Language: German
7.3.1941 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 7.3.1941
Minutes of the Federal Council (PVCF)
A la suite des accords signés avec l’Allemagne, des négociations sont nécessaires afin que les entreprises suisses disposent des matières premières (charbon, fer, métaux non ferreux) nécessaires à la fabrication des produits demandés.

Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.1. ALLEMAGNE
2.1.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES

Également: Les Allemands exigent de pouvoir disposer de plus grandes facilités financières. Ils font pression sur la Suisse en invoquant la situation générale en Europe et en promettant d’assurer l’approvisionnement en charbon et en fer. Annexe de 7.3.1941
Également: Les Allemands continuent d’accroître leurs pressions sur les autorités fédérales afin que l’industrie suisse fournisse les marchandises utiles à la guerre. A Berne et à Berlin, des entretiens ont montré l’importance et la gravité du problème qui doit être discuté au niveau gouvernemental. Annexe de 17.3.1941
Également: Informations statistiques sur les entreprises suisses les plus actives dans l’exportation de matériel de guerre (Bührle, Tavaro, Hispano-Suiza et Dixi). Annexe de 29.4.1941
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Printed in

Antoine Fleury et a. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 17

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Bern 1997

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Repository

dodis.ch/47203
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 7 mars 19411

357. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. (Zulieferungen von Eisen und Nicht-Eisen-Metallen)

In Ziffer 3 des Berichtes des Volkswirtschaftsdepartements vom 10. Februar2 wurde erwähnt, dass eine schweizerische Delegation in Berlin die Frage der Zulieferung von Eisen sowie von N[ichtJEfisen]-Metallen zur Ausführung der von Deutschland nach der Schweiz vergebenen Aufträge besprechen werde. Die Verhandlungen wurden am 19. Februar in Berlin aufgenommen und endigten mit der Unterzeichnung eines Protokolls vom 25. Februar, das dem Bundesrate zur Genehmigung unterbreitet wird3. In diesem Protokoll nebst seinen Anlagen, konnten die einzelnen Punkte wie folgt geregelt werden:

1. In Bezug auf die NE-Metalle (Buntmetalle) hat sich die deutsche Seite verpflichtet, für nach der Schweiz vergebene Aufträge von Kriegsmaterial die erforderlichen Mengen beizustellen, soweit es sich um Lieferungen handelt, die nach dem 1. Februar 1941 zur Ausfuhr gelangen. Die Anlage 1 zum Protokoll enthält hierzu einige nähere Bestimmungen. Über die Ermittlung des Metallinhalts sowie über die Höhe der Abbrandsätze insbesondere bleiben noch nähere Vereinbarungen zwischen den zuständigen deutschen militärischen Stellen sowie der Kriegstechnischen Abteilung des Militärdepartements Vorbehalten.

Besondere Schwierigkeiten boten die bei der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, Bührle & Co. bereits vergebenen und künftig noch zu vergebenden Aufträge4, da sich dieses Unternehmen den deutschen Bestellern gegenüber geäussert hat, es sei mit Messing genügend eingedeckt, um die Aufträge ausführen zu können. Dabei handelt es sich lediglich um Abschlüsse, die mit der Firma Selve in Thun sowie mit den Metallwerken Dörnach getätigt worden sind, wobei jedoch Bührle & Co. das Metall noch nicht im Hause hat. Es gelang, die deutsche Delegation zu überzeugen, dass die in Rede stehenden Mengen nicht freigegeben werden können, ohne dass die Schweiz in Bezug auf die Versorgung mit Messing in eine geradezu katastrophale Lage geraten würde. Es wurde schliesslich eine Verständigung erzielt, wonach für alle vor dem 1. Februar 1941 von der Kriegstechnischen Abteilung bewilligten Bestellungen auf Messinghülsen an die Werkzeugmaschinenfabrik OerlikonDeutschland noch eine einmalige Menge von 70 Tonnen Hülsenmessing zur Verfügung stellen wird. Dagegen wurde schweizerischerseits die Verpflichtung eingegangen, die erforderlichen Ausfuhrbewilligungen für diese Bestellungen erteilen zu lassen. Man steht somit zahlenmässig vor folgender Situation:

