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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 72
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1985/97#329* | |
| Old classification | CH-BAR E 7110(-)1985/97 66 | |
| Dossier title | Reconstitutions (1974–1974) | |
| File reference archive | 799.2.2.1 |
dodis.ch/38499
Notiz für den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, E. Brugger1
Obschon in dem morgen2 durch den Bundesrat zu verabschiedenden Zahlungs rahmen3 für die Jahre 1975–1979 die Rubrik 703.600 und 202.600 (Finanzhilfe und Darlehen an das Ausland) den von der Finanzverwaltung mit dem EVD und EPD ausgehandelten stark gekürzten Betrag von 927 Millionen Franken aufführt und in der Fussnote 3 dazu ausdrücklich vermerkt wird, dieser Betrag enthalte 200 Millionen Franken für die Aufstockung der IDA4, beantragt das Eidg. Finanz- und Zolldepartement in seiner Notiz an die Mitglieder des Bundesrates vom 6. März5 unter Ziff. 331 erneut eine weitere Reduktion dieses Postens und insbesondere den Verzicht auf die IDA-Aufstockung.
Ein Eintreten auf diesen Vorschlag ist aus folgenden Gründen vollständig ausgeschlossen:
1. Der Budgetposten für die Finanzhilfe ist mit unserem Einvernehmen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Handelsabteilung und des EPD6 bereits um 312 Millionen Franken, also nicht weniger als 25% gekürzt worden. Die ursprünglich von uns geforderte Grössenordnung hätte es der Schweiz erlaubt, das Minimum des für die staatliche Finanzhilfe von sämtlichen westlichen Industriestaaten in der OECD vereinbarten Richtsatzes zu erreichen. Wir werden also ohnehin auch in Zukunft am Schwanz der Geberländer stehen, obschon wir das dritthöchste Volkseinkommen aufweisen und unsere Budgetdefizite unverhältnismässig kleiner sind als diejenigen anderer Geberländer, wie z. B. Grossbritanniens, Italiens und Frankreichs! Noch stärker zurückzufallen, wäre schlicht und einfach unhaltbar und würde das internationale Ansehen der Schweiz in einer nicht zu verantwortenden Weise beeinträchtigen. Ich erachte es als meine Pflicht, auf die äusserst schwerwiegenden politischen Auswirkungen einer derartigen Politik hinzuweisen.
Sowohl an der Washingtoner Energiekonferenz7 als auch im Rahmen der OECD haben die westlichen Industriestaaten eine Absichtserklärung abgegeben, angesichts der verheerenden Auswirkungen der Ölkrise auf die nicht ölproduzierenden Entwicklungsländer das Niveau ihrer Finanzhilfe wenn möglich zu steigern, aber jedenfalls nicht absinken zu lassen, also ein Zahlungsbilanzdefizit in Kauf zu nehmen. Die Schweiz wird zwar ebenfalls ein Ertragsbilanzdefizit, voraussichtlich jedoch kein Zahlungsbilanzdefizit erleiden. Ausgerechnet unser im internationalen Quervergleich trotz Erdölverteuerung noch relativ günstig dastehendes Land müsste dann als einziges Land seine Nichtteilnahme an den gemeinsamen entwicklungspolitischen Anstrengungen der OECD-Staaten bekanntgeben.
2. Die nachträgliche Annullierung des IDA-Beitrages wäre ein glatter Wortbruch. Der Bundesrat hatte mich gemäss beiliegendem Beschluss vom 31. Oktober 19738 ermächtigt, der Weltbankleitung die Absicht des Bundesrates, diesen Kredit dem Parlament zu beantragen, zu bestätigen. Diese schweizerische Zusage ist international bekanntgegeben und in die Finanzplanung der Weltbank eingesetzt worden. Der Bundesrat kann nicht zurücktreten, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Die amerikanische Regierung hat mit grosser Lautstärke verkündet, dass sie die Ablehnung des IDA-Beitrages durch den Kongress nicht hinnehmen, sondern sofort einen neuen Antrag einbringen werde. Wie würde der Bundesrat dastehen, wenn er demgegenüber zum vornherein auf eine parlamentarische Behandlung verzichten und ohne den Beweis einer unüberwindlichen parlamentarischen Hürde seine Absichtserklärung zurücknehmen würde?
