Sprache: Deutsch
2.5.1973 (Mittwoch)
Note (N)
Die österreichische Unfalluntersuchungen ergab, dass der Flugsicherungsdienst Schuld an der Kollision zwischen einer Swissair-Maschine und einem Sportflugzeug sei. Österreich lehnt aber eine Staatshaftung nach dem Amtshaftungsgesetz ab, da es einen gegenseitigen Schadenersatzanspruch bestreitet.
Aktenzeichen: B.32.42.Au
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