Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 40
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003-03#1976/44#640* | |
Old classification | CH-BAR E 2003-03(-)1976/44 153 | |
Dossier title | Kompetenz-Delegation an den Bundesrat zum Abschluss von Verträgen über die technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (1962–1963) | |
File reference archive | t.941(2) |
dodis.ch/30141
Der Delegierte für Technische Zusammenarbeit, H. Keller, an den Vorsteher des Politischen Departements, F. T. Wahlen1
Betrifft: Handelsabkommen mit Entwicklungsländern und technische Zusammenarbeit
Dieses Problem habe ich in letzter Zeit wiederholt mit meinen Kollegen von der Abteilung für Politische Angelegenheiten und der Handelsabteilung besprochen und dabei konsequent den Standpunkt vertreten, es sei der Entscheidung des Bundesrates Rechnung zu tragen, wonach Abkommen über technische Zusammenarbeit, soweit sie überhaupt nötig und möglich sind, grundsätzlich separat und nicht im Rahmen handelspolitischer Vereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Geist und Buchstabe der Botschaft des Bundesrates vom 5. Mai 19612 würden übrigens kaum eine andere Deutung zulassen. Wenn es dann doch ausnahmsweise einmal angebracht erscheint, bestimmten Entwicklungsländern, gewissermassen als Ersatz für handelspolitische Konzessionen solche auf dem Gebiet der technischen Hilfe zu gewähren, so sollte wohl erst recht davon Abstand genommen werden, irgendein Junktim offen in Erscheinung treten zu lassen. Je weniger wir unsere technische Zusammenarbeit mit handelspolitischen oder geschäftlichen Gesichtspunkten vermengen, desto besser wird sie als solche, aber auch als schweizerische Leistung im allgemeinen sich auswirken.
Selbstverständlich wird unsere technische Hilfe, wie auch bisher, trotzdem auf die allgemeine Gestaltung unserer Beziehungen zu einem bestimmten Entwicklungsland Rücksicht nehmen, wie dies kürzlich bei den Verhandlungen mit Tunesien3 oder, mit umgekehrtem Vorzeichen, gegenwärtig bei Ägypten4 der Fall ist. Die laufende enge Zusammenarbeit meines Dienstes mit den übrigen interessierten Bundesbehörden, speziell mit der Abteilung für Politische Angelegenheiten und der Handelsabteilung, hat sich auch in dieser Hinsicht bestens bewährt.
Heute vormittag habe ich das Thema auch kurz mit Herrn Botschafter Micheli besprochen, der meiner Auffassung beigepflichtet hat.
Da das Problem kürzlich auch in der Korrespondenz unserer Botschaft in Abidjan mit der Handelsabteilung und meinem Dienst aufgegriffen wurde5, habe ich der Handelsabteilung heute die beiliegende kurze Notiz6 übermittelt und eine Kopie davon Herrn Botschafter Micheli zugestellt, dem ich auch eine Abschrift der vorliegenden Notiz zugehen lasse.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich die Angelegenheit gelegentlich mit Ihnen besprechen könnte.
- 1
- (Kopie): E 2003-03(-)1976/44/153. Paraphe: KH.↩
- 2
- Vgl. Nr. 39, Anm. 8, in diesem Band.↩
- 4
- Zur Frage, ob technische Hilfe an einen Staat zu leisten sei, der, wie zur gegebenen Zeit die VAR, schweizerische Interessen schädigt, vgl. z. B. das vertrauliche Schreiben von P. Micheli an J.- L. Pahud vom 30. November 1961 (dodis.ch/30243) oder das Schreiben von S. Masnata an J. Burckhardt vom 13. September 1961 (dodis.ch/30450).↩
- 5
- Für eine Übersicht der zwischen den verschiedenen Stellen in diesem Zusammenhang diskutierten Fragen vgl. die Notiz Accords commerciaux avec des pays en voie de développement et assistance technique von E. Stopper an F. T. Wahlen vom 9. Januar 1962, nicht abgedruckt. Konkret bezog sich die Diskussion insbesondere auf die laufenden Handeslvertragsverhandlungen mit Niger. Vgl. dazu z. B. das Schreiben von E. Moser an J. Stroehlin vom 9. November 1961, E 7110(-)1972/32/111.Zu diesem Vertragsabschluss vgl. auch DDS, Bd. 22, Dok. 59, dodis.ch/30246.↩
- 6
- Nicht ermittelt.↩