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29.6.1976 (mardi)
Unverletzlichkeit der Archive des iranischen Konsulats in Genf
Notice (No)
Den der Konsulatsbesetzung folgenden Beanstandungen Rechnung tragend, werden verschiedene Massnahmen getroffen. Darunter die Überprüfung der Schutzmassnahmen des iranischen Konsulats in Genf sowie Schritte zur Rückerstattung der Dokumente. Dabei ist es den Schweizer Behörden untersagt, Einsicht in die Akten zu nehmen.
Référence: B.22.84.40.15
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