Lingua: tedesco
4.11.1964 (mercoledì)
Abkommen betreffend technische Zusammenarbeit mit der Türkei
Appunto (No)
Sollte der Fall des unschuldig in der Türkei inhaftierten Schweizerbürgers zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verhandlungen bezüglich einer Intensivierung der schweizerischen technischen Zusammenarbeit mit der Türkei noch hängig sein, wäre es angebracht, auf die dadurch verursachte Belastung des schweizerisch-türkischen Verhältnisses hinzuweisen.
Riferimenti: B.55.40(T.)t.311-Turquie
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