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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 63
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E5560D#1996/188#520* | |
Old classification | CH-BAR E 5560(D)1996/188 139 | |
Dossier title | Atomsperrvertrag/Nonproliferation (1965–1970) | |
File reference archive | 241.1.5 |
dodis.ch/33194
Antwort von Herrn Bundesrat Spühler auf die Interpellation Binder
Ich habe von den Ausführungen des bundesrätlichen Referenten zur Beantwortung der Interpellation Binder2 auf Seite 2 und 3 des gedruckten Textes Kenntnis genommen. Herr Bundesrat Spühler hat die Frage, ob der Besitz von Atomwaffen die Sicherheit eines kleinen Staates erhöhen könne, trotz der einleitend angebrachten Reserven, mit einem deutlichen Nein beantwortet. Die Presse hat die Rede entsprechend kommentiert. Ich zitiere:
«Der Bundesrat hat, entgegen seinem Beschluss von 1958, in aller Form auf die Ausrüstung der Schweizer Armee mit Atomwaffen verzichtet.» (Neue Presse vom 19. 12. 67)
«WillySpühler oppose un non catégorique à l’arme atomique suisse.» (Le Peuple-La Sentinelle vom 19. 12. 67)
Ich darf darauf hinweisen, dass die von Herrn Bundesrat Spühler zum Ausdruck gebrachte Meinung der abwartenden Haltung des Gesamtbundesrates widerspricht, die sich in seinem Bericht an die Bundesversammlung vom 6. Juni 19663 widerspiegelt und die meines Wissens seither nicht geändert worden ist. Über die Frage der Kernwaffen wird dort auf den Seiten 19 und 20 ausgeführt:
«Wir verfolgen die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet mit grösster Aufmerksamkeit und dem aufrichtigen Wunsch, dass sie zu wirklichen Fortschritten führe. Solange aber die erwähnten Waffen vorhanden sind und auch gegen uns eingesetzt werden können, sind wir verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer eigenen Nuklearbewaffnung mit allen ihren Auswirkungen zu prüfen. Dazu gehört nicht nur eine gründliche Beurteilung der Schutzmöglichkeiten und der Abschreckungswirkung sowie der Frage, wie weit und unter welchen Voraussetzungen Nuklearwaffen unsere Kampfkraft zu verstärken vermöchten, sondern auch die Prüfung der Grundlagen, die eine Entschlussfassung über eine allfällige Ausrüstung mit Kernwaffen erst ermöglichen könnten. Diese Abklärungen müssen die Frage einschliessen, wann der Punkt erreicht wäre, an dem die weitere Ausbreitung der Kernwaffen unser Land zu ihrer Beschaffung zwingen könnte. Würde man die Durchführung solcher Studien, welche den Entschluss der politischen Behörden über eine Nuklearbewaffnung in keiner Weise präjudizieren dürfen, unterlassen, so käme das dem Verzicht auf eine fundierte Beurteilung aller Aspekte einer eigenen Atomwaffenherstellung gleich. Damit würde sich unser Land seiner Handlungsfreiheit begeben.»
Wie bekannt, sind die erwähnten Studien erst zum Teil eingeleitet. So befasst sich u. a. ein Arbeitsausschuss der Studienkommission für strategische Fragen4 mit dem Problem einer schweizerischen Nuklearpolitik und das im Verlaufe des Jahres 1968 zu bildende ABC-Büro der Operationssektion ist beauftragt, eine gründliche «Beurteilung des militärischen Nutzens einer Ausrüstung der Armee mit Kernwaffen» vorzunehmen.
Auf Grund der Rede von Herrn Bundesrat Spühler muss die Öffentlichkeit annehmen, dass der Sicherheitsaspekt bereits restlos abgeklärt ist und dass die beschlossenen Studien eine reine Formsache darstellen, die den Zweck haben, das Rückzugsgefecht des Bundesrates zu untermauern.
Der vom Vorsteher des Politischen Departementes hervorgerufene Eindruck deckt sich in keiner Weise mit dem Ergebnis der Aussprache im EMD vom 5. 10. 67 über Fragen der Atombewaffnung der Armee (vergleiche Beschlussprotokoll vom 6. 10. 675) und der Auffassung, welche die Vertreter des EMD in der interdepartementalen «ArbeitsgruppeAtomsperrvertrag» geäussert haben. Das Sitzungsprotokoll6 dieser Arbeitsgruppe vom 24. 8. 67 hält u. a folgende Voten fest:
Minister Bindschedler: «Das EMD ist vom Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die allfällige atomare Bewaffnung unserer Armee zu verfassen. Die Stellungnahme zur Nonproliferation hängt weitgehend von den Schlussfolgerungen dieses Berichtes ab. Wir brauchen ihn als Arbeitsgrundlage, da er ein sehr wesentliches Element ist. Wieweit ist er gediehen?»
