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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 23, doc. 182
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2210.8-01B#1976/129#47* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2210.8-01(B)1976/129 4 | |
Titre du dossier | Yougoslavie (1965–1966) | |
Référence archives | B.04.2 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7111C#1976/4#198* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7111(C)1976/4 108 | |
Titre du dossier | AELE et Yougoslavie / Divers (1964–1966) | |
Référence archives | 3.E.EE.204.30 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1978/84#1414* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1978/84 324 | |
Titre du dossier | Evtl. Beitritt Jugoslawiens (1961–1967) | |
Référence archives | C.41.775.2 |
dodis.ch/31149 Interne Notiz der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements1 EFTA-Jugoslawien
Wir beziehen uns auf Ihre an Herrn Direktor Jolles gerichtete vertrauliche Notiz2 vom 1. Dezember a. c., welcher eine ebenfalls vertrauliche Notiz des EFTA-Sekretariats3 über die künftigen Beziehungen der EFTA zu Jugoslawien4 beigelegt war, und nehmen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen (lit. a–d, Punkt 3 der Notiz des EFTA-Sekretariats) wie folgt Stellung:1.
a) Handelsbeziehungen
Wie Sie wissen, ist Jugoslawien inzwischen Vollmitglied des GATT geworden5. Nach reiflicher Überlegung sind wir zum Schluss gelangt, trotz einer Reihe ungelöster Probleme in den Handelsbeziehungen zu Jugoslawien Artikel 356 des GATT nicht anzurufen, sodass nach Beendigung der Inkraftsetzungsprozedur bezüglich des Beitrittsprotokolls Jugoslawiens automatisch auch zwischen der Schweiz und Jugoslawien normale GATT-Beziehungen bestehen werden. Dadurch dürfte eines der jugoslawischen bilateralen Verhandlungsbegehren7 nach vertraglicher Verankerung der sogenannten OECD-Liberalisierung, die bekanntlich schweizerischerseits Jugoslawien de facto seit jeher gewährt wurde8, obsolet geworden sein.
Was die Entwicklung des Warenaustausches in den ersten 10 Monaten 1966 anbelangt, ist namentlich hervorzuheben, dass die Einfuhr aus Jugoslawien in die Schweiz stärker zugenommen hat als die schweizerischen Exporte. Die Einfuhr von jugoslawischen Waren beträgt in diesem Zeitraum rund 55 Mio. Franken und übersteigt bereits die Einfuhr im Jahre 1965 um 8 Millionen. Die schweizerischen Exporte betragen in den 10 ersten Monaten 1966 rund 80 Millionen, woraus sich für diese Periode ein schweizerisches Aktivum von 25,5 Millionen ergibt im Vergleich zu 38 Millionen im Jahre 1965 und zu 52 Millionen im Jahre 19639. Die Entwicklung tendiert vorläufig somit auf einen grösseren Ausgleich des traditionellen schweizerischen Exportüberschusses.
b) Kennedy-Runde10 , Zollkonzessionen
Diesbezüglich verweisen wir vor allem auf die Ausführungen in unserer an Sie gerichteten Notiz vom 14. Mai 196611, die heute noch zutreffend sind.
Die auf Grund der Wirtschaftsreform12 1965/66 jugoslawischerseits in Aussicht gestellten Liberalisierungsmassnahmen bezüglich des Warenverkehrs mit dem Westen sind bis heute nur zum Teil bekannt, sodass noch kein abschliessendes Urteil möglich ist. Es ist jedoch anzunehmen, dass im Hinblick auf die nach wie vor prekäre Devisenlage Jugoslawiens noch für eine nicht näher bestimmbare Periode die jugoslawischen Zölle nicht das Haupthindernis bei den Einfuhren nach Jugoslawien bilden werden. Unter diesen Umständen scheint uns heute die Zeit noch nicht reif zu sein, um mit Jugoslawien gegenseitige Zollkonzessionen in Aussicht zu nehmen.
Im Rahmen der Kennedy-Runde-Verhandlungen hat bis jetzt zwischen der schweizerischen Delegation und einer von Herrn Direktor Tomic geführten jugoslawischen Delegation erstmals am 7. November a. c. eine Kontaktnahme stattgefunden. Jugoslawischerseits wurde auch bei dieser Gelegenheit von gewissen in Aussicht genommenen Liberalisierungsmassnahmen auf dem uns in erster Linie interessierenden Gebiet des Zuchtviehs und Käse gesprochen. Die jugoslawische Delegation war jedoch nicht in der Lage, die Übernahme von klar umrissenen Verpflichtungen in Aussicht zu stellen.
