Lingua: tedesco
11.6.1992 (giovedì)
EG-Richtlinie Nr. 91/308 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche
Appunto (No)
Die Rechtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Teil des Acquis communautaire, der im Falle eines EWR-Abkommens von den EFTA-Ländern übernommen werden muss. Zwischen den Verwaltungsstellen bestehen unterschiedliche Positionen darüber, wie die Meldepflicht in das Schweizer Recht übernommen werden sollte.
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