Oberst Senn: «Es ist heute nicht möglich, für oder gegen Atomwaffen für unsere Armee zu entscheiden, da die Unterlagen fehlen. 1963 hat man festgestellt, dass weitere Abklärungen zur Beurteilung des technischen, finanziellen und personellen Aufwandes nötig sind. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Heute steht mit Sicherheit nur fest, dass die Ausrüstung der Armee mit einem strategischen Potential ausgeschlossen ist. Wahrscheinlich wäre es möglich, sie mit taktischen Sprengkörpern und Trägerwaffen auszurüsten. Unsere Verteidigungskraft würde dadurch im Sinne der Erhöhung des Eintrittspreises für einen Gegner gestärkt. Auch in einem solchen Falle werden uns aber die Supermächte in einen Krieg verwickeln oder atomar erpressen können. Bis heute sind aber die Unterlagen nicht ausreichend, um zu beurteilen, ob die atomare Bewaffnung alles in allem sinnvoll wäre.»
Oberst Giudici: «Wir sind heute nicht weiter als 1963. Die Untergruppe Planung wollte dieses Jahr das Problem neu aufgreifen.»
Minister Bindschedler: «Wir müssen heute nicht wissen, ob Atomwaffen eingeführt werden oder nicht. Dagegen ist die Frage zu beantworten, ob heute schon eine negative Entscheidung gefällt werden kann, dass auf längere Frist die atomare Bewaffnung der Schweiz ausgeschlossen ist oder ob wir uns die Handlungsfreiheit für die Zukunft bewahren müssen. In diesem Sinne müssen die Studien und Abklärungen vorerst weitergeführt werden.»
Oberst Senn: «Man kann keineswegs sagen, dass das Problem der taktischen Atomwaffe erledigt ist. Die Abklärungen müssen weiter gehen, auch wenn der Sperrvertrag kommt.»
Am 6. 10. 67 übermittelte der Chef der Operationssektion7 dem Chef der «ArbeitsgruppeAtomsperrvertrag»8 die am Aussprachetag des EMD vom 5. 10. 67 genehmigte Antwort9 auf die Frage, ob das Bedürfnis der Armee nach Kernwaffen derart zwingend sei, dass unser Staat diesbezüglich die volle Handlungsfreiheit bewahren müsse (vgl. beiliegende Kopie10).
Andere Ansichten wurden durch Vertreter des EMD in der «ArbeitsgruppeAtomsperrvertrag» nicht geäussert. Ihre Verlautbarungen wurden von den Vertretern der andern Departemente nicht bestritten, sondern lediglich zur Kenntnis genommen. Herr Bundesrat Spühler hat somit sicher nicht die Auffassung der «ArbeitsgruppeAtomsperrvertrag» und wohl kaum diejenige des Gesamtbundesrates vertreten, sondern, entgegen der natürlichen Annahme der Öffentlichkeit, seine höchst persönliche Meinung dargetan.
Es lag mir, Herr Bundesrat, daran, Ihnen von dieser für mich beunruhigenden Sachlage Kenntnis zu geben und eine Klarstellung der Verhältnisse, die wohl vom Bundesrat als solchem auszugehen hätte, zu beantragen.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 5560(D) 1996/188 Bd. 139 (241.1.5). Kopie an R. Stucki. Handschriftliche Marginalie: Darf nicht ausgehändigt werden. 3 Expl.↩
- 2
- Vgl. dazu Doss. E2807#1974/12#436* (08-1).↩
- 3
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der militärischen Landesverteidigung vom 6. Juni 1966, BBl, 1966, I, S. 853–877.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz Die Haltung der Schweiz gegenüber einem Nonproliferationsabkommen vom 5. Dezember 1967, dodis.ch/33229 und die Protokolle der Sitzungen des Arbeitsausschusses Nonproliferation–Nuklearpolitik vom 28. August 1967 und vom 10. Mai 1968, Doss. wie Anm. 1. Vgl. ferner DDS, Bd. 24, Dok. 81, dodis.ch/32905.↩
- 5
- Nicht ermittelt.↩
- 6
- Protokoll der 1. Sitzung vom 24. August 1967 der Arbeitsgruppe Atomsperrvertrag vom 28. August 1967, E2003A#1980/85#1895* (o.713.333).↩
- 9
- Schreiben von H. Senn an R. Bindschedler vom 6. Oktober 1967, E2003A#1980/85#1898* (o.713.333.2).↩
- 10
- Vgl. Doss. wie Anm. 1.↩
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Collective security projects Security policy Parliament Non-Proliferation Treaty (1968)