Langue: allemand
10.11.1978 (vendredi)
Politische Rechte der Auslandschweizer
Notice (No)
Nur Beamte und Angestellte des Bundes, die im Ausland eingesetzt werden, können brieflich stimmen. Selbst deren Ehefrauen sind von dieser Regelung ausgenommen. Da die Angestellten der Verkehrszentrale nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Bund stehen, ist ihnen die briefliche Abstimmung verwehrt.
Référence: A.15.21.1
Recommandation de citation: Copier

Emplacement

PDF