In Verhandlungen mit Österreich soll über die schweizerische Forderung auf Bezahlung des Guthabens aus dem Rheinkorrektionsabkommen diskutiert werden.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 19, doc. 27
volume linkZürich/Locarno/Genève 2003
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1969/121#7880* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1969/121 356 | |
Dossier title | Internationale Rheinregulierung, Rorschach (1952–1953) | |
File reference archive | C.41.230.1 • Additional component: Oesterreich |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1969/121 354 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.53-04#1971/145#473* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.53-04(-)1971/145 36 | |
Dossier title | Internationale Rheinregulierung (1946–1955) | |
File reference archive | W.51.22 |
dodis.ch/10053 Der schweizerische Gesandte in Wien, P. A. Feldscher, an den Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, A. Zehnder1
Den Ausführungen Ihres Schreibens vom 16. v. M.2 entnehme ich, dass in drei bevorstehenden Verhandlungen die schweizerischen Delegationen den schweizerischen Anspruch auf Begleichung der österreichischen Rückstände aus dem Rheinregulierungsabkommen von 1924 vertreten werden3. Ich teile ihre Auffassung, dass es am zweckmässigsten sein dürfte, den Versuch zu unternehmen, anlässlich einer dieser Verhandlungen den Fall mit Österreich zu bereinigen, indem nach den bisherigen Erfahrungen leider von der Fortsetzung diplomatischer Unterredungen mit Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung kaum noch positive Ergebnisse zu erwarten sind. Immerhin frage ich mich, ob nicht schon jetzt auf die Note vom 22. Juli d. J.4 geantwortet werden sollte und dabei die erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen anzubringen wären, die sich gegenüber der schwachen österreichischen Erwiderung aufdrängen5; ich möchte u. a. nur darauf hinweisen, dass das Bundeskanzleramt auf das Argument des Vorliegens der österreichischen Verbindlichkeit aus einem Staatensukzessionsverhältnis gegenüber Deutschland nicht eintrat. Es könnte in unserer Rückäusserung erneut darauf hingewiesen werden, dass schweizerischerseits die Geneigtheit bestehe, vor einem Eintreten in Verhandlungen über ein neues Rheinabkommen die streitige Frage durch eine gegenständliche Besprechung zu liquidieren. Durch eine solche Antwortnote würde der schweizerische Rechtsstandpunkt nochmals klargestellt werden, anderseits aber der Weg zu direkten Erörterungen anlässlich zwischenstaatlicher Verhandlungen offen bleiben.
Ich bin nun allerdings, wie gesagt, der Ansicht, dass man sich keiner Täuschung darüber hingeben darf, dass auf Seite des Bundeskanzleramtes die Bereitwilligkeit nicht vorhanden ist, die schweizerische These anzuerkennen, sondern dass offenbar die Absicht nicht zu verkennen ist, mit Hilfe einer Kompromisslösung sich um die Zahlung des Ausstandes herumzudrücken, wie aus dem drittletzten Absatz der Note vom 22. Juli d. J. genügend hervorgehen dürfte. Wenn ein Staat wie Finnland sich nicht bloss als «Bollwerk gegen Osten» und als «kulturelle Grossmacht» feiern lässt, sondern seit jeher seinen Ehrgeiz und seinen Stolz dareinsetzt, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Osten wie dem Westen restlos nachzukommen und das gegebene Wort einzulösen, so muss bedauerlicherweise gesagt werden, dass der österreichische Staat bisher eine ähnliche Haltung vermissen lässt. Will man sich schweizerischerseits nicht damit abfinden, so bleibt nichts anderes übrig, als bei geeigneter Gelegenheit den deutlichen Willen zu bekunden, die Streitfrage dem schweizerisch-österreichischen Vergleichsrat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Frage, welche Verhandlungen sich am besten als Anlass zur Beilegung des Ausstandes eignen würden, habe ich letzter Tage mit Herrn Minister Troendle besprochen. Ich muss seiner Auffassung recht geben, dass die Wirtschaftsverhandlungen zwischen der Schweiz und Österreich kaum die richtige Grundlage abgeben würden, um dabei die Forderung auf Bezahlung des Guthabens aus dem Rheinkorrektionsabkommen geltend zu machen. Ein solches Vorgehen hätte nur dann einen Sinn, wenn der Abschluss eines neuen Wirtschaftsabkommens von dem Nachgeben der österreichischen Regierung in der Sache abhängig gemacht würde, m. a. W. dass man es auf Biegen und Brechen ankommen lassen würde. Sie werden wohl mit mir darin einig gehen, dass ein solches Prozedere aus verschiedenen Gründen praktisch nicht wohl in Betracht gezogen werden kann. Es ist übrigens nicht ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsverhandlungen erst nächstes Jahr aufgenommen werden und möglicherweise, was den Warenverkehr anbelangt, grundsätzlich bloss eine Verlängerung des bisherigen Abkommens zeitigen würden6.
