Langue: allemand
3.9.1971 (vendredi)
Pilippinen: Einziehen von Steuern im Ausland. Revenue Attachés
Lettre (L)
Das Eintreiben von Steuern stellt ein Hoheitsakt dar, und darf deshalb in einem fremden Staat nicht vorgenommen werden. Der Militärpflichtersatz fällt aber nicht darunter, da der Schweiz gemäss allgemeinem Völkerrecht zusteht, sämtliche Staatsangehörigen unter Wehrpflicht zu stellen.
Références: s.B.34.11.Phil.0s.A.14.56.4435.1
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