Die Motion Jaeckle verlangt die Einführung eines unbeschränkten Embargos bei den Kriegsmaterialexporten. Bedeutung der schweizerischen Rüstungsindustrie und mögliche Konsequenzen bei der Einführung eines Embargos.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 17, doc. 118
volume linkZürich/Locarno/Genève 1999
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E27#1000/721#19390* | |
Old classification | CH-BAR E 27(-)1000/721 4761 | |
Dossier title | Kleine Anfragen, Postulate, Motionen betr. Waffenfabrikation und internationalen Waffenhandel (1929–1950) | |
File reference archive | 09.B.1.b |
dodis.ch/4181
Der Chef der Kriegstechnischen Abteilung, R. von Wattenwyl, an das Militärdepartement1
WAFFENAUSFUHRVERBOT. MOTION JAECKLE
Am 31. 1. 49 hat Nationalrat Jaeckle folgende Motion eingereicht:
«Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, die den Einbau eines unbeschränkten Waffenausfuhrverbotes in die Verfassung vorsieht.»
Sie beauftragten uns zur Stellungnahme.I.
Wir gestatten uns, Ihnen zunächst einige materielle Feststellungen zur Beurteilung der Sachlage zu unterbreiten.
Die Waffenexportindustrie beschäftigt gegenwärtig nur noch ca. 1200 Arbeiter und Angestellte, wovon 10% technisches Personal für Entwicklungen und Forschungen arbeiten. Davon absorbieren die Aufträge für unsere Armee ungefähr einen Drittel. Das in der Waffenexportindustrie investierte Kapital wird auf Fr. 120 Millionen geschätzt. Da es sich dabei zum grössten Teil um Spezialmaschinen- und -Einrichtungen handelt, können diese Investitionen nicht für andere Arbeiten verwendet werden.
Die Kriegsmaterialexporte seit Inkrafttreten der Verordnung vom 8. 7. 382 hatten folgendes Ausmass3:
[...]4
[...]5
In dieser Zusammenstellung fallen das starke Zurückgehen der Exporte nach dem Kriege sowie ein auffallendes Wiederanwachsen im Jahre 1948 auf. Letzterer Punkt braucht eine besondere Erklärung. Der Betrag von ca. 57 Millionen Franken setzt sich zusammen aus folgenden wichtigsten Posten:
[...]6
Das Zusammentreffen so zahlreicher Exporte im Jahre 1948 dürfte einmalig sein. Nach dem heutigen Stand der Bestellung ist vorauszusehen, dass die Ausfuhr neuer Waffen 1949 wiederum unter 10 Millionen Franken bleiben wird.
Zur Beurteilung der Grössenordnung dieser Exporte sei daran erinnert, dass das Exportvolumen der schweizerischen Maschinen- und Elektroindustrie pro 1948 700 Millionen übersteigt.
Am Waffenexport sind gegenwärtig nur noch sechs Betriebe massgebend beteiligt. Die Verhältnisse liegen bei jedem dieser Unternehmen sehr verschieden, und ein generelles Waffenausfuhrverbot hätte auf jeden dieser Betriebe verschiedene Rückwirkungen. Wir halten es für notwendig, auf diese 6 Einzelfälle einzugehen:
Die Schweizerische Industrie-Gesellschaft in Neuhausen a. Rh., die älteste schweizerische private Waffenfabrik, gliedert sich in die Abteilungen Waggonbau, Waffenbau und Verpackungsmaschinenbau. Der grösste Kunde der Waffenabteilung war stets die Eidg. Waffenfabrik Bern, die von Neuhausen zahlreiche Einzelteile für Gewehre und Maschinengewehre bezieht. Daneben war die Firma seit langer Zeit bemüht, eigene Entwicklungen auf den Markt zu bringen, ohne jedoch sehr grosse Erfolge zu erringen. Mit der neuen 9 mm Ordz.Pistole Neuhausen wird erstmals ein Produkt dieses Unternehmens in der schweizerischen Armee eingeführt. Ein Waffenausfuhrverbot wäre für die Firma sehr schmerzlich, da lukrative, wenn auch nicht sehr grosse Geschäfte mit dem Ausland ausfallen würden. Für den Bund würde jedoch in diesem Fall weder eine Notwendigkeit noch eine Verpflichtung zu finanziellen Mehraufwendungen entstehen.
