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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 15, doc. 284
volume linkBern 1992
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1000/1571#1335* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1000/1571 106 | |
Titolo dossier | Internierung von an der Grenze aufgegriffenen deutschen Militärpersonen. Internierung von deutschen Fliegern und Flugzeugen, die in der Schweiz notlandeten oder zur Landung gezwungen wurden (1939–1948) | |
Riferimento archivio | B.51.13.53.0 • Componente aggiuntiva: Deutschland |
dodis.ch/47888
Compte-rendu d’une séance de coordination des autorités suisses compétentes pour la question des réfugiés12
FLÜCHTLINGSRAPPORT VOM 6. NOVEMBER 1944 UNTER VORSITZ VON BR. VON STEIGER
Anwesend ferner BR. Kobelt, Oberrichter Bäschlin, die Obersten Münch, Probst und Simon, Dr. Rothmund, Oberstlt. Wyss, Chef des Grenzwachtdienstes, Piantini (Direktor des Zollkreises Lugano), Dr. Jezier, Dr. Schürch, der Flüchtlingskommissär Wildbolz, Revilliod, vom Bureau de Haller, und der Unterzeichnete.
Oberst Münch bringt zuerst die Angelegenheit der 12000 ungarischen Juden zur Sprache, denen nach einem Bundesratsbeschluss die Einreise in die Schweiz gestattet werden soll3. Die grenzsanitarische Behandlung und die Unterbringung lasse sich reibungslos organisieren, wenn nicht gleichzeitig noch ein grösserer Flüchtlingsansturm von anderer Seite her in unserem Land eintreffe. Zur Unterbringung seien leerstehende Hotels in den verschiedenen Landesgegenden, insbesondere solche, die später abgebrochen werden sollen, in Aussicht genommen.
Oberst Münch fügt bei, dass die Aufgaben, die sich für das Ter. Kdo. mit der Aufnahme der 12000 Juden stellen, nicht allzuschwierig zu lösen seien. Von einem grossen Flüchtlingsanstrom sei erst dann zu sprechen, wenn 25-30000 Flüchtlinge auf einmal in unser Land kommen würden. Ein solcher Ansturm könnte sich möglicherweise, je nachdem wie sich die militärischen Operationen entwickeln werden, aus dem Raume Belfort/Elsass ergeben. Vermehrte Flüchtlinge seien unter Umständen auch an der Südgrenze zu erwarten. Bei Gesuchen, wie sie für die ungarischen Juden gestellt worden seien, müsse man immer bedenken, dass die Unterbringung sehr viel Material brauche, insbesondere Decken, die nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Der laufende Grenzübertritt umfasse in der letzten Zeit täglich etwa 25 Militär- und 300 Zivilpersonen. Zur Zeit habe der Ter. Dienst 43 Flüchtlingslager, vor allem Quarantänelager, im Betrieb, worin gegenwärtig 12768 Flüchtlinge untergebracht seien.
Auf eine bezügliche Frage von BR. von Steiger gibt Dr. Rothmund an, dass ausser den Juden aus Ungarn auch noch die Aufnahme von solchen aus Deutschland zur Diskussion stehe. Die Abteilung für Auswärtiges habe die Gesandtschaft in Berlin beauftragt, die deutschen Behörden wissen zu lassen, dass wir bereit wären, aus dem Lager Bergen-Belsen bei Hannover (aus dem wir bereits einmal etwas über 300 Juden unangemeldet zugeschickt bekommen haben) 1300 Juden aufzunehmen. Nach einer Auskunft von Saly Mayer sei angeblich damit zu rechnen, dass diesen Leuten deutscherseits die Ausreise gestattet werde.
BR. von Steiger stellt also fest, dass ausser der Aufnahme von 12000 Juden aus Ungarn auch noch eine solche von 1300 Juden aus Deutschland vorauszusehen sei. Die Sache werde allerdings kaum sehr rasch eine Erledigung finden, und es sei nicht ohne weiteres anzunehmen, dass alle diese Leute miteinander über unsere Grenze kommen werden. Dr. Schürch bemerkt seinerseits, dass die Unterbringung der Leute nach der Quarantänezeit nicht sehr leicht sein werde. Man werde den Flüchtlingen nicht alle die Annehmlichkeiten bieten können, die wir für die bisherigen beschaffen konnten.
Dr. Rothmund fügt bei, dass nach den ihm von Seiten der Britischen Gesandtschaft zugegangenen Mitteilungen anzunehmen sei, dass der Abtransport dieser jüdischen Flüchtlinge nach Palästina ziemlich bald möglich sein werde. In der Zwischenzeit müssten sie sich mit behelfsmässiger Unterkunft zufriedengeben.
BR. von Steiger bemerkt dazu, dass wir unter diesen Umständen die Lager am besten von vorneherein als Transitlager bezeichnen.
Zur Sprache kommt dann die Lage in Campione (vgl. beiliegende Kopie eines Schreibens von Oberst Münch an Oberstlt. Wyss vom 3. November 1944 mit Beilage4).
