Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 149
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
more… |▼▶3 repositories
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#1739* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 369 | |
Dossier title | Sozialversicherung (1964–1967) | |
File reference archive | B.31.31.0 • Additional component: Algerien |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1991/17#6724* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1991/17 762 | |
Dossier title | Sozialversicherungen. Verhandlungen (1955–1981) | |
File reference archive | B.31.31.Fi.01 • Additional component: Finnland |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#5537* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 444 | |
Dossier title | Sozialversicherungsverhandlungen mit der Schweiz (1952–1972) | |
File reference archive | B.31.31 • Additional component: Norwegen |
dodis.ch/31201
Interne Notiz des Politischen Departements1
Besprechung verschiedener Fragen der Sozialversicherung mit Algerien, Österreich und den skandinavischen Ländern
Am 7. Juni 1966 hatten Herr Jaccard und der Unterzeichnete mit den Herren A. Wolf2 und Dr. Bächtold vom Bundesamt für Sozialversicherung eine längere Aussprache über folgende Probleme:
1. Algerien
Unsere Botschaft in Algerien hatte uns bekanntlich kürzlich mitgeteilt3, dass die algerischen Stellen zur Zeit die Frage prüfen, ob sie nicht wenigstens verpflichtet seien, die Renten an die Angehörigen jener Staaten zu zahlen, die Mitglied der OIT seien.
Hierzu stellt nun das Bundesamt für Sozialversicherung fest, dass die Schweiz im Rahmen der OIT lediglich die Konvention Nr. 194 betreffend Unfallversicherung unterzeichnet habe. Insofern haben wir einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Demgegenüber bestehen keine Abmachungen in bezug auf die AHV und die IV. Demgemäss ist also auch durch die neueste Mitteilung unserer Botschaft in Algier5 für uns keine neue Lage entstanden. Das Bundesamt seinerseits ist in bezug auf die Frage, ob eine diplomatische Note angezeigt ist oder nicht, im Zweifel. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass die Algerier analog wie gegenüber den Belgiern6 den Einbezug der Familienangehörigen in die schweizerische Krankenversicherung verlangen werden. Dies ist aber nicht möglich und muss vorerst gegenüber den Italienern7 sehr genau geprüft werden.
Wir sind so verblieben, dass uns das Bundesamt seine Stellungnahme zuhanden unserer Botschaft in Algier schriftlich8 bekanntgeben wird.
2. Österreich
Wir haben den beiden Herren vom Bundesamt bekanntgegeben, dass nächstens der neue österreichische Aussenminister Tončić einen Höflichkeitsbesuch in Bern9 abstatten wird. Diese Gelegenheit sollte ergriffen werden, um den österreichischen Besucher wiederum auf die Wünschbarkeit der Revision des schweizerisch-österreichischen Abkommens10 hinzuweisen. Man kann sich auch fragen, ob in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Hinweis auf die Ratifikation des schweizerisch-österreichischen Fürsorgeabkommens aus dem Jahre 195711 angezeigt ist. Jedenfalls wird uns das Bundesamt in bezug auf das Sozialversicherungsabkommen ein entsprechendes Papier12 übermitteln, das wir unserem Departementschef13 vorlegen können.
3. Skandinavienländer (Schweden, Norwegen14, Dänemark15
Herr Jaccard benützt die Gelegenheit, um auf die immer wiederholten Klagen der Schweizer17 in den skandinavischen Ländern hinzuweisen, die eine baldige Revision des schweizerisch-schwedischen Sozialversicherungs abkommens18 wünschen. S. E. geht es nicht an, heute, nachdem seit ungefähr vier, fünf Jahren immer wieder Vorstösse19 unternommen werden, immer noch mit dem Hinweis auf den überlasteten Terminkalender und Personalmangel zu operieren.
