. Darauf hat Herr Minister Zehnder erklärt, man verhandle nicht unter Pression und der ägyptische Minister hat alle seine Drohungen zurückgenommen8.
Bisher hat man als Kriterium für das Verbot der Ausfuhr abgestellt auf die politische Situation in bestimmten Teilen der Welt. Dieses Kriterium bietet in der praktischen Anwendung Schwierigkeiten. Bei Frankreich und U. S. A. spielt es z. B. nicht. Wir sollten deshalb zum System des Kontingents übergehen.
Herr Bundespräsident: Die Vorschläge sind das einzig Mögliche. In der letzten Sitzung stand man noch unter dem Eindruck, dass man unter Druck verhandeln müsse.
Herr Feldmann: Ich bin mir nicht im Klaren, was die Demarche Englands für einen Sinn hatte. Sie kann nur Sinn gehabt haben, Schweiz zu beeinflussen.
Herr Petitpierre: Wie schon betont, war es keine Demarche, sondern eine Bemerkung, die bei einem der üblichen Anstandsbesuche eingeschaltet wurde, die die meisten Minister machen, wenn sie aus den Ferien zurückkehren oder in die Ferien gehen. Bei unserem Entscheide haben wir verschiedenen Elementen Rechnung getragen, nicht nur der Beurteilung in England. Erste Quelle ist unsere Gesandtschaft in Kairo bei der Beurteilung ägyptischer Fragen.
Herr Rubattel: Besteht nicht Gefahr, dass Waffen statt an den Bestimmungsort an andere Interessenten geliefert werden?
Herr Petitpierre: Wir verlangen Erklärungen, dass Waffen im eigenen Land bleiben. Wir haben aber trotzdem schon in Pakistan für Venezuela bestimmte Waffen gefunden.
Herr Bundespräsident: Wir stellen die Bedingung, dass nicht an andere Länder weitergeliefert werden darf immer noch. Auch Schweizerfirmen haben aber schon Waffentransporte umgeleitet.
Beschluss: Das Politische Departement wird beauftragt, der KTA Wegleitungen zu geben, wie Briefe über Verbot der Waffenausfuhr etc. an die Firmen zu redigieren sind9.
- 2
- Vgl. DDS, Band 18, Nr. 37 (dodis.ch/8683) und 122 (dodis.ch/8720).↩
- 3
- Vgl. DDS, Band 18, Nr. 122 (dodis.ch/8720), Anm. 6.↩
- 4
- Vgl. DDS, Bd. 19, Dok. 17, dodis.ch/9187.↩
- 5
- Am 19. September 1952, E 2001(E)1969/121/163.↩
- 6
- Vgl. die Note von M. Bey an M. Petitpierre vom 29. September, E 2001(E)1969/121/163.↩
- 7
- Vgl. das Verhandlungsprotokoll der 64. Sitzung des Bundesrates vom 3. Dezember 1952, E 1003(-)1970/343/ R 3105 und die Notiz von A. Zehnder an Ph. Etter vom 2. Oktober (dodis.ch/9318).↩
- 8
- Vgl. die Notiz von A. Zehnder an Ph. Etter vom 3. Oktober, E 2001(E)1969/121/163.↩
- 9
- Vgl. die beiden nicht unterzeichneten und an M. Petitpierre gerichteten Notizen vom 17. und 24. Oktober 1952, E 2001(E)1969/121/163.↩
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