Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 39
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Library of the City of La Chaux-de-Fonds, La Chaux-de-Fonds |
| Archival classification | VCH-BVFSP PGR/104/ZERQA |
| (1970–1970) |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#231* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 62 | |
| Dossier title | Handakten Micheli und Graber (1969–1970) | |
| File reference archive | B.11.40.1.Uch |
dodis.ch/35419
Interne Notiz des Politischen Departements1
FLUGZEUGENTFÜHRUNGEN. 23. SITZUNG DES KOORDINATIONSAUSSCHUSSES2 VON DONNERSTAG, 1. OKTOBER 1970, 16.00–16.45 UHR
Micheli: Ich danke der britischen Regierung für die Durchführung der Eva kuation der 7 Gefangenen3. Durch deren Überführung nach Kairo in einem Transport ist noch einmal die solidarische Haltung unserer Regierungen de monstriert worden. In der schweizerischen Öffentlichkeit4 macht sich ein unbestimmtes Malaise geltend, das vielleicht nächste Woche im Parlament ein Echo findet, wenn der Bundesrat die in beiden Räten eingereichten Interpellationen5 zu beantworten haben wird. Das Malaise rührt davon, dass man mit der Freilassung der Gefangenen von den Grundsätzen des Rechtsstaates unter Zwang abgewichen ist und möglicherweise einen Präzedenzfall geschaffen hat. Der Bundesrat hat deshalb unseren Ausschuss ersucht zu prüfen, was zur Verhinderung weiterer Anschläge auf Flugzeuge getan werden kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Ausschuss nur konsultativen Charakter hat und dass wirksame Massnahmen nur international getroffen werden können. Das Problem wird schon von der ICAO behandelt. Vielleicht könnten aber in unserem Ausschuss die folgenden Punkte näher geprüft werden:
1. Ausbau der Information zwischen unseren Regierungen und Fluggesellschaften6 über geplante Anschläge, damit einheitliche Vorsichtsmassnahmen getroffen werden können.
2. Behandlung von Diplomaten und Kuriergepäck. Es könnten vielleicht einheitliche Richtlinien unserer Regierungen erarbeitet werden.
3. Weiterführung der diplomatischen Aktionen bei den arabischen Regierungen. Wir haben um deren Einwirkung auf die palästinensischen Organisa tionen ersucht7. Die VAR hat offenbar ihren Einfluss zur Befreiung der Geiseln geltend gemacht. Wir können die arabischen Regierungen nunmehr um ihre Mitarbeit zur Verhinderung ähnlicher Anschläge ersuchen und darauf hin weisen, dass unsere Regierungen mit der Freigabe der Gefangenen die gemachten Versprechen gehalten haben.
4. Wir könnten unsere Haltung abstimmen, um bei den zuständigen internationalen Organisationen zu konkreten Ergebnissen zu gelangen.
Thalmann: Es ist verständlich, dass die israelische Regierung mit der Freigabe der 7 Gefangenen nicht gerade zufrieden ist8. Anderseits haben ihre Vertreter in Bern gesehen, dass wir uns vom Gedanken, Menschenleben zu retten, leiten liessen.
International gibt es zur Bekämpfung der Luftpiraterie das Übereinkommen von Tokio9 und einen neuen Vertragsentwurf des ICAO mit Straf- und Auslieferungsbestimmungen, der im Dezember dieses Jahres an einer Konferenz im Haag behandelt werden wird10. Ausserdem hat der Vertreter der USA in der UNO neue Vorschläge unterbreitet, die im einzelnen noch nicht bekannt sind. Unsere Länder könnten vielleicht an der Konferenz im Haag zusammenarbeiten und Initiativen ergreifen.
Pictet: Die ICAO hat 3 Eisen im Feuer: das Übereinkommen von Tokio, das nur die sofortige Freigabe entführter Flugzeuge und Passagiere vorsieht, der Entwurf der ICAO für Den Haag, der strenge Strafen und die Auslieferung für den Fall von Entführungen und eine enge Zusammenarbeit bei der Untersuchung vorsieht, sowie einen Entwurf für Fälle anderer unerlaubter Handlungen, z. B. Sabotage, der an einer Konferenz nächstes Jahr in Wien11 behandelt werden soll. Die meisten Strafgesetze enthalten Bestimmungen, die die wirksame Verfolgung von Flugzeugentführungen ermöglichen. Der ICAO hat in einer einstimmig gefassten Resolution12 die Mitgliedstaaten aufgefordert, Flugzeugentführungen zu bestrafen. Es fehlt aber vielfach am politischen Willen zur Bekämpfung der Luftpiraterie.
Midgley: Ich werde die gemachten Anregungen meiner Regierung zur Kenntnis bringen, kann aber dazu noch nicht Stellung nehmen.
Micheli: Herr Bundesrat Graber hat angeregt, unser Ausschuss möge einen Bericht über seine Tätigkeit mit allfälligen Empfehlungen zuhanden unserer Regierungen ausarbeiten.
Moffat: Ich möchte namens meiner Regierung dem IKRK für seine Bemühungen und den Regierungen der Schweiz, Grossbritanniens und der BRD für ihre Mitwirkung danken. Bezüglich der weiteren Tätigkeit des Ausschusses ist das State Department etwas skeptisch, da es eine Proliferation der Arbeiten befürchtet. Es müssten wohl auch noch weitere Staaten konsultiert werden.
