Sprache: Deutsch
26.9.1983 (Montag)
Nr. 1688. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Erneuerung der Anerkennung des Individualbeschwerderechtes an die Europäische Menschenrechtskommission gemäss Art. 25 EMRK
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Der Bundesrat anerkennt die Zuständigkeit der Europäischen Menschenrechtskommission zur Behandlung von Beschwerden natürlicher Personen, nichtstaatlicher Orgnisationen oder Personenvereinigungen, die geltend machen, die Schweiz habe die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Darin: Antrag des EJPD und des EDA vom 5.9.1983 (Beilage).
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