Langue: allemand
29.5.1973 (mardi)
Interpellation Schwarzenbach betreffend Rhodesien
Notice (No)
Die Nicht-Anerkennung des Staates Rhodesien liegt für die Schweiz in den diesbezüglich geltenden Regeln des Völkerrechts begründet. Dem UNO-Sanktionensystem gegen Rhodesien will sich die Schweiz aus neutralitätpolitischen Gründen hingegen nicht gänzlich anschliessen.
Références: C.23.20.Rhod.(1)B.15.11.Rhodo.713-79
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