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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 25
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7001C#1984/200#1216* | |
| Old classification | CH-BAR E 7001(C)1984/200 39 | |
| Dossier title | Europarat: Bericht über die europöische Menschenrechtskonvention (1972–1972) | |
| File reference archive | 252.02 |
dodis.ch/39375
EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION2
Ich erlaube mir, im Anschluss an die Debatte über den Geschäftsbericht des Bundesrates3 nochmals auf die vom Bundesrat unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention zurückzukommen.
Mit der Beseitigung der konfessionellen Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung4 ist die letzte seinerzeit aufgestellte Vorbedingung für eine Ratifikation der Konvention erfüllt worden. Nachdem nun seit Jahren immer wieder betont wurde, die Schweiz werde der Konvention unverzüglich beitreten, sobald die Art. 51 und 52 BV weggefallen seien, erscheint mir und zahlreichen weiteren Ratsmitgliedern die Einlösung dieses Versprechens als dringend.
Wie ich in der Juni-Session bereits anlässlich der Debatte über den Bericht des Politischen Departementes ausgeführt habe5, hat der Bundesrat im Hinblick auf diesen Schritt in den letzten Jahren eine derart gute und umfassende Vorarbeit geleistet – ich erinnere an die Berichte von 19686 und 19717 –, dass es ohne weiteres möglich ist, den Räten die Botschaft8 bis Ende September 1973 zuzuleiten, damit sie im Dezember 1973 im Prioritätsrat behandelt werden kann.
Leider verlautete nun aber, der Bundesrat möchte mit der Botschaft zuwarten, bis die Vorlage über die Revision des Staatsvertragsreferendums9 abstimmungsreif, wenn nicht gar von Volk und Ständen genehmigt worden sei. Wenn dem so wäre, käme ein Beitritt der Schweiz zur Konvention frühestens 1975 in Frage, eventuell sogar erst 197610, je nach der Ausgestaltung des Staatsvertragsreferendums im neuen Verfassungsartikel.
Diese Situation ist unerträglich. Ich bitte Sie, auf Ihren Beschluss zurückzukommen, vor allem aus folgenden Erwägungen:
1. Im Blick auf die vom Parlament genehmigten Berichte zur Menschenrechtskonvention und den wiederholt bestätigten Terminplan ist eine weitere Verzögerung sachlich nicht gerechtfertigt. Sie könnte eher den – falschen – Eindruck erwecken, dem Bundesrat liege gar nicht an einem baldigen Beitritt der Schweiz zur Konvention.
2. Der Ausgang der Bemühungen um eine Revision des Staatsvertragsreferendums ist in zeitlicher Hinsicht völlig offen. In Anbetracht dessen, dass drei Vorlagen zur Diskussion stehen werden (meine Einzelinitiative vom September 197211, die Initiative der Nationalen Aktion12 und die Botschaft des Bundesrates13), werden die Räte kaum so rasch vorankommen, wie angenommen wird.
3. Die Verquickung der Konvention mit dem Staatsvertragsreferendum ist sachlich nicht gegeben. Andernfalls müssten auch andere wichtige internationale Verträge und Konventionen zurückgestellt werden.
4. Je nach Ausgang der Beratungen über die Revision des Staatsvertragsreferendums besteht die Möglichkeit, dass ein Beitritt zur Konvention dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Dieses Referendum würde von der nationalistischen Rechten voraussichtlich ergriffen. Weder der Bundesrat noch die grosse Mehrheit des Parlaments können ein Interesse daran haben, diesen Kreisen zu noch mehr Publizität zu verhelfen, als sie ohnehin schon immer wieder erhalten, dies umso weniger dann, wenn so wichtige Dinge wie die Menschenrechtskonvention zur Diskussion stehen. Wir können und dürfen uns hier keine unnötige Auseinandersetzung leisten, bei welcher die Gegner ohnehin nur mit demagogischen Argumenten zu Felde ziehen werden.
