Langue: allemand
2.4.1968 (mardi)
Militärdienstpflicht von schweizerisch-deutschen Doppelbürgern
Notice (No)
Da zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland keine Vereinbarungen über die Militärpflicht der Doppelbürger besteht, könnte ein schweizerisch-deutscher Doppelbürger auch in der BRD zum Militärdienst herangezogen werden und sich je nach Situation im einen oder anderen Land strafbar machen.
Référence: s.B.13.50.A
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