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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 25, doc. 47
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1980/83#327* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1980/83 84 | |
Titre du dossier | Bewachung der fremden Gesandtschaftsgebäude (1964–1970) | |
Référence archives | B.22.43.0 |
Archives | Archives de la Ville de Berne, Berne |
Cote d'archives | CH-SAB 1001_1_447 |
Titre du dossier | Diplomaten (Allgemeines) / Gesandtschaftsbewachungen (1966–2007) |
dodis.ch/35491 Der Polizeidirektor der Stadt Bern, H. Bratschi, an den Chef des Protokolls des Politischen Departements, Ch.-A. Wetterwald1
Im Anschluss an die vom EPD auf den 10. November 1970 einberufene Konferenz2 zum Thema Schutzbewachungen von Botschaften ersuchten Sie den Vertreter der Sicherheits- und Kriminalpolizei der Stadt Bern um eine Zusammenstellung der bisher getroffenen Massnahmen und eine Beurteilung der künftigen Möglichkeiten für eine Verstärkung der Schutzbewachungen; namentlich stellten Sie die Frage nach permanenter Bewachung bedrohter Botschaften durch Organe der Uniformpolizei. Über den gesamten Fragenkomplex kann ich Sie wie folgt orientieren:
Seit Jahren werden je nach den politischen Ereignissen im Brennpunkt stehende ausländische diplomatische Missionen durch Zivil- oder Uniformpolizei überwacht oder sogar bewacht. So wurde beispielsweise mit der Verschlimmerung der politischen Lage im Nahen Osten im Jahre 1968 eine permanente Bewachung der israelischen Botschaft3 angeordnet, welche nach einiger Zeit durch eine gezielte und intensive Überwachung ersetzt wurde; seither nehmen uniformierte Patrouillen bei Tag und Nacht stündlich mehr als eine Kontrolle vor. Auch die hiesigen Botschaften und teilweise die Residenzen der arabischen Länder werden je nach der politischen Situation mehr oder weniger intensiv überwacht; die Botschaft der VAR beispielsweise und auch die Residenz wurden nach den Flugzeugentführungen vom 6. September 19704 während einiger Wochen permanent bei Tag und Nacht durch Zivilpolizei bewacht. Auch im Zusammenhang mit befürchteten, geplanten oder stattgefundenen Demonstrationen oder bei irgendwelchen Drohungen wurden und werden intensive Überwachungen oder zeitweilig sogar permanente Bewachungen von Botschaften durchgeführt; es betraf dies in letzter Zeit vor allem die Botschaften von Griechenland, Frankreich, Guatemala, Jugoslawien, Kanada, Kuba, Polen, Spanien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei, Ungarn und diejenige der Vereinigten Staaten von Nordamerika5. Gegenwärtig sind es die Botschaften von Israel, Algerien und der VAR, die von der Uniformpolizei intensiv überwacht werden. Auch der Nachrichtendienst (Zivilpolizei) beteiligt sich an diesen Kontrollen; ausserdem besorgt er die Überwachungen von Botschaften, wie sie sich aus den täglichen politischen Geschehnissen und dem besonderen Interesse der Weltöffentlichkeit ergeben (gegenwärtig im besonderen Griechenland6, Brasilien7 und Portugal8).
Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der ausländischen Diplomatischen Missionen dürften gegenwärtig nicht in Betracht fallen, im besonderen auch nicht eine permanente Bewachung von Botschaften oder von Diplomaten. Derartige Massnahmen müssten beim Vorliegen spezieller politischer Ereignisse von Fall zu Fall – auch unter Berücksichtigung des Personalbestandes des städtischen Polizeikorps und der bescheidenen Entschädigungen durch die Eidgenossenschaft9 – neu geprüft werden. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass sich beispielsweise Entführungen von Diplomaten10 auch im Ausland trotz des Einsatzes wesentlich grösserer Polizeikräfte, als es uns je möglich wäre, nicht verhindern liessen. Verschiedenenorts wurden deshalb den diplomatischen Vertretungen gewisse Vorkehren empfohlen, um ihre eigene Sicherheit zu erhöhen; auch beim EPD wurden diesbezügliche konkrete Vorschläge11 ausgearbeitet. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass die Bereitschaftspolizei des städtischen Polizeikorps tags und nachts ständig mit mindestens 3–4 Einsatzwagen im Stadtgebiet patrouilliert, von denen 1 Fahrzeug fast ausschliesslich mit der Überwachung der diplomatischen Missionen beauftragt ist; hinzu kommt ein für rasche Einsätze stets bereitstehendes Alarmpikett von 5 Mann. Angesichts der Funkverbindungen von der Einsatzzentrale zu allen Wagen besteht somit Gewähr, dass bei einer Bedrohung auf einen Telefonanruf (Nr. 17) hin innert weniger Minuten Hilfe gebracht werden kann.
- 1
- Schreiben: CH-BAR#E2001E#1980/83#327* (B.22.43.0).↩
- 2
- Vgl. dazu Notiz von Ch.- A. Wetterwald vom 26. Januar 1971, dodis.ch/36861 sowie das Schreiben von A. Amstein an H. Arnet und K. Kessi vom 3. November 1970, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2001E-01#1982/58#4383*.↩
- 4
- Zur Entführung einer Swissair-Maschine nach Jordanien durch die Volksfront für die Befreiung Palästinas vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 37, dodis.ch/35415; Dok 39, dodis.ch/35419 und Dok. 45, dodis.ch/35434.↩
- 5
- Zu den USA vgl. das Schreiben von K. Kessi an J. Hayes vom 19. Februar 1969, dodis.ch/35493 und das Schreiben von E. Little an K. Kessi vom 21. März 1969, dodis.ch/35492.↩
- 6
- Zum Schutz des griechischen diplomatischen Personals in Bern vgl. das Telegramm Nr. 24 des Politischen Departements an die schweizerische Botschaft in Athen vom 18. April 1969, do dis.ch/33160 und das Schreiben von E. Bourgnon an P. Micheli vom 29. April 1969, dodis.ch/33165.↩
- 7
- Zu Brasilien vgl. das Schreiben von G. E. Bucher an P. Micheli vom 23. Januar 1970, do dis.ch/35974.↩
- 9
- Vgl. dazu das Schreiben von O. W. Christen an A. Riesen vom 7. Dezember 1970, dodis.ch/35490 und die Aufzeichnung des Departementssekretariats des Justiz- und Polizeidepartements vom 10. Februar 1972, dodis.ch/36866.↩
- 10
- Vgl. dazu das Schreiben von G. E. Bucher an P. Graber vom 8. April 1970, dodis.ch/35976.↩
- 11
- Vgl. dazu das Rundschreiben des Politischen Departements vom 14. Januar 1971, CH-BAR#E2001E-01#1982/58#243* (B.22.43.0).↩