Die Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, Bührle & Co. begann das Waffengeschäft ungefähr im Jahre 1924. Die Entwicklung der 20 mm Flab-Kanone Oerlikon wurde in den Dreissigerjahren zu einem grossen geschäftlichen Erfolg. Der wirtschaftliche Erfolg wuchs während des Krieges ins Riesenhafte an, namentlich als Deutschland als Abnehmer der auf Grund von den mit den Westmächten abgeschlossenen Lieferungsverträgen fabrizierten Waffen und Munition einsprang7. Daneben wirkte Bührle & Co. als Generalunternehmer für die Fabrikation von deutschen Uhrwerkzündern, deren Einzelteile bei zahlreichen Unternehmern der Uhrenbranche hergestellt wurden. Für die schweizerische Armee wurden dagegen, abgesehen von der Lieferung von 370 20-mm Kanonen im Jahre 1939, nur 150 Flz-Flügelkanonen mit der zugehörigen Munition geliefert.
Nach dem Kriege ging die Waffenfabrikation sehr stark zurück. Das Hauptinteresse des Bundes gilt heute der grosszügig aufgezogenen Entwicklungsarbeit der Firma auf dem Gebiete der Pulverraketen und Flüssigkeitsraketen. Diese Arbeit erfolgt vollständig auf Kosten der Firma.
Pulverraketen können ohne weiteres auch von den bundeseigenen Betrieben hergestellt werden, falls dies notwendig wäre. Für die Flüssigkeitsraketen als Waffen gegen hochfliegende Ziele und vielleicht auch Bodenziele ausserhalb Artilleriewirkungsdistanz fehlen uns jedoch Urteil, Erfahrungen und Personal. Müssten die gesamten Entwicklungskosten aus Bundesmitteln finanziert werden, so müsste mit jährlichen Aufwendungen von mehreren Millionen Franken während mindestens 5 Jahren gerechnet werden. Dabei bleibt es fraglich, ob sich die Firma überhaupt bereit erklären würde, ihre Entwicklungsarbeiten mit den begrenzten Verdienstaussichten weiterzuführen8. Die Entwicklung der Gross-Flabrakete ist mit einem sehr grossen Misserfolg-Risiko belastet. Es ist für den Bund ein enormer Vorteil, dass dieses Risiko durch ein privates Unternehmen getragen wird.
Die Firma Tavaro S. A. in Genfbefasst sich mit der Fabrikation von Uhrwerkzündern und hat daneben die Fabrikation verschiedener Artikel des zivilen Bedarfes aufgenommen. Uhrwerkzünder sind der einzige unentbehrliche Artikel, für den wir heute ganz auf die Rüstungsexportindustrie angewiesen sind. Eine Übernahme der Fabrikation von Uhrwerkzündern durch den Bund, sei es durch restlose Finanzierung des Betriebes der betreffenden Firmen, sei es durch Anhandnahme der Fabrikation in eigenen Betrieben wäre mit hohen Kosten verbunden. Wir schätzen die jährlichen Mehraufwendungen für die Beschaffung von Uhrwerkzündern auf wenigstens 1 Million Franken.
Die Firma Dixi S. A. in Le Loclefabriziert ebenfalls Uhrwerkzünder für die schweizerische Armee sowie verschiedene Artikel des zivilen Bedarfes. Die Firma ist für uns wertvoll als Preisregulator, da wir sonst nur auf eine einzige Lieferfirma angewiesen wären. Aus verschiedenen Gründen stockte in der letzten Zeit der Export von Uhrwerkzündern durch die Dixi S. A. Das Resultat war ein finanzieller Notstand, der dieser Tage zu der Gewährung eines Zahlungsmoratoriums führte. Diese Entwicklung ist ein deutlicher Hinweis auf die Folgen, die aus einem uneingeschränkten Waffenausfuhrverbot entstehen können.
Die Firma Hispano-Suiza S. A. in Genfwurde kurz vor dem zweiten Weltkrieg in Genf gegründet. Ihr Zweck besteht vornehmlich in der Fabrikation von Waffen, Munition und Maschinen nach den Patenten des Schweizers Birkigt, der unter demselben Namen schon früher Fabrikationsbetriebe in Frankreich und Spanien gegründet hatte. Während des Krieges9 wurden im Ausland zahlreiche Waffen nach Lizenz Hispano gebaut, während nur wenig Exporte stattfanden. Für die schweizerische Armee wurden Maschinenpistolen, Flugzeug- und Fliegerabwehrwaffen mit Munition in bedeutendem Umfang fabriziert.
Im Jahre 1947 hat das Waffenausfuhrverbot10 die Firma in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht, von der sie sich trotz ansehnlicher Lieferungen nach Argentinien und Schweden im Jahre 1948 noch nicht vollständig erholen konnte.
Heute werden von der Firma wiederum wichtige Entwicklungsaufgaben für die schweizerische Armee bearbeitet. Diese werden zum grössten Teil bezahlt. Es wäre nicht ausgeschlossen, dieselben Aufgaben von bundeseigenen Betrieben durchführen zu lassen, wenn man der unerwünschten Erweiterung dieser Betriebe und der Vergrösserung ihrer technischen Stäbe beistimmen würde.
