Langue: allemand
19.1.1976 (lundi)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Disziplinarstrafrecht
Lettre (L)
Ein Schweizer Soldat, der mit fünf Tagen scharfem Arrest bestraft worden war, hat Beschwerde eingereicht, dass diese Strafe die EMRK verletzte. Das Problem der Arreststrafe war von der Schweiz schon erkannt worden, weshalb es mit dem revidierten Militärstrafgesetz behoben werden soll.
Référence: 88.2/76
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