Da im übrigen Jugoslawien auch auf dem Agrarsektor nicht zu den so genannten Hauptlieferanten gehört, dürfte es schwierig sein, in der Kennedy-Runde seinen Agrar-Exportinteressen in besonderem Masse Rechnung zu tragen.
2. Bilaterale Fragen
Zu diesen Fragen gehört das jugoslawische Begehren nach Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs mit der Schweiz13. Anlässlich einer Fühlungnahme mit Herrn Tomic anfangs 1966 erklärte dieser, für die Aufnahme von Verhandlungen bestehe auch vom jugoslawischen Standpunkt aus keine Eile. Wir gedenken daher die Kontakte mit Jugoslawien in der zweiten Hälfte 1967 aufzunehmen. Zurzeit entstehen beim Transfer von Jugoslawien nach der Schweiz wiederum gewisse Verzögerungen, sodass auch von diesem Gesichtspunkt aus die Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs nicht vordringlich erscheint.
3. Kooperation auf dem Industriegebiet
a) Auf Grund der Struktur unserer Wirtschaft müssen für jugoslawische Vorstösse auf diesem Gebiet die Lösungen in erster Linie auf privater Ebene gesucht werden. Wie wir Ihnen schon früher bekanntgaben, bestehen seit einer Reihe von Jahren zwischen verschiedenen schweizerischen und jugoslawischen Firmen eine ganze Anzahl Vereinbarungen über industrielle bzw. technische Zusammenarbeit sowie in bezug auf die Abtretung von Lizenzen; diese Abmachungen wirken sich zum Teil positiv aus. Im Sinne des Vorschlags des Sekretariats liesse sich ohne weiteres denken, dass auf diesem Gebiet die EFTA als «Clearingstelle» für jugoslawischerseits unterbreitete Wünsche dienen könnte. Diese Wünsche müssten aber von bekannten jugoslawischen Unternehmungen ausgehen und sehr konkret umschrieben bzw. für die Weiterleitung z. B. an schweizerische Firmen geeignet sein.
b) Kürzlich ist zwischen der Schweiz und Jugoslawien auf Wunsch unseres Partners ein Abkommen über die technische Kooperation14 unterzeichnet worden, das sich vor allem mit dem Austausch von Stagiaires, Stipendiaten und Experten befasst15.
c) Auf dem Gebiet des Tourismus bestehen, soweit wir die Verhältnisse überblicken können, zweifellos verschiedene Möglichkeiten, die – übrigens erfolgreichen – Anstrengungen Jugoslawiens zu unterstützen. Unseres Wissens sind auch schon verschiedene schweizerische Experten auf diesem Sektor in Jugoslawien tätig gewesen. Auch hier sollte unser Partner seine Wünsche, falls er solche hat, konkreter zum Ausdruck bringen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf ein Gesetz, das demnächst in Kraft treten soll, wonach unter bestimmten Voraussetzungen wiederum ausländisches Kapital in Jugoslawien investiert werden kann. Auch in dieser Richtung zeichnet sich somit eine neue Entwicklung ab.
4. Kreditfazilitäten
Durch Briefwechsel aus dem Jahre 1963 ist bekanntlich Jugoslawien ein Exportrisikogarantie-Plafond in der Höhe von 40 Mio. Franken für Investitionslieferungen zu besonders günstigen Kreditbedingungen (bis zu 10 Jahren) gewährt worden16. Inzwischen ist nicht nur dieser Plafond vollständig aus genützt worden, sondern es wurden für eine Anzahl Grossgeschäfte weitere Garantien in Aussicht gestellt bzw. fest erteilt. Das Gesamtengagement des Bundes aus der Gewährung von Garantien erreicht heute einen Umfang, der die Kommission für die Exportrisikogarantie beunruhigt. Von einer allgemeinen Plafonierung ist indessen vorläufig nach Rücksprache mit der Direktion der Handelsabteilung und der Finanzverwaltung noch Umgang genommen worden. Wir müssen uns indessen vorbehalten, je nach dem jeweiligen Stand des Engagements die spätere Umwandlung von in Aussicht gestellten Garantien in definitive Garantiezusagen zu verweigern. Diese Bemerkungen sind vertraulich und nur für Ihre persönliche Information bestimmt.