Direktor Piantini teilt mit, dass der im Tessin ganz allgemein rege Schmuggel besonders auch in der Gegend von Campione feststellbar sei, weil einerseits zwischen Campione und der Schweiz keine Kontrolle stattfinde und anderseits Amtshandlungen des Zolls in Campione selbst nicht möglich seien.
Der Zoll habe vernommen, dass sich in Campione eine Anzahl Flüchtlinge und Partisanen aufhalte, was für die Schweiz unerfreulich sei, da diese Leute sich von dort unkontrolliert in die Schweiz begeben und wieder nach Campione zurückkehren können. Nach einer Meldung habe es sich um 70 Personen, nach einer späteren um 93 Personen gehandelt. Da die Bevölkerung von Campione von der Schweiz aus mit schweizerischen Rationierungsmarken versorgt werde, biete sich vielleicht eine Handhabe, die Entfernung der Flüchtlinge aus Campione, für die man einfach keine Rationierungskarten abgeben werde, zu erreichen. Ein in dieser Richtung gehender Vorstoss beim Kriegsernährungsamt habe allerdings bis jetzt noch zu keiner praktischen Lösung geführt.
Flüchtlinge, die an unserer Landesgrenze angeben, nach Campione gehen zu wollen, würden selbstverständlich nicht hereingelassen. Es gebe aber immer Flüchtlinge, die sich an der Grenze bei Lanzo d’Intelvi usw. von der Grenzkontrolle unbemerkt in unser Land begeben können. Anderseits seien viele in der Schweiz aufgenommene italienische Flüchtlinge aus der Unterbringung im Tessin entwichen und nach Campione gereist. Auf diese Kategorie entfalle die Grosszahl der in Campione befindlichen Flüchtlinge.
Campione selbst sei über diese Flüchtlinge nicht unglücklich, da sie im Falle eines neofaschistischen Handstreichs in Campione eine namhafte Verstärkung der Abwehr bieten könnten.
Oberstlt. Wyss bemerkt beiläufig, dass insbesondere Partisanen, die für unsern Nachrichtendienst arbeiten, andere Partisanen nach Campione schmuggeln.
Die Bevölkerung von Büsingen werde ebenso wie diejenige von Campione von der Schweiz aus verpflegt. Von Büsingen erhalte man genaue persönliche Verzeichnisse und Mutationsänderungen über die dortigen Bewohner, und gestützt darauf erfolge die Abgabe der Rationierungsausweise. Es sollte möglich sein, in Campione das gleiche Prozedere einzuführen.
BR. von Steiger ist einverstanden und will die Sache im Bundesrat zur Sprache bringen, damit Leute, deren Aufenthalt in Campione uns nicht passt, keine Rationierungskarten bekommen.
BR. von Steiger bringt dann den Fall des deutschen SS-Mannes Isbach, der an der Erschiessung von 5 Zivilpersonen in St. Gingolph schuldig ist, zur Sprache. Es liege jetzt darüber ein Bericht der Spab vor, der auch Herrn BR. Pilet-Golaz unterbreitet worden sei5.
Da offenbar niemand der Meinung sei, dass wir dieses Subjekt nach Deutschland ausreisen lassen wollen, stünden wir vor dem Dilemma, ihn als vermutlichen Kriegsverbrecher bei uns in Haft zu behalten oder ihn dort wieder über die Grenze zu stellen, wo er in unser Land gekommen ist (Oberst Münch macht allerdings darauf aufmerksam, dass es sich hier um einen geflüchteten Kriegsgefangenen handelt; wir haben bis jetzt geflüchtete Kriegsgefangene nur interniert, wenn sie tatsächlich nicht Weiterreisen konnten!). Wir stünden hier vor einer neuen Rechtssituation. Nach der Meinung der Alliierten handle es sich um eine Lücke in der Haager Konvention. Der Bundesrat wolle seinerseits die Kriegsverbrecher sicher nicht schützen oder sie, wie im Fall Isbach, durch die Gewährung der Durchreise-Erlaubnis unterstützen. Vermutlich werde die richtige Lösung sein, Isbach nach Frankreich zurückzustellen.
BR. von Steiger gibt im Einverständnis mit BR. Kobelt Dr. Jezier den Auftrag, für die beiden Departemente einen Antrag an den Bundesrat über die Erledigung des Falles Isbach auzuarbeiten. Der Fall werde dann im Bundesrat zur Sprache kommen und, eventuell ohne eigentlichen Bundesratsbeschluss, auf Grund einer Einigung der beiden Departementschefs mit dem Vorsteher des Politischen Departements erledigt.
Dr. Jezier bemerkt zu diesem Fall, dass er selbst Gelegenheit gehabt habe, Isbach abzuhören. Er habe festgestellt, dass es sich hier um einen sehr trüben Gesellen handle (Jezier nennt ihn einen ausgesprochenen «Schweinekerl»). Ein anderer Deutscher namens Samaita (wenn ich den Namen richtig verstanden habe), der den Curé in St. Gingolph erschossen habe, sei bereits durch die Schweiz gereist. Man habe erst nachträglich erfahren, dass er diese Schandtat auf dem Gewissen habe. Kollibay sei auf Wunsch von Herrn Minister Bonna nicht verhaftet worden. Er befinde sich zur Zeit isoliert, unter Bewachung eines Heerespolizisten in einem Zimmer in einem Hotel in Bern. Irgendwelche Schandtaten hätten ihm nicht nachgewiesen werden können, ebenso wenig, dass die Vorkommnisse in St. Gingolph sich auf seine Anweisungen hin ereignet hätten. Er sei aber der formell verantwortliche Vorgesetzte.
