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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 25, doc. 8
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#755* | |
| Ancienne cote | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 754.2 | |
| Titre du dossier | Beschlussprotokolle des Bundesrates Februar 1970 (2 Bände) (1970–1970) | |
| Référence archives | 4.11 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1010C#2015/76#62* | |
| Titre du dossier | Attentate auf Bundesräte Korrespondenzen. Guide de la politique suisse Flugzeugkatastrophe Würenlingen 1970, Bundesratsbeschluss BRB (1995–1999) | |
| Référence archives | 309.1 |
dodis.ch/35440
BUNDESRAT
Beschlussprotokoll vom 23. Februar 19701
FLUGZEUGKATASTROPHE DER SWISSAIR IN WÜRENLINGEN
Beschlussprotokoll vom 23. Februar 19701
Präsidentschaft.
Auf Grund der ausserordentlichen Sitzung betreffend den tragischen Flugzeugunfall der Swissair mit der HB-ICV, Convair 990 Coronado, in Würenlingen hat der Bundesrat, nachdem er von den letzten Ergebnissen der Untersuchungen Kenntnis genommen hat und gestützt auf die zur Zeit verfügbaren Unterlagen, beschlossen:
1. Sicherheitsmassnahmen
a) Die verschärfte Überwachung der Flughäfen durch die Organe der Grenzpolizei und der Flughäfen wird fortgesetzt.
b) Die Swissair wird ermächtigt, einzelne Flüge oder die Beförderung von Fracht und Paketpost in Abweichung von den Artikeln 5 und 6 der Betriebskonzession vom 19. Dezember 1966 kurzfristig zu sistieren, wenn es die Flugsicherheit erfordern sollte. Für weitergehende Anordnungen bleibt der Bundesrat zuständig.
2. Einberufung einer Flugsicherheitskonferenz
Der Direktor2 des Eidgenössischen Luftamtes wird beauftragt, dem Präsidenten3 des Rates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, der gegenwärtig in Montreal tagt, im Namen des Bundesrates die Einberufung einer sofortigen Sicherheitskonferenz der ICAO zu beantragen4.
Der Bundesrat ist bereit, diese Konferenz zur Tagung in der Schweiz einzuladen.
Das Politische Departement wird beauftragt, zusätzlich zu dieser Konferenz weitere Massnahmen zur Verbesserung der Luftsicherheit auf internationaler Basis zu prüfen.
3. Fremdenpolizeiliche Massnahmen
a) Um einer Wiederholung terroristischer Akte auf Schweizergebiet zuvorzukommen, hat der Bundesrat beschlossen, für sämtliche arabischen Staaten die Visapflicht5 wieder einzuführen. Diese Massnahme richtet sich weder gegen die Regierungen dieser Staaten noch gegen deren Staatsangehörige. Sie zielt darauf ab, festzustellen, ob sich unter den arabischen Reisenden nicht Mitglieder palästinensischer Organisationen befinden, die Terrorakte im Ausland verüben. Da Palästinenser über keine nationalen Pässe verfügen, reisen sie im allgemeinen mit von verschiedenen arabischen Staaten ausgestellten Ausweisschriften. Dieser Umstand erklärt die Notwendigkeit einer äusserst genauen Kontrolle.
b) Das Politische Departement und das Justiz- und Polizeidepartement werden beauftragt, Richtlinien für eine verschärfte Visapraxis zur möglichsten Vermeidung unerwünschter Einreisen auszuarbeiten.
c) Die Fremdenpolizei wird beauftragt, im Einvernehmen mit den kantonalen Polizeibehörden auch die Überwachungsmassnahmen im Inland zu verstärken.
d) Die Zollorgane und die Organe der Grenzpolizei werden angewiesen, die Gepäckkontrolle an der Grenze zu verschärfen.
4. Das Politische Departement wird beauftragt, durch die schweizerischen Botschaften die Regierungen in den interessierten Staaten6 von den getroffenen Massnahmen in Kenntnis zu setzen.
5. An die Trauerfeierlichkeiten, welche am Donnerstag, den 26. Februar 1970, in Zürich stattfinden, werden als Vertreter der Landesregierung die Herren Bundesräte Bonvin, Vorsteher des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes, und Brugger, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, abgeordnet.
- 1
- BR-Prot.: CH-BAR#E1004.1#1000/9#755*. Unterzeichnet von J.- M. Sauvant. Für den ausführlicheren Antrag des Justiz- und Polizeidepartements vom 23. Februar 1970 vgl. do dis.ch/35799.↩
- 3
- W. Binaghi.↩
- 4
- Die 17. ausserordentliche Generalversammlung der Internationalen Zivilluftf ahrt - organisation fand vom 16. bis 30. Juni 1970 in Montreal statt. Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2003A#1984/84#1915* (o.733.21).↩
- 5
- Zur Frage der Visapflicht für Angehörige arabischer Staaten und Israels vgl. auch DDS, Bd. 25, Dok. 11, dodis.ch/35442; das Schreiben von H. Hess an E. Thalmann vom 19. März 1970, dodis.ch/35463; die Notiz von S. Meili vom 24. Mai 1971, dodis.ch/35464; das BR.-Prot. Nr. 1489 vom 1. September 1971, dodis.ch/35801 und das Protokoll Regionalkonferenz « ArabischeStaaten» vom 2. September 1970, dodis.ch/34537. Vgl. ferner Doss. CH-BAR#E2001E-01#1982/58#181* (B.11.40.2.2).↩
- 6
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 12, dodis.ch/35468, bes. Anm. 4.↩
Tags
Attentat de Würenlingen (1970)


