Language: German
15.3.1950 (Wednesday)
Rechenschaftsbericht der deutschen Interessenvertretungen in der Schweiz über ihre Geschäftstätigkeit im Jahre 1949
Report (R)
Die rechtliche Besonderheit der Tätigkeit der deutschen Interessenvertretungen in der Schweiz liegt darin, dass sie seit Kriegsende ohne Auftrag des Vertretenen erfolgt, weil bei Kriegsende kein Auftraggeber mehr vorhanden war. Es mag auffallen, dass die Schweiz auch von den neutralen Staaten das einzige Land war, das eine solche Interessenvertretung geschaffen hat.
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