Goldschmitt: Ich werde über die vorgebrachten Ideen nach Bonn berichten. Sie sind sicher prüfenswert, interessieren aber auch noch weitere Staaten.
Katz: Ich werde ebenfalls meiner Regierung berichten. Die aufgeworfenen Fragen beschäftigen sie schon lange. Sie unterstützt alle Bestrebungen zur wirksamen internationalen Bekämpfung der Luftpiraterie.
Micheli: Ich möchte für die gute Zusammenarbeit danken. Die ständigen Konsultationen waren nicht unnütz. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung13 hat sich bewährt, wenn auch die Befreiung der Geiseln teilweise auf andere Faktoren14 zurückzuführen ist.
Mit ihrem Einverständnis werde ich dem IKRK im Namen unseres Ausschusses für seine Bemühungen danken, was nicht ausschliesst, dass ihre Regierungen ebenfalls den Dank abstatten.
- 1
- Notiz: CH-NE BV CF PGR (104). Verfasst und unterzeichnet von B. Dubois. Dieses Exemplar ging an P. Graber.↩
- 2
- Während der Entführungskrise und bis zur Freilassung der Geiseln traf sich das Politische Departement regelmässig mit Vertretern der USA, Grossbritanniens, der Bundesrepublik Deutschland und Israels. Für die Protokolle dieser Sitzungen vgl. Doss. CH-BAR#E2001E#1980/83#228* (B.11.40.1) und CH-BAR#E2001E#1980/83#231* (B.11.40.1 Uch). An dieser Sitzung hatte P. Micheli den Vorsitz. Ferner nahmen teil: F. J. Goldschmitt, S. Z. Katz, E. A. Midgley, D. T. West, J. P. Moffat, E. Thalmann, M. Gelzer, P. Erni, F. Pictet und B. Dubois.↩
- 3
- Von der Schweiz wurden M. Abu al-Heiga, A. Dahbor und I. T. Yousef; von der Bundesrepublik Deutschland M. al-Hanafi, M. Hadidi und A. R. Saleh und von Grossbritannien L. Khaled freigelassen. Vgl. auch die Foto-Dokumentation betr. Abflug der arabischen Attentäter der Kantonspolizei Zürich, dodis.ch/35420.↩
- 4
- Vgl. dazu auch das Schreiben von W. Rüegg an P. Graber vom 18. September 1970, do dis.ch/35437 und Doss. CH-BAR#E2001E#1980/83#232* (B.11.40.1.(2)).↩
- 5
- Zur Beantwortung der Interpellation von G. A. Chevallaz und A. Lusser durch den Bundesrat am 8. Oktober 1970 vgl. Amtl. Bull., NR, 1970, S. 654–665 und Amtl. Bull., SR, 1970, S. 369–393.↩
- 6
- Korrigiert aus: Flugzeuggesellschaften.↩
- 7
- Vgl. dazu auch DDS, Bd. 25, Dok. 45, dodis.ch/35434 sowie die Notiz von P. Dietschi vom 28. August 1970, dodis.ch/35505.↩
- 8
- Zur Haltung Israels während der Flugzeugentführung vgl. die Notiz von F. Moser an P. Graber vom 7. Oktober 1970, CH-BAR#E2001E#1980/83#228* (B.11.40.1).↩
- 9
- Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963. Unterzeichnet von der Schweiz am 31. Oktober 1969. Vgl. AS, 1971, S. 312–322.↩
- 10
- Die Konferenz fand vom 1. bis 16. Dezember 1970 in Den Haag statt. Dabei wurde das Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen am 16. Dezember 1970 abgeschlossen. Die Schweiz hat dieses Übereinkommen gleichentags unterzeichnet. Vgl. AS, 1971, S. 1513–1520. Vgl. auch Doss. CH-BAR#E2003A#1984/84#1682* (o.713.333.3).↩
- 11
- Zur 18. Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in Wien vom 15. Juni bis 8. Juli 1971 vgl. Doss. CH-BAR#E2003A#1984/84#1914* (o.733.21). Zur ICAO vgl. auch das Referat von W. Guldimann an der Botschafterkonferenz im September 1970, dodis.ch/34535.↩
- 12
- Die Resolution III/1 wurde an der 17. ausserordentlichen Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation vom 16. bis 30. Juni 1970 in Montreal erlassen. Vgl. Doss. CH-BAR#E2003A#1984/84#1915* (o.733.21).↩
- 13
- Eine gemeinsame Verhandlungsposition der von der Flugzeugentführung betroffenen Ländern bzw. die gleichzeitige Freilassung aller Geiseln ohne Rücksicht auf ihre Nationalität wurde angestrebt. Vgl. dazu das BR-Beschlussprot. II vom 16. September 1970 der Sitzung des Bundesrats vom 10. September 1970, dodis.ch/35416; das BR-Beschlussprot. II vom 18. September 1970 der Sitzung des Bundesrats vom 15. September 1970, dodis.ch/35417 und das BR-Beschlussprot. II vom 22. September 1970 der Sitzung des Bundesrats vom 21. September 1970, dodis.ch/35418.↩
- 14
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 45, dodis.ch/35434.↩
Tags
Near and Middle East Highjackings to Zarqa (1970) Kloten attack (1969)


