Sprache: Deutsch
22.2.1995 (Mittwoch)
Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen zu völkerrechtlichen Verträgen
Schreiben (L)
Kantone werden bei völkerrechtlichen Verträgen einbezogen, wenn ihre Kompetenzen direkt betroffen sind. Dort wo diese nur am Rand berührt werden, folgt höchstens eine Konsultation im Rahmen des üblichen Vernehmlassungsverfahrens.
Aktenzeichen:
B.14.20.(2)
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