Sprache: Deutsch
3.9.1971 (Freitag)
Pilippinen: Einziehen von Steuern im Ausland. Revenue Attachés
Schreiben (L)
Das Eintreiben von Steuern stellt ein Hoheitsakt dar, und darf deshalb in einem fremden Staat nicht vorgenommen werden. Der Militärpflichtersatz fällt aber nicht darunter, da der Schweiz gemäss allgemeinem Völkerrecht zusteht, sämtliche Staatsangehörigen unter Wehrpflicht zu stellen.
Aktenzeichen: s.B.34.11.Phil.0s.A.14.56.4435.1
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Tags

Philippinen (Wirtschaft)

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB)

Personen

Verfasserin / Verfasser
Erismann, Hans-Peter (1941–2024)
Unterzeichnerin / Unterzeichner
Zoelly, Henri (1908–)
Empfängerin / Empfänger
Dufour, Ferdinand (1909–2003)

Körperschaften

Empfängerin / Empfänger
Schweizerische Botschaft in Manila

Geographische Bezeichnungen

Empfängerin / Empfänger
Manila
Erwähnt
Philippinen