Sprache: Deutsch
15.11.1989 (Mittwoch)
Nr. 2049. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - Erneuerung der Anerkennung des Individualbeschwerderechts an die Europäische Menschenrechtskommission gemäss Art. 25 EMRK
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die Schweiz anerkennt für weitere drei Jahre die Zuständigkeit der Europäischen Menschenrechtskommission zur Behnadlung von Beschwerden, die geltend machen, die Schweiz habe die EMRK verletzt.

Darin: Antrag des EDA und des EJPD vom 26.10.1989 (Beilage).
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