Die Firma findet ihren Hauptverdienst in der in den letzten Jahren wieder einsetzenden Waffenausfuhr, und es ist fraglich, ob sie bei einem Waffenausfuhrverbot diesen Fabrikationszweig überhaupt weiterführen würde.
Die Firma C. M. L. (ConstructionsMécaniques du Léman) in Genf ist im Besitze und unter der Leitung des französischen Erfinders Edgar Brandt, des Schöpfers des 8,1 cm Minenwerfers. Diese Firma besteht im wesentlichen aus einem Bureau, verbunden mit einer kleinen Montagewerkstatt. Entwicklungsgegenstände sind namentlich Panzerabwehrwaffen mit zugehöriger Munition und andere schwere Infanteriewaffen. Für die schweizerische Armee sind wichtige Entwicklungen in Arbeit. Obgleich die Firma selbst keine Seriefabrikation durchführt und nur Muster von Waffen und Munition exportiert, daneben ihren Hauptverdienst im Verkauf von Lizenzen findet, besteht kein Zweifel, dass sie durch ein absolutes Waffenexportverbot schwer getroffen würde und ihren Sitz voraussichtlich ins Ausland verlegen würde. Der Verlust wäre für die Schweiz unersetzlich, wenn die Verbindung zu der Firma damit abreissen würde. Der Spezialfall C. M. L. zeigt im übrigen, wie wenig ein absolutes Waffenausfuhrverbot zur effektiven Verminderung des Kriegspotentials anderer Länder beitragen würde.
Die Waffenfabrik Solothurn hat aus Mangel an Aufträgen seit 1945 ihren Betrieb überhaupt einstellen müssen.
Würde das Ausfuhrverbot nicht nur auf Waffen und Munition beschränkt, sondern auf alle Arten von Kriegsmaterial ausgedehnt, so würden sich wirtschaftliche Folgen bei zahlreichen Firmen der optischen Industrie, der Hochfrequenzindustrie, der Flugzeugindustrie und anderer Industriezweige unvermeidlicherweise einstellen, auf die hier einzutreten zu weit führen würde.II.
Im folgenden seien nun die Konsequenzen eines absoluten Waffenausfuhrverbotes, soweit sie vorausgesehen werden können, dargestellt.
a. Finanzielle Konsequenzen für den Bund
Nach unserer Beurteilung würde ein absolutes Waffenausfuhrverbot für den Bund jährliche Mehrauslagen in einer Grössenordnung zwischen 4 und 8 Millionen Franken zur Folge haben. Weiter wäre eine Vermehrung des Personals der Kriegstechnischen Abteilung und der ihr unterstellten Betriebe nicht zu umgehen. Die technischen Stäbe der verschiedenen Abteilungen allein müssten um 100–150 Einheiten vergrössert werden. Die Mehrausgaben für das Personal würden dagegen kompensiert durch verminderte Bestellungen an private Lieferanten.
b. Qualitätsverminderung
Wichtiger als die direkten materiellen Nachteile zu Lasten des Kriegsmaterialbudgets wären nach unserer Überzeugung die indirekten Schäden:
Abwanderung der besten schöpferischen Kräfte ins Ausland, Brechung aller privaten Initiative im Rüstungssektor, Zunahme des Verwaltungsapparates, Verlangsamung der Lieferfristen. Diese indirekten Schäden können nicht in Zahlen ausgedrückt werden.
c. Schwierigkeiten beim Import von Kriegsmaterial
Eine völlige Unterbindung der Ausfuhr von Waffen würde sich nach unserem Dafürhalten auf unsere Importe von Kriegsmaterial höchst ungünstig auswirken. Wir sind noch auf lange Zeit hinaus für die Lieferung von Hochfrequenzgeräten (Radar), Flugmaterial, Panzerwagen und anderem Material auf Importe angewiesen. Es werden zweifellos Schwierigkeiten eintreten, wenn wir einem Land, auf dessen Lieferungen wir angewiesen sind, zum vornherein Gegenrecht verweigern.
d. Bedeutung der Waffenausfuhr für das Kriegspotential
Bei nüchterner und realistischer Betrachtung ist ein unbeschränktes Waffenausfuhrverbot eine Massnahme von nur symbolischem Wert. Das Kriegspotential eines Landes ist nur zum geringsten Teil von der Menge der vorhandenen Waffen abhängig. Zahlreiche andere Produkte der Maschinen-, der Hochfrequenz- und der chemischen Industrie spielen dabei eine viel ausschlaggebendere Rolle, ganz abgesehen von der Frage der Rohmaterialien, der schlussendlich die Hauptbedeutung zukommt.