Pro memoria sei noch erwähnt, dass im Verlauf des Sommers 1966 die jugoslawische Regierung auf unsere verbesserte Offerte zu ihrem Konsolidierungsbegehren17 nicht eingetreten ist, weil sie sie als ungenügend bezeichnete.
5. Comité de liaison
Was schliesslich die vom Sekretariat für die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EFTA und Jugoslawien vorgeschlagene Gründung eines Comité de liaison betrifft, bestünden unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken, wobei allerdings ein Entscheid verschoben werden müsste, bis die nächste Runde der Gespräche mit Jugoslawien stattgefunden haben wird.
- 1
- Notiz: E 2210.8-01(B) 1976/129 Bd. 4 (B.04.2). Verfasst von L. Roches, unterzeichnet von A. Weitnauer und gerichtet an O. Long. Kopien an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Janner und O. Morand, an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, die schweizerische Botschaft in Belgrad sowie an R. Bosshard, H. Brunner, A. Bürki, G.- A. Cuendet, W. Hegetschweiler, P. R. Jolles, P. Languetin, M. Lusser, L. Roches, A. Schnebli, B. von Tscharner, A. Weitnauer und weitere Mitarbeiter der Handelsabteilung.↩
- 2
- Notiz von O. Long an P. R. Jolles vom 1. Dezember 1966, dodis.ch/31168.↩
- 3
- Vgl. Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 324 (C.41.775.2).↩
- 4
- Zu den Beziehungen zwischen der EFTA und Jugoslawien vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 74, dodis.ch/14740, und Dok. 77, dodis.ch/14681.↩
- 5
- Provisorische Zulassung am 13. November 1962, Erteilung der regulären Mitgliedschaft am 5. April 1966.↩
- 6
- Zu Artikel XXXV (Nichtanwendung des Abkommens zwischen bestimmten Vertragsparteien) vgl. den Bundesbeschluss über die Genehmigung des provisorischen Beitritts der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) vom 10. Juni 1959, BBl, 1959, I, S. 1799.↩
- 7
- Zur Aufnahme der Wirtschaftsverhandlungen mit Jugoslawien vgl. das BR-Prot. Nr. 1859 vom 8. Oktober 1963, dodis.ch/30004.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 20, Dok. 49, dodis.ch/11414.↩
- 9
- Vgl. zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit Jugoslawien die Notiz von A. Weitnauer vom 3. April 1963, dodis.ch/30014 und die Notiz von L. Roches vom 11. März 1965, dodis.ch/31157.↩
- 10
- Zur Kennedy-Runde vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 1, dodis.ch/30938, Anm. 8.↩
- 11
- Vgl. die Notiz von A. Weitnauer an die schweizerische EFTA-Delegation vom 14. Mai 1966, E 2001(E) 1978/84 Bd. 1048 (C.41.111).↩
- 12
- Vgl. dazu das Schreiben von G. Lepori an P. Micheli vom 29. Juni 1965, dodis.ch/31159 und das Schreiben von G. Lepori an P. Micheli vom 17. Februar 1966, dodis.ch/31160.↩
- 13
- Zu den jugoslawischen Desiderata vgl. die Notiz von L. Roches vom 11. März 1965, dodis.ch/31157.↩
- 14
- Abkommen über die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 1. Dezember 1966, AS, 1967, S. 701–703. Der Rahmenvertrag wurde auch im Bundesrat diskutiert, vgl. das BR-Verhandlungsprot. der 73. Sitzung vom 15. November 1966, E 1003(-) 1994/26 Bd. 4, S. 1.↩
- 15
- Vgl. auch das BR-Prot. Nr. 681 vom 5. April 1966, dodis.ch/31757.↩
- 16
- Vgl. das Protokoll der gemischten schweizerisch-jugoslawischen Regierungskommission betr. den Waren- und Zahlungsverkehr vom 18. Oktober 1963, K I(-)2732/1 und das BR-Prot. Nr. 2191 vom 22. November 1963, dodis.ch/30015. Vgl. zu dieser Frage auch DDS, Bd. 21, Dok. 114, dodis.ch/14682, und DDS, Bd. 22, Dok. 29, dodis.ch/30016.↩
- 17
- Vgl. die Notiz Stand der Verhandlungen über das jugoslawische Konsolidierungsbegehren 1965 vom 16. Mai 1966, dodis.ch/31161.↩
Tags
Yougoslavie (Politique) Association européenne de libre-échange (AELE) Yougoslavie (Général)