Darin: Antrag des EDA vom 19.6.1990 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EFD vom 26.6.1990 (Beilage).
▼▶2 emplacements
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#998* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 1350 | |
Titre du dossier | Beschlussprotokolle des Bundesrates Juni 1990 (7 Bände) (1990–1990) | |
Référence archives | 4.10prov. |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E7115A#1999/273#266* | |
Titre du dossier | Int. Tagungen/ Konferenzen/ Organisationen, Jan-Juni (1990–1990) | |
Référence archives | 700.0 |
dodis.ch/55726
Antrag des EDA an den Bundesrat1
Ministerkonferenz der G-24 (Osteuropa)
- 1. Am 04.07. findet in Brüssel die zweite Konferenz2 der 24 westlichen Industrieländer3 (G-24, Zusammensetzung entspricht der OECD) auf Ebene der Aussenminister statt, welche ihre Unterstützungsmassnahmen zugunsten von mittel- und osteuropäischen Ländern im internationalen Rahmen koordinieren.
An der Konferenz werden ebenfalls die führenden Verantwortlichen namentlich folgender internationaler Organisationen teilnehmen: Internationaler Währungsfonds und Weltbank, OECD, Pariser Club (Verschuldungsfragen).
Schliesslich werden zum ersten Teil der Konferenz auch die Aussenminister der sieben mittel- und osteuropäischen Länder eingeladen, zu deren Gunsten im Moment Unterstützung im Rahmen der G-24 geleistet wird (Polen, Ungarn, CSFR, DDR, Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien).4
- 2. Die Konferenz soll zunächst Stellung nehmen zum Prinzip der Ausdehnung des Aktionsfeldes der G-24 auf ostmitteleuropäische Reformländer, die anlässlich der letzten Ministerkonferenz im Dezember 19895 mitten in, oder kurz vor einem tiefgreifenden Wandel standen und damit in der damaligen Erklärung der Minister oder in den Schlussfolgerungen seitheriger Treffen auf hoher Beamtenebene lediglich erwähnt wurden. Es handelt sich um die DDR, die CSFR, Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien.6
Weiter sollen sich die Minister zur konkreten Abwicklung laufender Unterstützung an die Reformländer äussern, insbesondere zum Funktionieren der G-24 als Informations-, Konsultations- und gegebenenfalls Koordinationsorgan.7
- 3. Die schweizerische Unterstützung zugunsten ostmitteleuropäischer Reformländer orientiert sich an klaren politischen und wirtschaflitchen Kriterien (freie und geheime Wahlen inkl. Parteienpluralismus, Rechtsstaat, Garantie der Rechte des Einzelnen; marktwirtschafliche Ausrichtung der Wirtschaftreformen).8 Entsprechend machen wir eine Unterscheidung zwischen fortgeschrittenen (PL, H, CSFR, DDR) und anderen (ROM, BUL, YUG) Reformländer mit direkten Konsequenzen für Art und vor allem Umfang schweizerischer Unterstützung.9
Diese Konditionalität, die von einer Mehrheit – allerdings mit gewichtigen Ausnahmen – innerhalb der G-24 im gleichen Sinne angewendet wird, hat durch jüngste Ereignisse, vor allem in Rumänien,10 Bestätigung gefunden. Die EG, innerhalb derer sich vor allem Frankreich gegen eine solche Konditionalität wandte, hat in der Folge der erwähnten Ereignisse die Genehmigung einer bereits ausgehandelten Wirtschafts- und Handelsvereinbarung mit Rumänien suspendiert.
Wir sehen vor, in der schweizerischen Erklärung11 die Grundsätze unserer Unterstützung in Erinnerung zu rufen.
- 4. In der Folge der parlamentarischen Genehmigung des Rahmenkredites von 250 Millionen anlässlich der Märzsession12 sind nun die schweizerischen Unterstützungsprojekte13 voll angelaufen. Eine weitere schweizerische Öffentlichkeit ist namentlich anlässlich einer Pressekonferenz am 31.05. darüber informiert worden.14
Wie die anderen G-24 Länder haben wir Informationen über Inhalt und Abwicklung der schweizerischen Unterstützung laufend dem Sekretariat der G-24 in Brüssel – welches durch die EG-Kommission wahrgenommen wird – zugeleitet. Entsprechend wird in Brüssel ein Gesamtüberblick der westlichen Unterstützung Ostmitteleuropas vorliegen.
Was die Frage der internationalen Zusammenarbeit anbelangt, so gehen wir weiterhin davon aus, dass die ad-hoc geschaffene Struktur der G-24 Bestand haben wird. Wir werden damit für eine möglichst effiziente Zusammenarbeit in diesem Rahmen plädieren und speziell darauf hinweisen, dass gemeinsame Initiativen der G-24 von Anbeginn gemeinsam formuliert werden müssen. Gleichzeitg werden wir auf die Möglichkeit hinweisen, spezifische Aufgaben anderen geeigneten Organisationen, so z. B. der OECD, zu übertragen.