e. Auch beim Vorhandensein eines unbeschränkten Waffenausfuhrverbotes gemäss Motion Jaeckle wäre der Export von Baulizenzen für Erfindungen auf dem Gebiet des Kriegsmaterials nicht verboten. Ein Versuch, auch diese Ausfuhr geistiger Arbeit zu unterbinden, würde an praktischen Schwierigkeiten scheitern. Das Schlussresultat wäre deshalb, dass das Ausland wohl vom Erfindungsgeist unserer Ingenieure und Techniker profitieren würde, dass aber unsere Arbeiter und Angestellten nicht einmal in Zeiten von Arbeitslosigkeit davon profitieren würden.III.
Es drängt uns, zum Schluss noch einige Erwägungen über die moralische Seite der Angelegenheit zu unterbreiten, wenn sie auch den uns gesetzten Rahmen überschreiten.
Von seiten der Befürworter eines Waffenausfuhrverbotes wird immer wieder der Standpunkt vertreten, unser Land sei es seinem moralischen Ansehen im Ausland schuldig, auf den Export von Waffen zu verzichten. Es wird dabei gewissermassen als selbstverständlich betrachtet, dass die Fabrikation von Kriegsmaterial ein moralisch minderwertiges Gewerbe darstelle, dessen Unentbehrlichkeit für eigene Zwecke auch nur mit Bedauern konstatiert werden könne. Man darf sich nicht darüber täuschen, dass eine solche Beweisführung schlussendlich nichts anderes bezweckt, als jede Rüstungsarbeit und schliesslich jede militärische Arbeit überhaupt zu diskreditieren. Es ist nach unserer Ansicht höchste Zeit, dass gegen solche perfide Bestrebungen, bei denen sich die irregeleiteten Idealisten auf gleicher Ebene mit allen Staatsfeinden unseres Landes befinden, schärfstens Front gemacht wird. Wir müssen leider zugeben, dass verschiedene Vorkommnisse bei der Waffenindustrie geeignet sind, das Ansehen dieses Industriezweiges zu schädigen. In der überwiegenden Mehrheit verdienen aber die Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und Fabrikation von Kriegsmaterial befassen, nur Dank und Anerkennung für ihre im Interesse des Landes liegende Tätigkeit.
Wünscht man eine symbolische Geste zu machen, welche den Friedenswillen der Schweiz unterstreicht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Will man diese Geste damit machen, dass man die Ausfuhr sämtlichen Materials, welches das kriegerische Potential eines Landes verstärken kann, unterbindet, so ist das unseres Erachtens ein höchst ungeeignetes und bedenkliches Verfahren. Will man aber schliesslich diese Geste, die das moralische Ansehen des Landes angeblich verstärken soll, ausgerechnet auf dem Rücken und auf Kosten unserer sechs für uns wichtigen Waffenexportfirmen ausführen, so ist das eine schreiende Ungerechtigkeit.
- 1
- Bericht: E 27/19390.↩
- 2
- Vgl. DDS, Bd. 17, Dok. 109, dodis.ch/3981, insbesondere Anm. 6.↩
- 3
- Zu den Kriegsmaterialexporten seit 1938 vgl. DDS, Bd. 15, Dok. 432, dodis.ch/48036, Annex I–III, und DDS, Bd. 16, Dok. 88, dodis.ch/157.↩
- 4
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/4181. Pour le tableau, cf. dodis.ch/4181. For the table, cf. dodis.ch/4181. Per la tabella, cf. dodis.ch/4181.↩
- 5
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/4181. Pour le tableau, cf. dodis.ch/4181. For the table, cf. dodis.ch/4181. Per la tabella, cf. dodis.ch/4181.↩
- 6
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/4181. Pour le tableau, cf. dodis.ch/4181. For the table, cf. dodis.ch/4181. Per la tabella, cf. dodis.ch/4181.↩
- 7
- Zu diesem Punkt vgl. DDS, Bd. 14, Dok. 17, dodis.ch/47203, Annex III und Anm. 14. Zu den Exporten von Bührle während des Krieges vgl. DDS, Bd. 16, Dok. 88, dodis.ch/157.↩
- 8
- Vgl. E 27/19344/8 und E 27/3465/1.↩
- 9
- Zu den Exporten der Tavaro während des Krieges vgl. DDS, Bd. 16, Dok. 88, dodis.ch/157.↩
- 10
- Vgl. DDS, Bd. 16, Dok. 101, dodis.ch/158 und Anm. 1, sowie E 27/19405.↩
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