6. Wenn schon mit der Ratifikation der Konvention bis nach der Revision des Staatsvertragsreferendums zugewartet werden soll, wäre es politisch wohl richtig, diesen Entscheid dem Parlament zu überlassen. Ich glaube aber nicht, dass das Parlament so entscheiden würde.
Ich bitte Sie deshalb nochmals so angelegentlich wie dringend, die Botschaft unverzüglich zu verabschieden. Aus zeitlichen Gründen lag mir daran, Ihnen diese Bitte auf diesem vielleicht ungewöhnlichen Weg zu unterbreiten. Ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss wäre mit einem weiteren Zeitverlust verbunden gewesen, den ich vermeiden wollte14.
- 1
- Schreiben: CH-BAR#E7001C#1984/200#1216* (252.02). Gerichtet an R. Bonvin, E. Brugger, N. Celio, K. Furgler, R. Gnägi, P. Graber und H.- P. Tschudi. Dieses Exemplar ging an E. Brugger. Kopie an P. F. Barchi, K. Huber, W. Renschler und W. König.↩
- 2
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats vom 4. November 1950, AS, 1974, S. 2151–2183. Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 62, dodis.ch/37053, bes. Anm. 2, DDS, Bd. 26, Dok. 107, dodis.ch/39382, sowie die Notiz von M. Krafft an E. Diez vom 18. April 1973, dodis.ch/39374.↩
- 3
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1972 vom 28. Februar 1973. Für die Debatte im Nationalrat vgl. Amtl. Bull. NR, 1973, S. 716–729, S. 746–776, S. 785–797, S. 833–841, S. 857 und S. 932–954.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 141, dodis.ch/31820, bes. Anm. 8.↩
- 5
- Für die Debatte vom 19. und 20. Juni 1973 über den Bericht des Politischen Departements im Geschäftsbericht vgl. Amtl. Bull. NR, 1973, S. 746–759, zum Votum von C. Alder S. 749–751, insb. S. 750.↩
- 6
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 9. Dember 1968, BBl, 1968, II, S. 1057–1181.↩
- 7
- Es handelt sich um den Ergänzungsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 23. Februar 1972, BBl, 1972, I, S. 989–1004.↩
- 8
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. März 1974, BBl, 1974, I, S. 1035–1098.↩
- 9
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 163, dodis.ch/39526.↩
- 10
- Die Schweiz ratifizierte die Konvention am 28. November 1974. Vgl. Anm. 2. Für die Diskussionen im Bundesrat vgl. das BR-Beschlussprot. II vom 22. Mai 1973 der 19. Sitzung vom 16. Mai 1973, CH-BAR#E1003#1994/26#16*, S. 6.↩
- 11
- Initiative Alder. Staatsvertragsreferendum vom 25. September 1972, Übersicht über die Verhandlungen, Herbstsession 1972, S. 8.↩
- 12
- Volksinitiative gegen die Beschränkung des Stimmrechts bei Staatsverträgen mit dem Ausland (Änderung von Art. 89 der Bundesverfassung), eingereicht am 20. März 1973, BBl, 1973, I, S. 1064–1066. Vgl. dazu auch die Notiz an den Bundesrat vom 28. Mai 1975, dodis.ch/39021 sowie die Notiz an die Kommission des Ständerats vom 9. Dezember 1975, dodis.ch/39022.↩
- 13
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Neuordnung des Staatsvertragsreferendums vom 23. Oktober 1974, BBl, 1974, II, S. 1133–1176.↩
- 14
- Für die Antwort des Bundesrats vgl. das BR-Prot. Nr. 1554 vom 17. September 1973, dodis.ch/39376 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 12. September 1973 der 32. Sitzung vom 5. September 1973, CH-BAR#E1003#1994/26#16*, S. 2. Vgl. ferner die Notiz von E. Diez an P. Graber vom 21. August 1973, dodis.ch/40524.↩
Tags
European Convention on Human Rights (ECHR) (1974)


