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20.5.1992 (Mittwoch)
Nr. 959. Zwangsmassnahmen der UNO gegenüber Libyen: Massnahmen gegenüber den Büros der Libyan Arab Airlines
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Der Bundesrat verfügt, den Büros der Libyan Arab Airlines in Zürich und Genf die Geschäftstätigkeit, namentlich den Verkauf von Flugscheinen, zu verbieten. Dies, nachdem die Schweiz von anderen Staaten mehrmals aufgefordert wurde, auch in diesem Bereich der UNO-Sanktionsmassnahmen nachzuziehen.
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