Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 10
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
more… |▼▶2 repositories
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7001C#1978/59#957* | |
Old classification | CH-BAR E 7001(C)1978/59 29 | |
Dossier title | Spanische Arbeitskräfte Gleichbehandlung der italienischen und übrigen westeuropäischen Arbeitskräfte (1967–1967) | |
File reference archive | 530.02 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7170B#1977/67#1391* | |
Old classification | CH-BAR E 7170(B)1977/67 265 | |
Dossier title | Abkommen und Verhandlungen mit Spanien (1961–1970) | |
File reference archive | 241.2 |
dodis.ch/32342 Verhandlungen mit Spanien
Die im Sommer 1966 eingeleiteten Besprechungen2 mit Spanien über die Gleichbehandlung spanischer Arbeitskräfte und ihrer Familienangehörigen mit den Italienern3 konnten am 23. Februar 1967 erfolgreich abgeschlossen werden.
Das beiliegende Aide-mémoire4, von dem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 21. Februar 19675 in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen hat, fasst die Zugeständnisse zusammen, die wir im Einvernehmen mit den Kantonen und den Sozialpartnern – der Gewerkschaftsbund hat nachträglich ebenfalls seine Zustimmung erklärt – den Spaniern im Rahmen einer autonomen Regelung einräumen können.
Das Aide-mémoire wurde der spanischen Delegation, bestehend aus Minister Garcia Lahiguera und den Generaldirektoren der Arbeitsmarktverwaltung und der Auswanderungsanstalt, überreicht6 und mündlich erläutert. Ich legte insbesondere dar, dass die Umwandlung des Saisonnierstatuts in ein Nichtsaisonnierstatut für spanische Arbeitskräfte, welche innerhalb von 5 Jahren mindestens 45 Monate bei uns beschäftigt waren, gegenwärtig nicht in Betracht falle, dass wir aber bereit sind, in einem späteren Zeitpunkt darauf zurückzukommen. Die Spanier waren über unsere Zugeständnisse überrascht und hoch erfreut und zeigten alles Verständnis für unsere Situation und damit für die Unmöglichkeit, die Umwandlung des Saisonnier- in ein Nichtsaisonnierstatut in Erwägung zu ziehen.
Nachdem sozusagen sämtliche Begehren der Spanier erfüllt werden konnten, gab ich der Erwartung Ausdruck, dass in Zukunft für die Kündigung des Abkommens erneut die Bestimmung von Art. 19 rechtswirksam werde, wonach das Abkommen jeweils auf Ende des Jahres nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden kann. Die Spanier sicherten zu, ihrer Regierung eine wohlwollende Prüfung dieses Begehrens zu beantragen.
Das Ergebnis der Verhandlungen wird in einer Note, die dem spanischen Botschafter zuhanden seiner Regierung überreicht werden wird, festgehalten werden.
Die spanische Delegation benützte die Gelegenheit der in einer freundschaftlichen Atmosphäre geführten Besprechungen, um einige alte und neue Begehren anzubringen, die sich auf die Revision des Abkommens vom 2. März 19617, die Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung der Dienstverträge und auf die Durchführung der sanitarischen Untersuchung8 bezogen. Wie beiliegendem Verhandlungsprotokoll9 entnommen werden kann, nahmen wir diese Begehren zur Prüfung entgegen, brachten aber gleichzeitig unsere Bedenken grundsätzlicher und praktischer Natur an.
Den Kantonen werden nun in einem gemeinsamen Kreisschreiben10 des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und des Eidgenössischen Justizund Polizeidepartements Richtlinien über die Neuordnung der Rechtsstellung nicht nur der spanischen, sondern sämtlicher westeuropäischer Arbeitskräfte erteilt werden. Die Kantone haben diesen Richtlinien bereits zugestimmt. Ich werde Ihnen ausserdem demnächst den Entwurf einer Verfügung11 des Volkswirtschaftsdepartements betreffend die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung durch die öffentliche Arbeitsvermittlung zur Genehmigung vorlegen. Wir werden auch die Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren.
- 1
- Notiz (Kopie): E7001C#1978/59#957* (530.02). Unterzeichnet von M. Holzer. Visiert von H. Schaffner. Handschriftliche Marginalie von H. Schaffner: Herr Stopper Präs. NB. orient.↩
- 2
- Zu den am 28. Juni 1966 begonnenen Besprechungen vgl. Doss. E7170B#1977/67#1391* (241.2).↩
- 3
- Zum Abkommen vom 10. August 1964 zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte in die Schweiz vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 37, dodis.ch/30798; Dok. 48, dodis.ch/30799; Dok. 53, dodis.ch/30796; Dok. 54, dodis.ch/30797 und Dok. 64, dodis.ch/31048; Bd. 24, Dok. 85, dodis.ch/32361 und Dok. 187, dodis.ch/32665; das Rundschreiben von H. Schaffner und L. von Moos an die Polizeidirektionen der Kantone und an die für den Arbeitsmarkt zuständigen kantonalen Departemente vom 30. März 1967, dodis.ch/32341 und die Notiz von H. Miesch an W. Spühler vom 27. Oktober 1969, dodis.ch/32340.↩
- 4
- Memorandum der schweizerischen Delegation vom 23. Februar 1967, dodis.ch/32343.↩
- 5
- Vgl. das BR-Verhandlungsprot. der 13. Sitzung vom 21. Februar 1967, E1003#1994/26#8*.↩
- 6
- Zur Unterredung zwischen M. Holzer und A. Garcia Lahiguera vgl. die Notiz Visite de M. Garcia Lahiguera du 23 février 1967, dodis.ch/33918.↩
- 7
- Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in der Schweiz vom 2. März 1961, AS, 1961, S. 982–988.↩
- 8
- Vgl. dazu das Schreiben von M. Holzer an A. Sauter vom 9. März 1967, dodis.ch/32346.↩
- 9
- Protokoll von A. Garcia Lahiguera und E. Mäder vom 23. Februar 1967, dodis.ch/32344.↩
- 10
- Rundschreiben des Justiz- und Polizeidepartements und des Volkswirtschaftsdepartements an die Polizeidirektionen der Kantone vom 30. März 1967, Doss. wie Anm. 1. Vgl. dazu auch das BR-Prot. Nr. 1359 vom 15. August 1967, dodis.ch/33381.↩
- 11
- Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements vom 22. März 1967, Doss. wie Anm. 1.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/32342 | is the annex to | http://dodis.ch/32343 |
http://dodis.ch/32342 | is the annex to | http://dodis.ch/32344 |
Tags
Foreign labor Spain (Politics) Spain (General)