3. Neben diesen gewichtigen politischen Erwägungen hat sich der Bundesrat aber auch die konkreten wirtschaftlichen Nachteile vor Augen zu halten, die eintreten würden, nämlich – Verärgerung der Weltbank in einem Zeitpunkt, in dem wir in Verhandlungen
über die Regelung unserer Beziehungen zur Weltbank und zum Wäh rungsfonds mit grösster Wahrscheinlichkeit werden eintreten müssen9; – Ausschluss der schweizerischen Exportindustrie von Weltbankaufträgen,
die zur Aufrechterhaltung unserer Exportmöglichkeiten nach den Ent wicklungsländern wichtig sind; – Verärgerung der Entwicklungsländer, mit denen wir voraussichtlich in Verhandlungen eintreten müssen zwecks Sicherung unserer Rohstoffbezüge; – Beeinträchtigung der Möglichkeit zum Abschluss bilateraler Abkommen mit ölproduzierenden Entwicklungsländern, wie Indonesien10 oder
Algerien11, die als Gegenleistung schweizerische Investitionen mit staatlicher Finanzhilfe fordern würden.
4. Im übrigen hatte ich persönlich diese Erwägungen Herrn Bundesrat Chevallaz dargelegt, der mir versichert hatte, bei der Finanzhilfe keine weiteren Abstriche vorzunehmen.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E7110#1985/97#329* (799.2.2.1). Unterzeichnet von P. R. Jolles. Kopie an K. Jacobi und F. R. Stähelin.↩
- 2
- Der Bundesrat verabschiedete die Finanzplanung erst am 27. März 1974. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 496 vom 27. März 1974, dodis.ch/39368.↩
- 3
- Für den Plan financier de l’aide publique au développement 1974–1979 vom 21. Februar 1974 vgl. BR-Prot. Nr. 496 vom 27. März 1974, dodis.ch/39368.↩
- 4
- Zu den Beziehungen der Schweiz zur IDA vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 90, dodis.ch/31743, 3. Abschnitt und DDS, Bd. 24, Dok. 34, dodis.ch/32830. Zur vierten Aufstockung der IDA vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 171, dodis.ch/38504; das Schreiben von R. Bieri an P. R. Jolles vom 17. Januar 1973, dodis.ch/38493; die Notiz von P. R. Jolles an E. Brugger vom 25. Januar 1973, dodis.ch/38494; die Aufzeichnung von P.-L. Girard vom 27. Februar 1973, dodis.ch/38495; das Schreiben von R. Pestalozzi an P. R. Jolles und S. Marcuard vom 3. Oktober 1973, dodis.ch/38496; die Notiz von J. Zwahlen an P. Graber vom 9. Oktober 1973, dodis.ch/38497; das Schreiben von P. R. Jolles an R. Bieri vom 30. Januar 1974, dodis.ch/38498; das Schreiben von K. Jacobi an F. Schnyder vom 11. April 1974, dodis.ch/38500; das Telegramm Nr. 210 von F. Schnyder an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 25. April 1974, dodis.ch/38501; die Notiz von M. Heimo an P. Graber vom 6. November 1974, dodis.ch/38502; die Notiz von P. Saladin an K. Jacobi vom 12. März 1975, dodis.ch/38503; das Telegramm Nr. 119 von K. Jacobi an F. Schnyder vom 1. Oktober 1975, dodis.ch/38505; die Notiz von R. Imhoof vom 12. November 1975, dodis.ch/38506 sowie die Notiz von O. Zosso an P. R. Jolles vom 30. Dezember 1975, dodis.ch/38486.↩
- 5
- Vgl. dazu den Mitbericht des Finanz- und Zolldepartements vom 7. März 1974, dodis.ch/39368.↩
- 6
- Vgl. dazu die Aktennotiz über die Besprechung vom 11. Juni 1973 betreffend Finanzplanung 1975–1979 von P. Aenishäuslin vom 16. Juli 1973, CH-BAR#E7110#1984/70#22* (221.1).↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 105, dodis.ch/39407.↩
- 8
- BR-Prot. Nr. 1820 vom 31. Oktober 1973, CH-BAR#E1004.1#1000/9#799*.↩
- 9
- Zu den Beziehungen der Schweiz mit der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 88, dodis.ch/38459 und Dok. 108, dodis.ch/38470.↩
- 10
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 31 vom 9. Januar 1974, dodis.ch/40470.↩
- 11
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 76 vom 16. Januar 1974, dodis.ch/38996.↩


