Sprache: Deutsch
3.6.1991 (Montag)
Nr. 1116. Verordnung über die Regelung der Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall und Rheinfelden (Hochrhein)
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Auf der Rheinstrecke zwischen Rheinfelden und Neuhausen haben die Kantone Aargau, Zürich und Schaffhausen bisher ihre kantonalen schifffahrtspolizeilichen Vorschriften angewendet. Nun wurde eine bundesrechtliche Verordnung ausgearbeitet, welche die Anlage I des schweizerisch-deutschen Abkommens über Durchgangsrechte vom 5.2.1959 ergänzt.

Darin: Antrag des EVED vom 17.5.1991 (Beilage).
Darin: Niederschrift über die Besprechung am 31.10.1990 im Rathaus in Schaffhausen zwischen Vertretern deutscher und schweizerischer Behörden über den Erlass neuer Vorschriften für die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden (Beilage).
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