- 5. Erfolgreiche solche Initiativen sind namentlich der Stabilisierungsfonds für Polen
15 – an dem sich die Schweiz mit einem Beitag von Sfr. 50 Millionen – beteiligt und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (BERD)
16 – wo wir bekanntlich dem Parlament den schweizerischen Beitritt vorschlagen werden.17
Was den seit einiger Zeit in Rahmen der G-24 diskutierten internationalen Beistandskredit für Ungarn anbelangt – zu dessen Idee sich die Schweiz anlässlich der letzten Ministerkonferenz grundsätzlich positiv ausgesprochen hat18 – so ist nun klar, dass es sich dabei um eine Aktion ausschliesslich der EG handeln wird. Entsprechend sehen wir nicht vor, uns dazu ist Brüssel zu äussern; gleichzeitig werden wir weiterhin Möglichkeiten prüfen, Ungarn einen speziellen Beitrag in anderer Form zukommen zu lassen.
- 6. Nachdem feststeht, dass sich die grosse Mehrzahl der G-24 anlässlich der Ministerkonferenz durch ihren Aussenminister vertreten lassen wird, erscheint die Anwesenheit des Vorstehers des EDA angezeigt. Entsprechend den Hauptverantwortlichkeiten im vorliegenden Bereich würde er begleitet vom zuständigen Delegierten im Bundesamt für Aussenwirtschaft des EVD,19 vom Chef der schweizerischen Mission in Brüssel,20 vom Chef der Finanz- und Wirtschaftdienstes des EDA 21 sowie gegebenenfalls von weiteren Fachbeamten aus dem EDA.
- 7. Eine formelle Ämterkonsultation konnte aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.
- 8. Wir beantragen Ihnen, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#998* (4.10prov.). Der Antrag wurde vom stv. Chef der Politischen Abteilung I des EDA, Daniel Woker, verfasst und vom Vorsteher des EDA, Bundesrat René Felber, unterzeichnet. Der Antrag wurde mit einer Ergänzung des EFD vom Bundesrat am 27. Juni 1990 angenommen, vgl. das Faksimilie dodis.ch/55726.↩
- 2
- Für den Konferenzbericht vgl. dodis.ch/55706.↩
- 3
- Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, USA und Vereinigtes Königreich.↩
- 4
- Für die Ausgangslage in diesen Ländern vgl. dodis.ch/55713.↩
- 5
- Zur schweizerischen Teilnahme an der Ministerkonferenz der G-24 vom 13. Dezember 1989 in Brüssel vgl. das BR-Prot. Nr. 2301 vom 11. Dezember 1989, dodis.ch/55786.↩
- 6
- Für die ablehnende schweizerische Position bezüglich der Aufnahme Rumäniens in den Begünstigtenkreis der G-24 vgl. dodis.ch/55709.↩
- 7
- Für die Erklärung von Bundesrat Felber vor der G-24 vgl. dodis.ch/55708.↩
- 8
- Vgl. DDS 1990, Dok. 12, dodis.ch/56158 sowie die thematische Zusammenstellung Hilfe für die Länder Osteuropas, dodis.ch/T1676.↩
- 9
- Für die Auswahl der Länder vgl. dodis.ch/55692.↩
- 10
- Vgl. Anm. 6.↩
- 11
- Vgl. Anm. 7.↩
- 12
- Sowohl National- wie Ständerat stimmten der Vorlage einstimmig zu. Für die Diskussion und den Entscheid im Nationalrat vgl. dodis.ch/59033, für den Ständerat Amtl. Bull. SR, 1990, II, S. 66.↩
- 13
- Für eine Übersicht der geplanten Projekte vgl. DDS 1990, Dok. 12, dodis.ch/56158.↩
- 14
- Für den Presserohstoff, der für die Pressekonferenz ausgearbeitet wurde, vgl. die Agenda EDA 1990, CH-NB#OP 4163/1985-1994.↩
- 15
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 77 vom 18. Januar 1990, dodis.ch/55720.↩
- 16
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 975 vom 16. Mai 1990, dodis.ch/56194 sowie dodis.ch/54933.↩
- 17
- Sowohl National- wie Ständerat stimmten dem Beitritt zur BERD einstimmig zu, vgl. Amtl. Bull. NR, 1990, V, S. 2290 bzw. Amtl. Bull. SR, 1990, V, S. 1033.↩
- 18
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2301 vom 11. Dezember 1989, dodis.ch/55786.↩
- 19
- Silvio Arioli.↩
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Coordination internationale de la coopération avec l'Europe centrale et orientale (1989–)
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