[...]5

Für sämtliche neuen, nach dem 1. Februar 1941 von der Kriegstechnischen Abteilung bewilligten Bestellungen wird jedoch die erforderliche Menge an Buntmetallen von Deutschland vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, sodass Bührle & Co. nicht in der Lage ist, auf die bei Selve in Thun sowie bei den Metallwerken in Dörnach getätigten Abschlüsse zu greifen. Dem schweizerischen Markt wurden somit etwa 1800 bis 2000 Tonnen Messing erhalten.

2. Deutschland wird sämtliche Eisenmengen, die in Erzeugnissen aus Eisen und Stahl enthalten sind, die nach dem 1. Mai 1940 bestellt und nach dem 1. Februar 1941 nach den an die deutsche Eisen- und Stahlbewirtschaftung angeschlossenen Gebieten (Deutschland, einschliesslich Protektorat und Generalgouvernement, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Norwegen und besetzte Gebiete Frankreichs) geliefert werden, zur Verfügung stellen. Voraussetzung hierzu ist, dass vom deutschen Auftraggeber gleichzeitig mit der Bestellung, die erforderliche Kontrollnummer, welche von den zuständigen Kontingentsträgern verabfolgt wird, bekanntgegeben wird. Dieses System hat sich in Deutschland bereits eingespielt und es werden auch gemäss den Vereinbarungen in dem als Anlage 2 beigegebenen Briefwechsel auf schweizerischen Wunsch die damit gemachten Erfahrungen zur Verfügung gestellt. In diesem Sinne wurden bereits in Berlin Beratungen gepflogen über die Errichtung einer schweizerischen Zentralstelle für Eisen und Stahl, die die Kontrollnummeraufstellungen zu erfassen hat sowie über ein Merkblatt, in welchem den Interessenten die nötigen Aufschlüsse erteilt werden. Je ein Durchschlag dieser Entwürfe liegt bei.

3. Weiterhin ist es gelungen, für die in den Monaten November 1940 bis Januar 1941 einschliesslich nach Deutschland gelieferten Erzeugnissen aus Eisen und Stahl eine globale Nachlieferung in der Höhe von 8500 Tonnen zugebilligt zu erhalten. Die schweizerische Seite wird noch bestimmen, in welchen Eisensorten diese zusätzliche Menge geliefert werden soll, wobei bereits 4000 Tonnen Halbzeug angemeldet wurden. Der Rest wird sich verteilen auf Schienen (500 t), Edelstahl (1000 t), sowie Bleche aller Art (3000 t).

Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen:

1. Das Protokoll vom 25. Februar 1941 über die technische Durchführung der Zulieferungen von NE-Metallen und Eisen zur Abwicklung der von Deutschland in die Schweiz vergebenen und noch zu vergebenden Aufträge, nebst seinen Anlagen wird genehmigt.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, die zur Durchführung der getroffenen Vereinbarungen erforderlichen Anordnungen zu treffen.

1
E 1004.1 1/407.
2
Approuvé par le Conseil fédéral lors de sa séance du 11 février dont un extrait du procès-verbal est publié ci-dessus au No 8.
3
E 7110/1973/134/21 et K I. 942.
4
Dans une lettre du 17 mars 1941, le Service technique du Département militaire écrit à la Division du Commerce du DEP: [...] Sowohl die Firma Bührle & Co., Oerlikon als auch die Firma Tavaro, Genève, haben schon grössere Aufträge erhalten und ist es erforderlich, dass die Bestimmung über den Material-Ersatz zwischen uns und der deutschen Wirtschaftsstelle rasch möglichst geregelt wird.[...] (E 7110/1967/32/900Deutschland/8/1940-1941.)
5
Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47203. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47203. For the table, cf. dodis.ch/47203. Per la tabella, cf. dodis.ch/47203.