Language: German
26.2.1992 (Wednesday)
UNO-Blauhelmtruppe für Jugoslawien. Einräumung von Durchmarschrechten durch die Schweiz
Memo (No)
Die Einräumung von Durchmarschrechten durch das schweizerische Territorium zugunsten von Truppenverbänden und Material, welche die UNO-Blauhelmtruppe für Jugoslawien bilden soll, ist neutralitätsrechtlich zulässig. Seit dem Golfkonflikt überwiegt die Ansicht, dass das Neutralitätsrecht nur auf traditionelle militärische Konflikte anwendbar ist, nicht aber auf Zwangsmassnahmen der UNO. Eine Verweigerung würde im Ausland kaum verstanden und würde dem Ansehen der Schweiz schaden.
File reference: B.51.14.21.30
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