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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 26, Dok. 133
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#564* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 156 | |
Dossiertitel | Herrenlose Vermögenswerte in der Schweiz (1973–1975) | |
Aktenzeichen Archiv | B.42.13 |
dodis.ch/38366
BUNDESBESCHLUSS2 ÜBER DIE VERWENDUNG DER IN DER SCHWEIZ BEFINDLICHEN VERMÖGEN RASSISCH, RELIGIÖS ODER POLITISCH VERFOLGTER AUSLÄNDER ODER STAATENLOSER
Unter dem Vorsitz von StänderatEggenberger und in Anwesenheit von Herrn BundesratFurgler fand am 10. Februar 1975 die Sitzung der Kommission des Ständerates zur Vorberatung des im Ingress erwähnten Bundesbeschlusses statt.
Nach seinem einleitenden Votum, in welchem er die Genesis des BB skizziert3, gibt mir Herr BundesratFurgler Gelegenheit, die Kommission in vertraulicher Weise über die beiden mit Polen4 und Ungarn5 getroffenen Vereinbarungen zu orientieren, die eine abweichende Regelung vorsehen.
In der Eintretensdebatte kritisiert Herr StänderatStucki die Tatsache, dass man zwei sozialistischen Staaten so weit entgegengekommen ist. In ihren Antworten unterstreichen die Herren BundesratFurgler und Prof. Hausheer die Notwendigkeit für die Schweiz, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen6. Ergänzend weise ich auf die besonderen Umstände7 hin, die bei diesen Vereinbarungen eine Rolle gespielt haben und betone, dass diese lange vor Inkrafttreten des BB über die erblosen Vermögen vom 20. De zember 19628 eingegangen worden sind und zwar im Interesse von geschädigten Landsleuten. Herr StänderatStucki erklärt sich von diesen Antworten befriedigt.
Herr BundesratFurgler weist schliesslich darauf hin, dass der Bundesrat im Interesse der Sache und im Bestreben, eine unerwünschte öffentliche Polemik mit internationalem Echo9 zu vermeiden, eine Differenz zwischen den beiden Räten vermeiden will und sich deshalb mit dem einstimmigen Entscheid des Nationalrates (⅔ an Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund – ⅓ an Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe statt an IKRK) abfindet.
Dieser Meinung schliesst sich die Kommission an und beschliesst einstimmig, dem BB in der Version des Nationalrates zuzustimmen10.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2001E-01#1987/78#564* (B.42.13). Verfasst und unterzeichnet von Th. Wernly. Visiert von E. Diez und B. Dumont.↩
- 2
- Bundesbeschluss über die Verwendung der in der Schweiz befindlichen erblosen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser vom 3. März 1975, AS, 1975, S. 533–534.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 129, dodis.ch/38349, Anm. 3.↩
- 4
- Vertrauliches Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen betreffend die Entschädigung der schweizerischen Interessen in Polen vom 25. Juni 1949, dodis.ch/8319.↩
- 5
- Vertrauliches Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung der schweizerischen Interessen in Ungarn vom 19. Juli 1950, dodis.ch/2520.↩
- 6
- Zur Überweisung der polnischen «erblosen» Vermögen an die polnische Nationalbank vgl. die Notiz von H. Hoffmann an F. Moser vom 19. Dezember 1973, dodis.ch/38393; das Schreiben von E. Diez an P. A. Nussbaumer vom 13. August 1975, dodis.ch/38394 sowie die Note der schweizerischen Botschaft in Warschau an das polnische Aussenministerium vom 20. August 1975, dodis.ch/38395.↩
- 7
- Vgl. zu Polen DDS, Bd. 17, Dok. 132, dodis.ch/4761, sowie DDS, Bd. 26, Dok. 134, dodis.ch/4760 und zu Ungarn DDS, Bd. 18, Dok. 32, dodis.ch/8539.↩
- 8
- Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer oder Staatenlosen vom 20. Dezember 1962, AS, 1963, S. 423–432.↩
- 9
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 129, dodis.ch/38349, bes. Anm. 5.↩
Tags
Nachrichtenlose Vermögen (1947–1973)
Polen (Politik) Ungarn (Politik)