Herr Wolf gibt zu bedenken, dass heute andere Gründe im Vordergrund stehen. In der Tat ist es so, dass Schweden wie auch die übrigen skandinavischen Länder es strikte ablehnen, ihre Renten ins Ausland exportieren zu lassen. Bis heute ist es offenbar noch keinem Staat gelungen, in dieses System eine Lücke zu schlagen. Das Bundesamt glaubt nicht, dass es ausgerechnet Aufgabe der Schweiz sei, hier als erstes Land voranzugehen20.
Allgemein wird festgestellt, dass es noch viel Zeit braucht, um die Schweden von dieser Konzeption abzubringen. Insofern ist es zu bedauern, dass schon so viel Zeit verflossen ist, bevor man überhaupt daran ging, gegenüber den Schweden in diesem Sinne vorzugehen und sie auf die Unhaltbarkeit ihrer heutigen Haltung hinzuweisen.
[…]21
- 1
- Notiz: E 2001(E) 1978/84 Bd. 369 (B.31.31). Verfasst und unterzeichnet von M. Leippert.↩
- 3
- Schreiben von S. Marcuard an P. Micheli vom 30. März 1966, E 2001(E) 1978/84 Bd. 369 (B.31.31).↩
- 4
- Internationales Übereinkommen über die Gleichbehandlung einheimischer und aus ländischer Arbeitnehmer in der Entschädigung bei Betriebsunfällen, BS, Bd. 14, S. 63–67.↩
- 5
- Schreiben von S. Marcuard an P. Micheli vom 25. Mai 1966, Doss. wie Anm. 4.↩
- 6
- Vgl. das Schreiben von S. Marcuard an P. Micheli vom 24. Februar 1966, Doss. wie Anm. 4.↩
- 7
- Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 171, dodis.ch/31661, bes. Anm. 19.↩
- 8
- Schreiben von M. Frauenfelder an P. Micheli vom 21. Juni 1966, dodis.ch/31921.↩
- 9
- Zum Besuch des österreichischen Aussenminister L. Tončić-Sorinj 1966 vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 148 dodis.ch/31105, bes. Anm. 2.↩
- 10
- Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich über Sozialversicherung vom 15. Juli 1950, AS, 1951, S. 787–810. Zu Österreich vgl. ferner DDS, Bd. 23, Dok. 171, dodis.ch/31661; das BR-Prot. Nr. 2283 vom 22. Dezember 1964, dodis.ch/31133 und das Schreiben von L. von Moos an F. T. Wahlen vom 14. Oktober 1965, dodis.ch/31135.↩
- 11
- Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Fürsorge für Hilfsbedürftige vom 5. Juni 1957 wurde von Österreich nicht ratifiziert. Vgl. das Schreiben von L. von Moos an F. T. Wahlen vom 14. Oktober 1965, dodis.ch/31135 und das Telegramm Nr. 42 von A. Escher an P. Micheli vom 6. Mai 1966, dodis.ch/31593.↩
- 13
- W. Spühler.↩
- 14
- Zur norwegischen Sozialversicherung vgl. Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 889 (B.31.31.1).↩
- 15
- Zur dänischen Sozialversicherung vgl. Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 621 (B.31.31.1).↩
- 16
- Zur finnischen Sozialversicherung vgl. das Schreiben von C. Motta an P. Micheli vom 13. April 1964, dodis.ch/31806.↩
- 17
- Vgl. z. B. die Notiz von E. von Graffenried vom 2. März 1965, E 2001(E)-01 1982/58 Bd. 489 (B.31.31.01).↩
- 18
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Schweden über Sozialversicherung vom 17. Dezember 1954, AS, 1955, S. 758–768.↩
- 19
- Vgl. z. B. das Schreiben von C. Motta an E. von Graffenried vom 5. Februar 1965, Doss. wie Anm. 17.↩
- 20
- Vgl. das Schreiben von M. Jaccard an E. Bernath vom 8. März 1965, dodis.ch/31919.↩
- 21
- Es folgt ein Vorschlag des Politischen Departements zum weiteren Vorgehen bezüglich Schweden, der offensichtlich nicht umgesetzt wurde. Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/31201.↩
Tags
Sweden (Economy) Algeria (Economy) Austria (Economy)