Ob die gegenständliche schweizerisch-österreichische Meinungsverschiedenheit im Verlauf der nach Rom einzuberufenden internationalen Konferenz zwecks Bereinigung und endgültiger Regelung der österreichischen Staatsschulden7 zur Sprache gebracht werden könnte, scheint mir einigermassen fraglich zu sein. In der Tat handelt es sich in unserem Fall nicht um eine Staatsschuld Österreichs, die in das Gebiet allgemeiner internationaler Regelung fällt, sondern um eine Verbindlichkeit, die einzig und allein das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und Österreich berührt. Herr Minister Troendle hat allerdings in Aussicht genommen, wie ich streng vertraulich bemerken möchte, vom schweizerischen Standpunkt aus dem österreichischen Finanzminister8 eine Regelung der internationalen Staatsschuldenfrage möglichst zu erleichtern und ihn damit zur Erkenntlichkeit zu verpflichten. Ob aber der österreichische Finanzminister in der Lage wäre, lediglich unter Hinweis auf eine schweizerischerseits gewährte Unterstützung, den Aussenminister9 und seine Berater dazu zu bringen, den bisher so hartnäckig von ihnen vertretenen Standpunkt aufzugeben, dürfte doch zweifelhaft sein. Übrigens sollen die Romer Verhandlungen nicht unmittelbar bevorstehen, da anscheinend die österreichische Regierung überhaupt noch keine Einladung zu ihnen erhalten hat.
Ich gelange deshalb zum Schluss, dass nach wie vor es am zweckmässigsten erscheint, die uns so lange beschäftigende Angelegenheit mit den Verhandlungen über ein neues Rheinabkommen in Verbindung zu bringen10. Ich erkläre mich natürlich gerne bereit, Herrn Bundeskanzler Figl sowie eventuell auch Herrn Finanzminister Kamitz und Herrn Minister Böck-Geissau mit der Sache zu befassen, doch muss man sich bewusst sein, dass der Aussenminister nicht ohne starken Druck, wozu gegebenenfalls die Anrufung des Vergleichsvertrages zu rechnen wäre, sich zu einem Nachgeben bereitfinden würde. In diesem Zusammenhang wäre mir auch damit gedient, zu erfahren, welche praktischen Zahlungserleichterungen bzw. Reduktionen unter Umständen der österreichischen Regierung in Aussicht gestellt werden könnten, wenn sie sich zur Anerkennung der Zahlungspflicht entschliessen würde.
Ich habe mir gestattet, eine Kopie dieses Schreibens Herrn Bundesrat Etter zukommen zu lassen, im Hinblick auf die Möglichkeit, dass gemäss Ihrem Schreiben vom 23. August d. J. an das Eidgenössische Oberbauinspektorat11 die Angelegenheit Gegenstand einer konferenziellen Besprechung zwischen den beiden Departementen sein wird12.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1969/121/356.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von A. Zehnder an P. A. Feldscher vom 16. September 1952, E 2200.53 (-)1971/145/36.↩
- 3
- Es handelte sich erstens um Verhandlungen im Rahmen der Konferenz über die Regelung der österreichischen staatlichen Aussenschulden vgl. BR-Prot. Nr. 1904 vom 14. November 1952, E 1004.1(-)-/1/547 (dodis.ch/9409). Vgl. dazu auch die Frage der schweizerischen Bundesforderungen, BR-Prot. Nr. 896 vom 29. Mai 1953, E 1004.1(-)-/1/553 (dodis.ch/9469). Zweitens setzten Anfang 1953 Wirtschaftsverhandlungen zwischen den beiden Ländern ein vgl. BR-Prot. Nr. 55 vom 13. Januar 1953, E 1004.1(-)-/1/549.Drittens führte die Schweiz mit Österreich Verhandlungen zu den Innwasserkräften vgl. BR-Prot. Nr. 1919 vom 14. November 1953, E 1004.1(-)-/1/547.Zu den zwischenstaatlichen Verhandlungen in der Frage der Rheinregulierung vgl. BR-Prot. Nr. 987 vom 15. Juni 1953, E 1004.1(-)-/1/554.Zur Rheinkorrektion vgl. auch E 2001(E)1970/1/3/ R 5194.↩
- 4
- Vgl. die diplomatische Note des österreichischen Bundeskanzleramtes an die schweizerische Gesandtschaft in Wien vom 22. Juli 1952. Nicht abgedruckt.↩
- 5
- Handschriftliche Anmerkung: Ja.↩
- 6
- Vgl. Anm. 2.↩
- 7
- Die Schuldenkonferenz dauerte vom 26. November bis 6. Dezember 1952.↩
- 10
- Vgl. Anm. 2.↩
- 11
- Nicht abgedruckt.↩
- 12
- Eine Besprechung zur Vorbereitung der Konferenz zu den österreichischen Aussenschulden fand am 10. November statt.↩
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