Lingua: tedesco
18.3.1992 (mercoledì)
Militärischer Transitverkehr durch die Schweiz im Zusammenhang mit humanitären- und UNO-Aktion
Appunto (No)
Da die friedenserhaltenden Aktionen der UNO nur im Einvernehmen mit allen Konfliktparteien beschlossen werden und Truppentransporte in diesem Zusammenhang neutralitätsrechtlich nicht relevant sind, kann die Schweiz diese zulassen. Humanitäre Aktionen darf der Neutrale auch zulassen, wenn sie nur zugunsten einer Konfliktpartei erfolgen.

Darin: Notiz «Neutralität und kollektives Sicherheitssystem der Vereinten Nationen» der Direktion für Völkerrecht (Beilage).
Riferimenti: 910/3o.718.12B.51.14.21.30
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