Sprache: Deutsch
26.3.1993 (Freitag)
Umsetzung von Artikel 47 bis a Geschäftsverkehrsgesetz. Bericht der Arbeitsgruppe
Bericht (R)
Durch die Einführung von Art. 47 bis a GVG wurde die Mitwirkung des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik auf Gesetzesstufe formell institutionalisiert. Diese neue Bestimmung ändert aber nichts an der geltenden verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, es wurden insbesondere die Information und Koordination verbessert.
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