Langue: allemand
9.3.1994 (mercredi)
Verantwortung der Beförderungsunternehmen; Vorschlag für eine Ergänzung von Artikel 25 Absatz 1 ANAG
Lettre (L)
Die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Verhinderung der illegalen Einreise ist notwendig. Die Beförderungsunternehmen werden nicht dazu genötigt, als Vollzugsbeamte der Ausländergesetzgebung zu fungieren, sondern sind nur zur Überprüfung der Reisedokumente verpflichtet. Die Befürchtungen, dass damit die Einreise von Flüchtlingen völkerrechtswidrig erschwert oder gar verunmöglicht wird, sind unbegründet.
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