Sprache: Deutsch
12.6.1969 (Donnerstag)
Erblose Vermögen
Aktennotiz / Notiz (No)
Mit der Meldestelle für nachrichtenlose Vermögen wird die Frage des Verschollenheitsverfahrens besprochen. Im Falle von erblosen Vermögenswerten soll dieses gegenüber Bürgern von Oststaaten nicht durchgeführt werden.
Aktenzeichen: s.B.42.13
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Abgedruckt in

Sacha Zala et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 24, Dok. 151

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Zürich/Locarno/Genève 2012

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Cover of DDS, 24

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