Language: German
17.6.1985 (Monday)
Akkreditierung beim Bundesrat von Botschaftern mit Residenz in Genf im allgemeinen. Frage von Bhutan im besonderen
Memo (No)
Es besteht keinerlei Anlass, die bisherige Praxis zu ändern, wonach Botschafter mit Residenz in Genf nicht gleichzeitig beim Bundesrat akkreditiert werden können. Für Fragen der Entwicklungszusammenarbeit könnten allenfalls offizielle Gesprächspartner in Genf ernannt werden.
File references: B.22.71.4.1B.15.21.Bhoutan
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