Oberst Probst gibt bekannt, dass die Rapatriierung der in die Schweiz geflüchteten Griechen und Jugoslawen immer noch nicht habe an die Hand genommen werden können.
Wir hätten, nachdem die in die Schweiz geflüchteten Russen ausreisen konnten, ziemlich viele neue russische Flüchtlinge erhalten, ungefähr 200. Ihre Ausreise sei in Aussicht genommen, sobald wieder eine Anzahl von 200-250 zum Transport bereitstehe.
Was die Evasionen der amerikanischen Kriegsinternierten betreffe, sei festgestellt, dass die Amerikanische Gesandtschaft mithelfe. Sie komme für die Kosten auf und organisiere die Beherbergung auf Zwischenstationen6. Ein Chauffeur sei aufgegriffen worden und habe ausgesagt, dass er im Auftrag der Amerikanischen Gesandtschaft geflüchtete Kriegsgefangene wegführen musste. Einem Wengener Hotelportier seien für die Beschaffung von Zivilkleidern für einen Internierten Fr. 400.– ausgehändigt worden. Dieser Portier habe ein gutes Geschäft gemacht, denn er sei seines Verhaltens wegen bis jetzt nur mit einer Busse von Fr. 14.– belegt worden. Damit sei allerdings die militärgerichtliche Aburteilung nicht präjudiziert. Die Untersuchung in allen diesen Fällen führe der militärgerichtliche Untersuchungsrichter Hptm. Stavro in Bern.
Die in die Schweiz zur Internierung aufgenommenen italienischen Partisanen machen Oberst Probst ernstliche Sorgen. 30-40 °7o der Leute seien absolute Banditen. Die zur Zeit im Quarantänelager auf dem Gurnigel untergebrachten Leute hätten sich angeblich in der Gegend durch das Plündern von Obstbäumen schon unangenehm bemerkbar gemacht.
BR. von Steiger ist mit Oberst Probst der Meinung, dass die Fälle aller dieser aufgenommenen Partisanen genau auf die Asylwürdigkeit nachgeprüft werden, damit vor der Verfügung der definitiven Internierung in genauer Kenntnis der Sachlage entschieden werden könne.
BR. von Steiger spricht dann noch von den russischen geflüchteten Kriegsgefangenen, die nicht ausreisen wollten, weil sie ihrer antikommunistischer Ansichten wegen das Schlimmste befürchteten. Er ist der Meinung, dass man mit diesen Leuten etwas Geduld haben sollte, bis die Verhältnisse in Frankreich so weit normalisiert sind, dass sie ohne direkte Lebensgefahr aus der Schweiz ausreisen können.
BR. von Steiger spricht dann noch vom Problem der Dollar-Konvertierungen zugunsten von in der Schweiz untergebrachten Flüchtlingen. Er ist der Meinung, dass man insbesondere dann nicht allzu zurückhaltend sein sollte, wenn die konvertierten Beträge indirekt der Eidgenossenschaft, die für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge sorgen müsse, zugute komme.
Dr. Schürch orientiert über die dieser Meinung durch entsprechende Praxis des Rechtsbureau der Abteilung für Auswärtiges und der Polizeiabteilung. Es sei eine Frage des Masses, wie weit solche konvertierte Beträge den Flüchtlingen zur freien Verfügung überlassen und anderseits zur Bestreitung ihrer Lebensunterhaltskosten herangezogen werden sollen.
BR. von Steiger glaubt, dass es möglich sein wird, mit den Flüchtlingsorganisationen zu einer Verständigung zu kommen. Es soll darüber eine Konferenz der interessierten Stellen stattfinden7.
- 1
- Signée par F. Schnyder, du Département politique.↩
- 2
- (Copie): E 2001 (E) 1/106.↩
- 3
- Cf. No 280.↩
- 4
- Non reproduite.↩
- 5
- Sur cette affaire, cf E 2001 (E) 1/106, E 2809/1/2, E 4001 (C) 1/262 et E 4800 (A) 1967/111/27.↩
- 6
- A ce sujet, cf. la réponse du Conseiller fédéral K. Kobelt à l’interpellation du Conseiller national A, Gadient du 16 novembre 1944 au sujet des relations de la Suisse avec les Alliés lors de la séance du 21 novembre 1944 de la Commission des pouvoirs extraordinaires (E 7800/ 1/158).↩
- 7
- Cf. le PV de la séance du 14 novembre 1944, E 4800 (A) 1967/111/64 et No 289 ci-dessous.↩
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Internati e prigionieri di guerra (1939–1946)
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